Fehlerhaft UNWTO Generalsekretärswahl: Ausführlicher Bericht vorgelegt

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Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Am 19. Juli ließ der Tourismusminister von Simbabwe, Dr. Walter Mzembi, eine Bombe platzen, als er darum bat, dass ein Tagesordnungspunkt dem bevorstehenden hinzugefügt werden soll UNWTO Generalversammlung im September in Chengdu, China.

Dr. Taleb Rifai, der derzeitige Generalsekretär, antwortete am 29. Juli auf Mzembi und schreibt:

Jeder von einem Mitglied der Organisation (…) vorgeschlagene Tagesordnungspunkt wird von a berichten (…) Das den Rahmen für die Debatte festlegt und gegebenenfalls Aufforderungen zu Maßnahmen der Generalversammlung in Form von Empfehlungen oder Entscheidungen enthält, die als Ressource und Referenz für die Delegationen dienen, um Anweisungen einzuholen und ihre Position vorzubereiten Der Grund".

Am 9. August reichte der ausgesprochene Tourismusführer von Simbabwe seine Berichte ausführlich ein, in denen dargelegt wurde, was geschehen war und warum er den Wahlprozess für fehlerhaft hält.

VORGESCHLAGENE ERGÄNZUNG ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT NR. 9

Diskussion über die UNWTO Exekutivratswahl des Generalsekretärs (2018-2021), abgehalten in Madrid, Spanien, am 12. Mai 2017

Gemäß der Offener Brief vom 12. Juni 2017, an alle gerichtet UNWTO Mitgliedstaaten behauptet die Republik Simbabwe, dass die Wahlen vom 12. Mai in Madrid durch eine Reihe von Verfahrens- und anderen Unregelmäßigkeiten beeinträchtigt wurden, die zusammengenommen nicht nur dazu dienten, die Integrität des Prozesses zu untergraben, sondern auch Zweifel aufkommen ließen die Solidität eines Ergebnisses, das durch einen eindeutig zutiefst fehlerhaften Prozess erzielt wurde.

Im Wesentlichen umfassen die Verfahrens- und andere Unregelmäßigkeiten

 Die Entscheidung des Sekretariats um 2 Tage zu verzögernUnterrichtung des Exekutivrates über den Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Staatsoberhauptes der Republik Seychellen über die Wirkung der Regierung der Seychellen zog seine Billigung zurück von Herrn Alain St. Ange als Kandidat für das Amt des Generalsekretärs der UNWTO;

 die Entscheidung des Sekretariats, diese Informationen erst zu veröffentlichen, als der Rat begann, den Tagesordnungspunkt in Bezug auf die Wahl selbst zu prüfen;

 Die Entscheidung des Sekretariats - obwohl es sich der Position der Regierung der Seychellen voll bewusst war - zu dulden die fortgesetzte aktive Anwesenheit und Teilnahme von Herrn St. Ange, wie ein erklärter "Kandidat"In der UNWTO Verfahren;

 Die Entscheidung, dem bis dahin disqualifizierten Kandidaten die Möglichkeit zu geben, sich an den Exekutivrat zu wenden unmittelbar vor zur Abstimmung; und ihm zu erlauben, sich an den Rat zu wenden, wenn die verbleibenden gültigen Kandidaten deutlich länger als zehn Minuten dauern;

 Die Entscheidung, ohne jegliche Zurückhaltung oder Vorsicht die unverhohlene Kritik von St. Ange an der Afrikanischen Union und damit auch an dem von der Afrikanischen Union unterstützten Kandidaten für das Amt zuzulassen UNWTO Generalsekretär;

 Die Entscheidung des Sekretariats an komplett überspringen, oder überspringen zu lassen, das Entscheidende 2nd Schritt dauert ebenfalls 3 Jahre. Das erste Jahr ist das sog. UNWTO Wahlprozess, wie in seinem an alle gerichteten Aide Memoire vom 5. Mai 2017 bestätigt UNWTO Mitgliedstaaten, nämlich die Bestimmung für a Restriktives privates Meeting an dem der Vorsitzende “(…) wird eine Diskussion über die Kandidaten moderieren".

