IATO-Execs von Angesicht zu Angesicht mit der indischen Regierung India

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IATO-Vertreter treffen sich mit Finanzminister
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Geschrieben von Anil Mathur - eTN Indien

Heute haben Herr Rajiv Mehra, Präsident, und Herr Pronab Sarkar, Immediate Past President, der Indian Association of Tour Operators (IATO), der nationalen Spitzenorganisation der Reiseveranstalter, die Hon. Finanzministerin, Frau Nirmala Sitharaman, in ihrem Büro.

  1. Die Vertreter der IATO trafen sich, um ihr für die Abwicklung des Service Exports from India Scheme (SEIS) für die Dienstleister zu danken.
  2. Darüber hinaus dankten sie ihr für die 5 Lakh kostenlosen e-Tourist Visa für ausländische Touristen und für die Gewährung von Krediten und für die Suche nach mehr Unterstützung der Regierung für die Wiederbelebung des Tourismus und die Lösung anstehender Probleme.
  3. Dies wird den indischen Reiseveranstaltern sehr helfen, mit den Nachbarländern zu konkurrieren, um mehr Touristen nach Indien zu locken.

Die Probleme, die mit der Hon. Der Minister sollte den SEIS Scrips-Prozentsatz von 7 Prozent beibehalten, der den Reiseveranstaltern in den letzten Jahren gegeben wurde. Sie erwähnten, dass die IATO beantragt hat, den Prozentsatz auf 10 Prozent zu erhöhen, und er sollte auf 7 Prozent beibehalten werden, wenn er nicht erhöht werden kann. Sie sagten auch, dass es keine Obergrenze geben sollte und SEIS für Reiseveranstalter ohne Kompromisse beim Prozentsatz freigegeben werden sollte.

Sie diskutierten auch mit dem Hon. Minister die kaskadierende Wirkung der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) auf Reiseveranstalter und forderte, diese Anomalie zu beseitigen, indem GST auf den angenommenen Wert berechnet wird, der 10 Prozent der Bruttorechnung der Reiseveranstalter betragen könnte. Dadurch kann die Dienstleistung mit 18 Prozent bei einem Aufschlag von 10 Prozent besteuert werden, was bedeutet, dass ein effektiver GST-Satz auf die Gesamtpaketkosten 1.8 Prozent der Bruttorechnung des Reiseveranstalters an seinen Kunden ohne Eingaben beträgt Steuergutschrift (ITC). Es wurde auch beantragt, dass die GST und die integrierte Waren- und Dienstleistungssteuer (IGST) auf die außerhalb Indiens, dh in Nachbarländern, erbrachten Dienstleistungen vollständig befreit werden, selbst wenn das Paket eine Indien Tour, da dies für Reiseveranstalter Geschäftsausfälle bedeutet. Aufgrund der Steuerbefreiung werden Buchungen an indische Reiseveranstalter gehen, anstatt solche Buchungen an Reiseveranstalter mit Sitz in Nachbarländern zu gehen. Dies wird dem Land erhebliche Devisen bringen.

Ein weiteres Thema, das aufgegriffen wurde, war die Erhebung der Quellensteuer (TCS) auf den Verkauf von Auslandsreisepaketen. Es wurde beantragt, TCS nicht auf Personen oder Unternehmen anzuwenden, die nicht ansässige ausländische Staatsbürger, Touristen oder ausländische Reiseveranstalter mit Sitz außerhalb Indiens für den Kauf von Reisepaketen über eine Indischer Reiseveranstalter für außerhalb Indiens.

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