Airbus führt zweite Tranche des Aktienrückkaufs durch

Airbus SE hat neue Aktienrückkauftransaktionen im Einklang mit der vom Europäischen Parlament und dem Rat am 596. April 2014 erlassenen Verordnung (EU) Nr. 16/2014 betreffend Marktmissbrauch angekündigt.

Diese Transaktionen sind Teil der zweiten Tranche eines Aktienrückkaufprogramms, das angekündigt wurde von Airbus am 9. September 2024, mit dem Ziel, künftige Mitarbeiteraktieninitiativen und aktienbasierte Vergütungsprogramme zu erleichtern.

Das Programm wird im Rahmen der dem Verwaltungsrat der Airbus SE von den Aktionären während der Airbus-Hauptversammlung am 10. April 2024 erteilten Ermächtigung durchgeführt, die den Rückkauf von bis zu 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals ermöglicht.

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