Die Generalversammlung wird gebeten den am 12. Mai 2017 in Madrid stattfindenden Prozess zu befragen und vom Generalsekretär eine Erklärung und / oder Begründung für die oben aufgeführten Unregelmäßigkeiten und Verfahrensfehler einzuholen.

Die Generalversammlung wird gebeten die zweite Ergänzung der von der Republik Simbabwe vorgeschlagenen Agenda zu unterstützen, nämlich „Diskussion über die UNWTO Geschäftsordnung für die Durchführung von Wahlens “als Tagesordnung Nr. 9 (b) und Anweisung an das Sekretariat, eine sofortige und gründliche Überprüfung der bestehenden Geschäftsordnung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Fehler und Unregelmäßigkeiten, die die Wahlen vom 12. Mai in Madrid beeinträchtigt haben, nicht wiederholt werden können .

Die Generalversammlung wird gebeten den Vorschlag der Republik Simbabwe zu unterstützen, den Tagesordnungspunkt Nr. 9 der vorläufigen Tagesordnung vom 22nd Sitzung der UNWTO Generalversammlung, nämlich „Ernennung des Generalsekretärs der UNWTO für den Zeitraum 2018-2021 auf Empfehlung des Exekutivrates”, Agenda Nr. 9 (c) gemacht werden

Auf der Grundlage des Vorstehenden und um jeden Zweifel auszuräumen, kann jeder Mitgliedstaat (i) die Durchführung der Wahlen in Madrid am 12. Mai 2017 und (ii) die Richtigkeit des Ergebnisses davon hegen. Die Generalversammlung wird gebeten Durchführung des Tagesordnungspunkts im Zusammenhang mit der Ernennung des Generalsekretärs des UNWTO für den Zeitraum 2018-2021 auf Empfehlung des Exekutivrates auf der Grundlage einer Abstimmung.

Ein solches bestätigendes Votum, begleitet von einer klaren Weisung der Mitgliedstaaten an den Generalsekretär, eine vollständige Überprüfung der maßgebenden Geschäftsordnung zu beaufsichtigen UNWTO Wahlen, wird den Mitgliedstaaten Vertrauen in das Wahlergebnis von Madrid geben und die Integrität der Organisation als Ganzes stärken.

Von unmittelbarer Bedeutung für die Generalversammlung muss die Frage eines klaren, regelbasierten Vorgehens sein, falls die Abstimmung nicht das erforderliche Ergebnis mit Zweidrittelmehrheit ergibt.

Die Generalversammlung wird gebeten, einen Vorschlag zu prüfen, den die Generalversammlung im Falle eines solchen Szenarios anordnen sollte eine Wiederholung der Wahl unter Beteiligung aller fünf gültigen Kandidaten und mit Beginn des Wahlprozesses in der Phase, in der die Unregelmäßigkeiten begannen.

Es kann erforderlich sein, eine außerordentliche Sitzung des Exekutivrates einzuberufen, die speziell diesem Zweck gewidmet ist.

Die folgenden Seiten enthalten eine detailliertere Darstellung des Starts und der Einführung des Wahlprozesses und begründen die Behauptung, dass dieser Prozess zutiefst fehlerhaft war.

Bekanntgabe einer offenen Stelle - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von Bewerbern

Im Oktober 2016 erfolgte eine formelle Bekanntgabe der bevorstehenden Vakanz an der Spitze der UNWTO wurde gemacht. Die gleiche Ankündigung forderte diejenigen auf, die an einer Bewerbung um die Stelle interessiert waren, die erforderlichen Unterlagen bei der einzureichen UNWTO Sekretariat (Rechtsberater) bis Mitternacht am 11. März 2017.

Das Sekretariat teilte außerdem mit, dass die Wahlen während der 105 stattfinden würdenth Sitzung des Exekutivrates vom 11. bis 12. Mai 2017 in Madrid, Spanien.

