Die COVID-19-Pandemie versetzt Sint Maarten in eine teilweise Sperrung

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Geschrieben von Chefredakteur

Das sind außergewöhnliche Zeiten. Die Regierung hat die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit der Menschen von zu schützen Sint Maarten

Das Land befindet sich in einer teilweisen Sperrung, und daher sind die ergriffenen Maßnahmen Teil der Bereitschaft, Reaktion und Minderung der Regierung von Sint Maarten im Zusammenhang mit der COVID-19 globale Pandemie.

Reisebeschränkungen

Flugreisen

Am Sonntag, dem 22. März 2020, um 11:59 Uhr, war der letzte Tag für die Einwohner (Passagiere) von Sint Maarten, um für die nächsten zwei Wochen ins Land zurückzukehren.

Daher werden in den nächsten zwei Wochen keine Fluggesellschaften Anwohner oder Personen einbeziehen. Die einzigen Flüge, die Sie auf dem Flughafen sehen, sind Frachtflüge oder Flüge, die ankommen, um Passagiere abzuholen und in ihre Heimatländer zurückzubringen.

Schiffe und andere Seefahrzeuge

Die Reisebeschränkungen für Versender und Seeleute traten am 24. März um 11:59 Uhr amerikanischer Standardzeit in Kraft. Nach diesem Datum sind in den Hoheitsgewässern von Sint Maarten bis auf Weiteres KEINE ausländischen Schiffe (Ausnahmen gelten) mehr zulässig.

Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf; Vergnügungsschiffe, Fischereifahrzeuge, Passagierschiffe, Huckster-Boote, Megayachten, Segelyachten, Katamarane usw.

Anwendbare Ausnahmen sind wie folgt:

1. Vor Ort registrierte Freizeitschiffe dürfen in den Gewässern von Sint Maarten fahren, sofern sich vier (4) oder weniger Personen (einschließlich Kapitän) an Bord befinden.

2. Fischereifahrzeuge aus Saba und St. Eustatius dürfen in die Hoheitsgewässer von Sint Maarten einreisen, sollten sich jedoch vor ihrer Ankunft an die Einwanderungsbehörde wenden.

3. Der sonstige Handel zwischen Sint Maarten, SABA und St. Eustatius über den Wassertransport wird von Fall zu Fall bewertet.

4. Große Frachtschiffe, Massengutfrachter, Bunkerschiffe / -schiffe sind nur zulässig, wenn die entsprechenden Verfahren eingehalten werden und die zuständigen Behörden die Genehmigung erteilen, die diese Aktivitäten genau überwachen, um ihre Einhaltung sicherzustellen.

5. Bunkern und / oder Bereitstellen ist NUR für Schiffe ab 500 BRT zulässig, die auf dem Weg zu einem anderen Ziel durch Sint Maarten fahren. Dieser Service wird nur in Port St. Maarten angeboten, wo jede Anfrage von Fall zu Fall bewertet wird. Besatzung oder Kapitän dürfen das Schiff zu keinem Zeitpunkt verlassen. Das Bunkern und / oder Bereitstellen darf NICHT an den anderen Yachthäfen oder Anlegestellen auf der Insel erfolgen, es sei denn, das Schiff ist bereits an einer Einrichtung angedockt, die solche Einrichtungen bereitstellt. "Soziale Distanzierung" sollte immer eingehalten werden.  

6. Vor Ort registrierte Passagierschiffe, einschließlich Fähren, dürfen vom Unternehmen und / oder den Eigentümern nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden und stellen alle kommerziellen Aktivitäten bis auf weiteres ein.

Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen wurden ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen.

Daher wurden die folgenden Maßnahmen in Bezug auf Geschäftsschließungen umgesetzt, die am Montag, dem 23. März 2020, in Kraft getreten sind.

Unternehmen, die für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben dürfen:

o Hotels und Pensionen, einschließlich Annehmlichkeiten vor Ort;

o Yachtagenten;

o Notfall-, Sanitäter- und medizinische Labordienste;

o Ärzte und Zahnkliniken (für Notfälle);

o Apotheken und pharmazeutische Lieferanten.

o Tankstellen und Lieferanten von Kraftstoff (ULG, Diesel usw.) und LPG-Verteilern (Kochgas);

o Banken;

o Versicherungsunternehmen, beschränkt auf Backoffice-Verwaltung und Online- / Mobilfunkdienste;

o Baumärkte;

o Schifffahrts- und Frachtunternehmen;

o Lebensmittelgeschäfte;

o Restaurants und Lebensmittelverkäufer (nur Take-out- und Lieferservice);

o Bäckereien (nur zum Mitnehmen und Lieferservice);

o Wesentliche Gov't-Dienste, inkl. Telekommunikation, Justiz, Versorger und Postdienste.

o Notariatsdienste

o Bestattungsunternehmen

o Medien

o Reinigungsdienste und Müllabfuhr

o Wäscheservice

o Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel;

o Der Bau sozialer Projekte kann ebenfalls fortgesetzt werden

Alle anderen Unternehmen müssen für die Öffentlichkeit geschlossen sein, können ihren Kunden jedoch Online- / Mobilbestell- und Lieferservices anbieten.

1. Alle Geschäfte müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein, mit Ausnahme von Apotheken, Einzelhändlern von Kochgas, Tankstellen und Hotels / Pensionen, inkl. Vor-Ort-Annehmlichkeiten nur für Gäste.

2. Unternehmen, die öffnen dürfen, müssen an allen anderen Tagen (Mo-Sa) bis 6.00 Uhr geschlossen sein, mit Ausnahme von Hotels / Pensionen, die möglicherweise ihre regulären Betriebszeiten beibehalten.

Die oben genannten Betriebszeiten gelten auch für Unternehmen mit einer Erlaubnis, für längere oder 24 Stunden zu öffnen.

Aktivitäten am Strand

Die Strände bleiben offen und für die Öffentlichkeit zugänglich. Strandpartys / Versammlungen sind jedoch nicht gestattet. Strandpartys / Versammlungen gelten als Versammlungen von mehr als fünf (5) Personen in einer Gruppe. Darüber hinaus ist das Mieten von Stühlen, Sonnenschirmen, Wassersportgeräten und die Bereitstellung anderer Strandaktivitäten bis auf Weiteres untersagt.

Über den Autor

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Chefredakteur

Chefredakteur von Assignment ist Oleg Siziakov

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