Erklärung der indonesischen Regierung: Kein Visum mehr bei der Ankunft aufgrund von COVID-19

Erklärung der indonesischen Regierung: Kein Visum mehr bei der Ankunft aufgrund von COVID-19
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Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Die indonesische Regierung verfolgt den Lagebericht der WHO über die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin genau.
Angesichts der zunehmenden Zahl von Ländern, die von COVID-19 betroffen sind, rät die Regierung allen indonesischen Bürgern, nicht wesentliche Auslandsreisen einzuschränken.

Für indonesische Staatsbürger, die derzeit ins Ausland reisen, wird empfohlen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Indonesien zurückzukehren, um weitere Reiseunterbrechungen zu vermeiden. Eine Reihe von Ländern hat Richtlinien erlassen, um den Personenverkehr einzuschränken. Alle indonesischen Staatsbürger werden gebeten, die über die Safe Travel-Anwendung verfügbaren Informationen genau zu überwachen oder sich an die Hotline der nächstgelegenen indonesischen Mission zu wenden.

Die indonesische Regierung hat ihre Richtlinien zur Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte, Visa bei der Ankunft und visumfreie Einrichtungen für Diplomaten / Dienstleister für alle Länder für einen Zeitraum von einem Monat ausgesetzt.

Alle Ausländer / Reisenden, die Indonesien besuchen möchten, müssen entsprechend dem Zweck ihres Besuchs ein Visum von indonesischen Missionen erhalten. Bei der Einreichung müssen die Antragsteller ein Gesundheitszertifikat vorlegen, das von den zuständigen Gesundheitsbehörden ihres jeweiligen Landes ausgestellt wurde.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe länderspezifischer Richtlinien: Erstens bleiben Maßnahmen für Besucher aus China gemäß der Erklärung des Außenministers vom 2. Februar 2020 in Kraft

Zweitens bleiben Maßnahmen für Besucher aus Südkorea, der Stadt Daegu und der Provinz Gyeongsangbuk-do gemäß der Erklärung des Außenministers vom 5. März 2020 in Kraft.

Drittens verweigern Sie Besuchern / Reisenden, die in den letzten 14 Tagen in die folgenden Länder gereist sind, die Einreise oder den Transit nach Indonesien:
ein. Iran;
b. Italien;
c. Vatikan;
d. Spanien;
e. Frankreich;
f. Deutschland;
G. Schweiz;
h. Vereinigtes Königreich

Viertens müssen alle Besucher / Reisenden bei ihrer Ankunft an indonesischen Flughäfen eine Health Alert Card ausfüllen und bei der Port Health Authority einreichen. Sollte aus dem Reiseverlauf hervorgehen, dass eine Person in den letzten 14 Tagen in die oben genannten Länder gereist ist, kann dieser Person die Einreise nach Indonesien verweigert werden.

Fünftens: Für indonesische Staatsbürger, die in die oben genannten Länder gereist sind, führt die Hafengesundheitsbehörde bei ihrer Ankunft ein zusätzliches Screening durch:
ein. Wenn das zusätzliche Screening erste Symptome von Covid-19 zeigt, wird eine 14-tägige Beobachtung in einer staatlichen Einrichtung durchgeführt.
b. Wenn kein erstes Symptom gefunden wird, wird eine 14-tägige Selbstquarantäne dringend empfohlen.

Die Verlängerung des Kurzbesuchspasses für ausländische Reisende, die sich derzeit in Indonesien befinden und abgelaufen sind, erfolgt gemäß der Verordnung des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte Nr. 7 von 2020

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Inhaber einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubniskarte (KITAS) / einer unbefristeten Aufenthaltserlaubniskarte (KITAP) und Inhaber eines diplomatischen Visums und eines Dienstvisums, die sich derzeit im Ausland befinden und ablaufen, erfolgt gemäß der Verordnung des Ministeriums für Gerechtigkeit und Menschenrechte Nr. 7 von 2020

Diese Maßnahmen werden am Freitag, den 20. März um 00.00 Uhr westindonesischer Zeit (GMT + 7) wirksam.
Diese Maßnahmen sind vorübergehend und werden im Rahmen ihrer weiteren Entwicklung bewertet.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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