In diesem Fall lautete die erforderliche Dokumentation wie folgt:

 Brief des Kandidaten

 Lebenslauf des Bewerbers (2 Seiten)

 Erklärung der Richtlinien- und Managementabsicht (6 Seiten)

 Gesundheitszertifikat, unterzeichnet von einer anerkannten medizinischen Einrichtung

 Unterstützungsschreiben der Regierung des Landes, das den Kandidaten nominiert

Der afrikanische Kandidat

Wie gut dokumentiert wurde, gab der afrikanische Kandidat - in der Person von Hon Dr. Walter Mzembi (MP) aus Simbabwe - bereits am 1. April 2016 seine Absicht bekannt, sich für die Stelle zu bewerben. Zu diesem Zeitpunkt hatte er sich bereits die Einstimmigkeit gesichert Billigung der 15 Mitgliedstaaten der Southern African Development Community (SADC). Am 17. Juli 2016 erhielt er auf dem AU-Gipfel in Kigali, Ruanda, die einstimmige Zustimmung der afrikanischen Staats- und Regierungschefs.

Von diesem Zeitpunkt an kandidierte er auf der Grundlage, der von der Afrikanischen Union unterstützte Kandidat für den Posten zu sein UNWTO Generalsekretär. In allen Fällen waren sich die afrikanischen Länder einig und beteiligten sich an dieser Billigung von der SADC bis hin zur AU.

Die Seychellen treten ins Rennen ein

Am 28. Dezember 2016 gab der Tourismusminister der Seychellen, Herr Alain St. Ange, bekannt, dass er seinen Kabinettsposten niederlegt, um am Wettbewerb um den Posten teilzunehmen UNWTO Generalsekretär.

Diese Kandidatur aus einem anderen afrikanischen Land, die bis zum Vorabend der Wahlen selbst andauern sollte - zu diesem Zeitpunkt zog die Regierung der Seychellen auf Ersuchen der Kommission der Afrikanischen Union ihre Ernennung von Herrn St. Ange zurück -, verwirrte die Mitglieder von Der Exekutivrat ist ein wesentlicher Bestandteil des darauf folgenden fehlerhaften Wahlprozesses.

Einsendeschluss abgelaufen - 7 gültige Kandidaten

Nach Ablauf der Frist und nach Prüfung aller von angehenden Kandidaten eingereichten Unterlagen, die UNWTO Das Sekretariat gab daraufhin bekannt, dass es insgesamt 7 gültige Kandidaturen gab. Weitere sieben Kandidaturen wurden für ungültig erklärt.

Am 15. März 2017 wurde eine Note Verbale verschickt UNWTO Sekretariat an alle Mitgliedstaaten, um sie über die eingegangenen gültigen Bewerbungen zu informieren. Die sieben waren wie folgt:

 Armenien - Herr Vahan Martirosyan

 Brasilien - Herr Marcio Favilla

 Kolumbien - Jaime Alberto Cabal Sanclemente

 Georgien - Herr Zurab Pololikashivili

 Südkorea - Frau Dho Young-shim

 Seychellen - Herr Alain St Ange

 Simbabwe - Herr Walter Mzembi

Armenien zieht sich zurück - 6 gültige Kandidaten

Am 10. April 2017 erhielt der Generalsekretär eine E-Mail von Herrn Vahan Martirosyan (Armenien), in der er darüber informiert wurde "wegen unvorhergesehener Umstände" er zog seine Kandidatur für den Posten zurück UNWTO Generalsekretär.

18. April - UNWTO Mitteilung der Wahl

Am 18 hat die UNWTO Das Sekretariat verteilte ein Dokument an alle Mitgliedstaaten des Exekutivrats mit dem Titel „Empfehlung des Exekutivrates an die Generalversammlung eines Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs für den Zeitraum 2018-2021".

Abgesehen von der Auflistung der gültigen Kandidaten und dem Anhang ihrer jeweiligen Lebensläufe und Erklärungen zu Richtlinien und Managementabsichten enthielt das Dokument auch eine „Erinnerung an die für die Wahl des Generalsekretärs der Organisation geltenden Regeln und Verfahren (2018-2021)"

Schlüsselelemente dieser Erinnerung waren:

Gesetzliche und behördliche Texte

Artikel 22 der Satzung

„Der Generalsekretär wird mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und auf Empfehlung des Rates abstimmenden ordentlichen Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Seine Ernennung kann erneuert werden. “

Darüber hinaus ist die UNWTO Mitteilung vom 18. April 2017 erinnerte die Mitgliedstaaten des Exekutivrats an die Einigung, die der Rat auf seiner 104th Sitzung in Luxor, Ägypten, in Bezug auf dieVerfahren zur Ernennung des Generalsekretärs der Welttourismusorganisation (UN)".

