Schiedsrichterregeln gegen Flugbegleiter von Midwest Airlines

Ein Schiedsrichter hat entschieden, dass die Entscheidung von Midwest Airlines Inc., eine Flotte von Regionaljets zu betreiben, im Rahmen eines Gewerkschaftsvertrags mit ihren Flugbegleitern zulässig ist.

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Ein Schiedsrichter hat entschieden, dass die Entscheidung von Midwest Airlines Inc., eine Flotte von Regionaljets zu betreiben, im Rahmen eines Gewerkschaftsvertrags mit ihren Flugbegleitern zulässig ist.

Am 3. September 2008 schloss die in Oak Creek ansässige Midwest Airlines einen Airline-Servicevertrag mit der in Indianapolis ansässigen Republic Airways Holdings Inc. über den Betrieb einer Flotte von Embraer 170-Flugzeugen unter der Marke Midwest Connect.

Die Association of Flight Attendants reichte daraufhin eine Beschwerde ein und behauptete, dass es sich bei der Vereinbarung um einen Untervertrag handele, der gegen den Tarifvertrag von Midwest mit seiner Flugbegleitergruppe verstoße. Die Beschwerde wurde einem Schiedsrichter zur Prüfung vorgelegt.

Der Schiedsrichter stellte fest, dass es sich bei der Vereinbarung um eine legitime Codeshare-, Marketing- oder Allianzvereinbarung handelt, und stellte ferner fest, dass der Tarifvertrag von Midwest mit den Flugbegleitern Midwest das Recht einräumt, solche Vereinbarungen einzugehen.

Letzte Woche wies ein anderer Schiedsrichter eine ähnliche Beschwerde der Air Line Pilots Association zurück.

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • The arbitrator found that the arrangement is a legitimate codeshare, marketing or alliance agreement and further found that Midwest's collective bargaining agreement with the flight attendants provides Midwest with the right to enter into such agreements.
  • The Association of Flight Attendants subsequently filed a grievance, contending that the arrangement was a subcontract that violated Midwest's collective bargaining agreement with its flight attendant group.
  • 's decision to operate a fleet of regional jets is permissible under a union contract with its flight attendants.

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Linda Hohnholz

Chefredakteur für eTurboNews mit Sitz im eTN-Hauptquartier.

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