Flugbegleiter von Alaska Airlines reichen Klage wegen religiöser Diskriminierung ein

Flugbegleiter von Alaska Airlines reichen Klage wegen religiöser Diskriminierung ein
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Geschrieben von Harry Johnson

Heute reichte das First Liberty Institute im Namen von zwei Flugbegleitern eine Bundesklage gegen Alaska Airlines ein, nachdem die Fluggesellschaft ihnen gekündigt hatte, weil sie in einem Unternehmensforum Fragen zur Unterstützung des „Equality Act“ durch das Unternehmen gestellt hatten. 

Die Klage behauptet auch die Vereinigung der Flugbegleiter Die Gewerkschaft kam ihrer Verantwortung, die Kläger wegen ihrer religiösen Überzeugungen zu verteidigen, nicht nach.

Beide Klägerinnen, Marli Brown und Lacey Smith, reichten im August 2021 bei der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) Anklage wegen religiöser Diskriminierung gegen Alaska Airlines ein. Anfang dieses Jahres erteilte die EEOC beiden Flugbegleitern Klagebefugnisschreiben.

„Alaska Airlines hat Lacey und Marli wegen ihres religiösen Glaubens ‚abgesagt' und damit eklatant Bundesbürgerrechtsgesetze missachtet, die Menschen mit Glauben vor Diskriminierung schützen“, sagte Stephanie Taub, Senior Counsel des First Liberty Institute. „Es ist ein eklatanter Verstoß gegen staatliche und bundesstaatliche Bürgerrechtsgesetze, jemanden am Arbeitsplatz aufgrund seines religiösen Glaubens und Ausdrucks zu diskriminieren. „Aufgeweckte“ Unternehmen wie Alaska Airlines denken, dass sie sich nicht an das Gesetz halten müssen und Mitarbeiter entlassen können, wenn sie ihre religiösen Überzeugungen einfach nicht mögen.“

In frühen 2021, Alaska Airlines kündigte seine Unterstützung für das Gleichstellungsgesetz auf einem internen Message Board für Mitarbeiter an und forderte die Mitarbeiter auf, Kommentare abzugeben. Lacey stellte eine Frage mit der Frage: „Glauben Sie als Unternehmen, dass es möglich ist, die Moral zu regulieren?“ Im selben Forum fragte Marli: „Unterstützt Alaska: die Gefährdung der Kirche, die Förderung der Unterdrückung der Religionsfreiheit, die Auslöschung von Frauen- und Elternrechten? ….“ Beide Kläger, die vorbildliche Aufzeichnungen als Angestellte vorweisen konnten, wurden anschließend untersucht, von Fluggesellschaftsbehörden verhört und schließlich entlassen. 

Als sie entlassen wurden, sagte die Fluggesellschaft, die Kommentare der beiden Flugbegleiter seien „diskriminierend“, „hasserfüllt“ und „beleidigend“. In ihrer Entlassungsmitteilung an Frau Smith behauptete Alaska Airlines: „Die Definition der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung als moralische Frage … ist … eine diskriminierende Aussage.“

In der heutigen Klage erklären die Anwälte von First Liberty: „Trotz der behaupteten Verpflichtung von Alaska Airlines zu einer integrativen Kultur und ihrer häufigen Einladungen an die Mitarbeiter zum Dialog und zum Ausdruck einer Vielfalt von Perspektiven hat Alaska Airlines ein Arbeitsumfeld geschaffen, das der Religion feindlich gesinnt ist, und die AFA gestärkt diese Unternehmenskultur. Alaska Airlines und AFA können ihre soziale Interessenvertretung nicht als Schwert einsetzen, um religiöse Mitarbeiter rechtswidrig zu diskriminieren, und müssen sich stattdessen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bewusst sein, gegenüber allen Mitarbeitern, einschließlich religiöser Mitarbeiter, „das Richtige zu tun“. Das Gericht muss Alaska Airlines und die AFA für ihre Diskriminierung zur Rechenschaft ziehen.“

Die Beschwerde fügt hinzu: „Titel VII verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Hautfarbe und nationaler Herkunft. Andere Bundesgesetze verbieten Diskriminierung aufgrund von Alter und Behinderung. Alaska Airlines bekräftigt ihre Missachtung der Religion als geschützte Klasse durch ihre wiederholten Unterstützungsbekundungen für andere geschützte Klassen, während sie die geschützte Klasse der Religion auslässt.“

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Harry Johnson

Harry Johnson war der Zuweisungsredakteur für eTurboNews seit mehr als 20 Jahren. Er lebt in Honolulu, Hawaii, und stammt ursprünglich aus Europa. Er schreibt und berichtet gerne über Nachrichten.

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