In Bezug auf diese Vereinbarung gelten für das Bewerbungsverfahren die folgenden Regeln und Verfahren:

 Nur Staatsangehörige der Mitgliedstaaten von UNWTO können Kandidaten sein;

Die Kandidaten werden formell vorgeschlagen an den Exekutivrat über das Sekretariat, von den Regierungen der Staaten, deren Staatsangehörige sie sind;

 Die Abstimmung erfolgt in geheimer Abstimmung gemäß den Leitprinzipien für die Durchführung von Wahlen in geheimer Abstimmung, die der Geschäftsordnung der Generalversammlung beigefügt sind.

 Die Abstimmung erfolgt gemäß Artikel 30 der Satzung und Artikel 28 der Geschäftsordnung des Rates mit einfacher Mehrheit, definiert als 50% zuzüglich eines der gültigen abgegebenen Stimmzettel.

Die Auswahl eines Kandidaten vom Rat durchgeführt werdengemäß Artikel 29 der Geschäftsordnung des Rates während einer privaten Sitzung, von der ein Teil eine restriktive Sitzung sein soll, wie folgt :

a) Die Diskussion der Kandidaten findet während einer restriktiven privaten Sitzung statt, bei der nur stimmberechtigte Delegationen und Dolmetscher anwesend sein dürfen : Es darf keine schriftliche Aufzeichnung und keine Aufzeichnung der Diskussionen auf Band geben.

b) Während der Abstimmung wird das zur Unterstützung der Abstimmung erforderliche Personal des Sekretariats zugelassen.

 Der Exekutivrat beschließt, einen von der Regierung eines Mitgliedstaats vorgeschlagenen Kandidaten nicht in ungerechtfertigter Zahlungsrückstände zu empfehlen (Ziffer 12 der den Statuten beigefügten Finanzierungsregeln).

 Der Rat wählt nur einen Kandidaten aus, der der Versammlung empfohlen werden soll.

Das UNWTO Die Mitteilung vom 18. April 2017 legte auch die Arten von Sitzungen fest, die in Bezug auf die Ernennung des Generalsekretärs vorgesehen sind, wie in Beschluss 11 (LIV) des Exekutivrats vereinbart.

Diese Entscheidung sieht zwei Arten von Sitzungen vor - beide privat -, um den Generalsekretär zu ernennen, nämlich

Ein restriktives privates Treffeneschriebenen Art und Weise; und

Ein normales privates Treffen;

Weitere Ausführungen zu den oben zitierten Treffen, die UNWTO Mitteilung vom 18. April 2017 erinnerte die Mitglieder des Exekutivrats an Folgendes:

Restriktives privates Meeting

Während der restriktiven privaten Sitzung, die der normalen privaten Sitzung vorausgeht, führt der Exekutivrat eine "Diskussion der Kandidaten". An dieser Sitzung dürfen nur stimmberechtigte Delegationen und Dolmetscher teilnehmen.

Normales privates Treffen

Während der normalen privaten Sitzung stimmt der Exekutivrat für die Auswahl eines Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs. An dieser Sitzung können ordentliche, assoziierte und verbundene Mitglieder teilnehmen (allerdings natürlich ohne Teilnahme an der Abstimmung), die gemäß den Bestimmungen von Regel 1 der Geschäftsordnung des Exekutivrates das Recht haben, daran teilzunehmen die Arbeit des Rates.

Confirmatory Aide-Memoire aus UNWTO zum Wahlprozess

An Gedächtnisstütze zusammengestellt von der UNWTO Rechtsberater und zur Verfügung gestellt von den Delegationen UNWTO Sekretariat am 5. Mai 2017, weiter präzisiert die zu befolgenden Schritte vom Exekutivrat “für die Auswahl eines Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs im Zeitraum 2018-2021".

Schritt 1 Präsentationen der Kandidaten

 Die Kandidaten halten eine mündliche Präsentation ihrer Kandidatur (jeweils 10 Minuten), die in der spanischen alphabetischen Reihenfolge ihrer Nachnamen wie folgt aufgerufen wird:

1) Herr Jaime Alberto Cabal (Kolumbien)

2) Frau Young-shim Dho (Korea)

3) Herr Marcio Favilla (Brasilien)

4) Herr Walter Mzembi (Simbabwe)

5) Herr Zurab Pololikashivili (Georgien)

6) Herr Alain St Ange (Seychellen)

Schritt 2 Restriktives privates Treffen: Diskussion der Kandidaten

 Vor der Abstimmung moderiert der Vorsitzende a "Diskussion über die Kandidaten"in einem restriktiven privaten Treffen. An diesem restriktiven privaten Treffen können nur teilnehmen:

1) ordnungsgemäß akkreditierte Mitglieder des Exekutivrates (Delegationen von ordentlichen Mitgliedern);

2) Dolmetscher und auf Ersuchen der EG-Mitglieder sonstige Mitarbeiter des Sekretariats;

3) Hinweis: Das Aufzeichnen ist verboten und Kandidaten dürfen NICHT an der Sitzung teilnehmen.

Schritt 3 Normales privates Treffen: Abstimmung in geheimer Abstimmung

 Nach der Diskussion wird der Rat erneut zu einer normalen privaten Sitzung zusammentreten und die Abstimmung in geheimer Abstimmung abhalten. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen. An der normalen privaten Besprechung können nur teilnehmen:

1) Alle ordnungsgemäß akkreditierten ordentlichen Mitglieder des Exekutivrates;

2) Andere UNWTO Vollmitglieder, der Vertreter der assoziierten Mitglieder und der Vertreter der angeschlossenen Mitglieder von UNWTO, als Beobachter;

3) Vorsitzende der Regionalkommissionen;

4) Dolmetscher und notwendiges Personal des Sekretariats;

Offizielle Mitteilung der Regierung der Seychellen, in der die Bestätigung ihres Kandidaten zurückgezogen wird - Herr St. Ange

Am 10. Mai 2017 - dem Tag vor der offiziellen Einberufung der 105th Treffen der UNWTO Exekutivrat – der Präsident der Seychellen richtete einen Brief an den Generalsekretär der Seychellen UNWTO teilte ihm mit, dass die Regierung der Seychellen als legitime Nominierungsbehörde die Kandidatur von Herrn Alain St. Ange zurückgezogen habe.

Am Morgen des 11. Mai 2017 bestätigte der Generalsekretär gegenüber Seiner Exzellenz Botschafter Ehouzou, dem Vertreter der AU bei den UN-Organisationen in Genf, die Mitteilung der Seychellen am Abend des 10. Mai erhalten hatte.

In Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung für die Ernennung des GeneralsekretärsEs ist klar, dass die Gültigkeit der Kandidatur eines Kandidaten von der offiziellen Nominierung durch den Staat abhängt, dessen Staatsangehöriger dieser Kandidat ist.

Sobald diese Nominierung zurückgezogen wurde, ist der Kandidat kein gültiger Kandidat mehr und sollte sich einfach aus dem gesamten Prozess zurückziehen.

Ungeachtet dieser elften Stunde Entwicklung, Herr St. Ange blieb in der Konferenzeinrichtung sichtbar, präsent und aktiv, gab an, dass er einen Rechtsbeistand eingeschaltet habe, um (i) die von seinem Staatsoberhaupt mitgeteilte Entscheidung anzufechten und (ii) jegliche Bewegung des Staats zu blockieren UNWTO Sekretariat, ihn gemäß der Mitteilung seiner Regierung vom Stimmzettel zu streichen, und behauptete, dass seine Regierung, obwohl sie möglicherweise ihre Nominierung zurückgezogen hat, seine Kandidatur gestrichen hat, er selbst als Kandidat seine Kandidatur nicht zurückgezogen hat.

Es scheint, dass er bei diesem Ansatz möglicherweise die aktive Entschuldigung des Sekretariats selbst erhalten hat.

Das UNWTO Sekretariat bekennt Unkenntnis über die Seychellen-Mitteilung

Als der Vorsitzende des Exekutivrates am Morgen des 11. Mai - dh nach Beginn der Sitzung des Exekutivrates und nur einen Tag vor der Abstimmung - verlobt wurde, bekannte er sich zu Unwissenheit und gab an, dassUNWTO weiß nichts über den Rückzug der Seychellen von ihrer Nominierung für die Kandidatur von St. Ange“.

Das UNWTO Sekretariat – Komplize bei der Aussaat von Verwirrung und der Untergrabung der afrikanischen Einheit

Angesichts der Tatsache, dass der Generalsekretär selbst bestätigt hat, die offizielle Mitteilung des Präsidenten der Seychellen am Abend des 10. Mai erhalten zu haben, ist es klar, dass das Sekretariat diese Entwicklung nicht dem Präsidium des Exekutivrates (Aserbaidschan, Serbien und Sambia) mitgeteilt hat mitschuldig an (i) Verzögerung einer formellen Ankündigung von Herrn St. Ange aus dem Rennen und (ii) Verwirrung unter den Mitgliedern des Exekutivrates hinsichtlich des Status des Kandidaten für die Seychellen.

Die formelle Ankündigung des Rücktritts von Herrn St. Ange als Kandidat und die anschließende Streichung seines Namens vom Stimmzettel wurde dem Exekutivrat erst am Morgen des 12. Mai offiziell mitgeteilt, als der Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit der Wahl angesprochen wurde – buchstäblich Minuten vor der Einleitung des Abstimmungsprozesses, der zur Wahl eines neuen Generalsekretärs führt UNWTO. VORGESCHLAGENE ERGÄNZUNG ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT NR. 9

Das UNWTO Der Generalsekretär stellt die Rechtmäßigkeit der Mitteilung des Staatsoberhauptes der Seychellen in Frage

In seiner diesbezüglichen Ankündigung an den Exekutivrat erklärte der Generalsekretär, er habe ein Schreiben des Präsidenten der Seychellen erhalten, in dem er darüber informiert wurde, dass die Regierung der Seychellen beschlossen habe, die Billigung der Kandidatur von Herrn St. Ange zurückzuziehen.

Er fuhr fort, den Brief des Staatsoberhauptes der Seychellen als „rechtlich fehlerhaft “, ging aber weder auf diese Aussage ein, noch forderte er sie an UNWTO Rechtsberater, um zu erklären, was diese Fehler sein könnten.

Die Befragung des Schreibens des Präsidenten eines nominierenden Landes war nicht gerechtfertigt, insbesondere des Generalsekretärs, der über die Mittel, den Spielraum und die Mechanismen verfügt, um die Regierung der Seychellen zur Bestätigung zu kontaktieren.

Der disqualifizierte Seychellen-Kandidat erhält das Wort

Der Generalsekretär erteilte dann dem Leiter der Seychellen-Delegation - dem Tourismusminister der Seychellen - das Wort, um den Rückzug von Herrn St. Ange aus dem Rennen offiziell anzukündigen.

In einem beispiellosen Schritt beantragte der Tourismusminister der Seychellen, dass der inzwischen disqualifizierte und zurückgezogene Kandidat der Seychellen, Herr St. Ange, vor dem Exekutivrat sprechen dürfe.

Obwohl von keiner Delegation Einwände erhoben wurden, als der Generalsekretär fragte, ob Herr St. Ange vor dem Exekutivrat sprechen könne, war es eindeutig unregelmäßig, dass der Generalsekretär dies tat oder der Vorsitzende dies zuließ - insbesondere für einen Kandidaten, der es gewesen war formell von seiner Regierung zurückgezogen.

Die Tatsache, dass keine Einwände erhoben wurden, heilt die Unregelmäßigkeit nicht und es oblag dem Vorsitzenden und / oder dem Generalsekretär, einen solchen Antrag unverzüglich abzulehnen.

Es scheint, dass die Mitgliedstaaten ausgenutzt wurden, entweder weil sie die geltenden Vorschriften nicht richtig verstanden haben oder weil sie falsch verstanden haben, was der disqualifizierte Kandidat durch eine Ansprache an den Exekutivrat erreichen wollte.

Wie sich herausstellte, stellte diese Unregelmäßigkeit ein entscheidendes, tatsächlich kritisches Ereignis dar, da die Ansprache des disqualifizierten Kandidaten die Wahlchancen von Dr. Mzembi beeinträchtigte.

Herr St. Ange erhielt das Wort. VORGESCHLAGENE ERGÄNZUNG ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT NR. 9

Die Tatsache, dass er aus einem vorbereiteten Text las, der auf die Tatsache hinwies, dass die Regierung der Seychellen seine Kandidatur zurückgezogen hatte, würde darauf hindeuten, dass er vorab benachrichtigt wurde, dass er, obwohl disqualifiziert, vor dem Exekutivrat sprechen darf .

Herr St. Ange sprach länger als 15 Minuten - weit länger als das 10-Minuten-Limit, das den 5 gültigen Kandidaten zugewiesen wurde, die im Rennen blieben. Seine Ansprache war, obwohl sorgfältig formuliert, mit Kritik an der Afrikanischen Union verbunden - die er beschuldigte, seine Regierung unter Androhung von Sanktionen dazu gebracht zu haben, die Nominierung seiner Kandidatur zurückzuziehen - und sollte eindeutig die Kandidatur von Hon Dr. Mzembi, der von der AU befürwortete Kandidat, wenige Minuten vor Beginn der Abstimmung.

Die Ansprache von Herrn St. Ange und die Charakterisierung seiner selbst und seines "kleinen Inselentwicklungsstaates" als Opfer einer mobbenden Afrikanischen Union beeinflussten zweifellos die Meinung innerhalb des Rates und trugen dazu bei, ein unfaires, ungerechtes und ungleiches Spielfeld zu schaffen: eines, das der Durchführung einer fairen Wahl.

In diesem Sinne ist anzumerken, dass Herr St. Ange unmittelbar nach der Entscheidung seiner Regierung, seine Kandidatur zurückzuziehen, Medienartikel wie den dieser Vorlage beigefügten mit dem Titel „Der Kandidat der Seychellen fordert die UN auf, Zim zu disqualifizieren UNWTO Wahlkampf, in dem behauptet wird, die AU habe sein Land erpresst".

Obwohl seine Regierung offiziell mitgeteilt hatte, dass sie sich mit der Rücknahme ihrer Nominierung für seine Kandidatur der AU und dem von der AU unterstützten Kandidaten anschloss, unternahm Herr St. Ange keine Anstrengungen, die Afrikanische Union oder den von der AU unterstützten Kandidaten zu unterstützen, und tat dies auch nicht Er betont, dass sein Land Partei sowohl der SADC- als auch der Afrikanischen Unionsentscheidungen war, Dr. Mzembi als AU-Kandidaten für den Posten zu unterstützen UNWTO Generalsekretär.

Herr St. Ange erhielt anhaltenden Beifall von den Mitgliedern des Exekutivrates, und es steht außer Zweifel, dass diese spezifische 15-minütige Intervention, die gezielt und kritisch gegenüber der Afrikanischen Union ist, vom Sekretariat entworfen, gut kalkuliert und sogar erleichtert wurde, um den Kandidaten der Afrikanischen Union zu untergraben und seine Chancen auf einen Wahlsieg zu beeinträchtigen.

Der Exekutivrat ist auf dem Weg zur Wahl - keine Diskussion über oder Bewertung von Kandidaten

Der Vorsitzende des Exekutivrates leitete dann direkt den Prozess ein, der zur Wahl führte.

Wie oben angegeben, begann dies mit Schritt 1 - 10-minütige Präsentationen aller gültigen Kandidaten vor dem Exekutivrat in der angegebenen Reihenfolge, aber, VORGESCHLAGENE ERGÄNZUNG ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT NR. 9

offensichtlich ohne die Teilnahme von Herrn St. Ange - dem zurückgezogenen Seychellen-Kandidaten.

Dieser Prozess verlief reibungslos und ohne Grund zur Besorgnis.

Nach Schritt 1 gab der Vorsitzende den Beginn des Abstimmungsprozesses bekannt und forderte die Kandidaten auf, den Raum zu verlassen.

Schritt 2 - Die „Diskussion über die Kandidaten“ wurde vollständig umgangen.

Der Exekutivrat war daher eilte zur eigentlichen Abstimmung, ohne dass dem vereinbarte "Diskussion über die Kandidaten", oder irgendeine Form oder ein Prozess der Diskussion oder Bewertung der 5 Kandidaten, die im Rennen verbleiben.

Die Dokumentationsanforderungen aller Kandidaten umfassten eine 2-seitige Lebenslauf und eine 6-seitige Erklärung der Richtlinien- und Managementabsicht.

Diese Schlüsseldokumente bieten (i) eine knappe, aber dennoch detaillierte Zusammenfassung der akademischen und beruflichen Qualifikationen des Kandidaten in Bezug auf die angestrebte Position; und (ii) eine umfassende Zusammenfassung der Vision jedes Kandidaten für die zukünftige Entwicklung des UNWTO unter seiner/ihrer Leitung.

Der Vorsitzende und das Sekretariat haben weder Anstrengungen unternommen, um eine Debatte oder Diskussion über die Kandidaten, ihre relativen Stärken und Schwächen zu suchen oder anzuregen, noch ihre jeweiligen Zukunftsvisionen zu vergleichen, gegenüberzustellen oder in irgendeiner Weise zu bewerten.

Keine Diskussion über die 10-minütigen Präsentationen der Kandidaten

Nach den 10-minütigen Präsentationen der einzelnen Kandidaten gab es keine Debatte oder Diskussion.

Das Sekretariat gab keine Erklärung für die Entscheidung, Schritt 2 zu umgehen und mit übermäßiger Eile mit Schritt 3 fortzufahren - der Wahl selbst.

Die Wahlurne

Die Wahl fand in zwei Wahlrunden statt. Alle 5 Kandidaten nahmen an der ersten Runde teil. Nur die beiden Kandidaten, die die höchste Stimmenzahl aus der ersten Runde erhalten hatten, gingen in eine Stichwahl in der zweiten Runde. Dies waren Simbabwe und Georgien.

Im zweiten Wahlgang erhielt Georgien 18 Stimmen. Der georgische Kandidat wurde daher als nominiert zum Sieger erklärt UNWTO Gewählter Generalsekretär.

VORGESCHLAGENE ERGÄNZUNG ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT NR. 9

Besorgnis über einen fehlerhaften Prozess und die Integrität des Ergebnisses

Seit der Wahl haben eine Reihe von Mitgliedstaaten des Exekutivrates und die Generalmitgliedschaft ihre Besorgnis über den fehlerhaften Wahlprozess in Madrid zum Ausdruck gebracht - insbesondere das Versäumnis des Sekretariats, die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung in Bezug auf die Einhaltung sicherzustellen „eine Diskussion über die Kandidaten zu moderieren“ sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wahlen zu gewährleisten und sich vor Vorurteilen gegenüber Kandidaten zu schützen.

 

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • The General Assembly is requested to endorse the second addition to the Agenda proposed by the Republic of Zimbabwe, namely “Discussion of the UNWTO Rules of Procedure on the Conduct of Elections”, as Agenda No 9(b), and to direct the Secretariat to embark upon an immediate and thorough review of the existing Rules of Procedure so as to ensure that the lapses and irregularities which marred the May 12 election in Madrid cannot be repeated.
  •  Die Entscheidung des Sekretariats, den Exekutivrat um zwei Tage zu verschieben und ihn über den Eingang einer schriftlichen Mitteilung des Staatsoberhaupts der Republik Seychellen zu informieren, in der es heißt, dass die Regierung der Seychellen ihre Zustimmung zu Herrn Alain St. Ange zurückgezogen hat als Kandidat für das Amt des Generalsekretärs der UNWTO;.
  • The General Assembly is requested to endorse the proposal by the Republic of Zimbabwe that Agenda Item No 9 of the Provisional Agenda of the 22nd Session of the UNWTO General Assembly, namely “Appointment of the Secretary General of the UNWTO for the period 2018-2021 on the recommendation of the Executive Council”, be made Agenda No 9(c).

Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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