Neue COVID-19-Gesundheitsrichtlinien für den internationalen Flughafen Entebbe Uganda

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Internationale Entebbe-Lounge

Nach der Eröffnung des COVID-19-Testlabors am Entebbe International Airport durch Präsident YK Museveni am 22. Oktober 2021 hat die Regierung der Republik Uganda bis auf Weiteres Richtlinien zu COVID-27-Gesundheitsmaßnahmen mit Wirkung vom 2021. Oktober 19 erlassen Internationaler Flughafen Entebbe.

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  1. Passagiere, die bei Entebbe International ankommen, werden unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Impfstatus einem COVID-19-Test unterzogen.
  2. Passagiere, die positiv getestet wurden, werden in Behandlungseinrichtungen gebracht.
  3. Reisende, die eine COVID-19-Impfung hatten und im Besitz eines Zertifikats sind, müssen dennoch innerhalb von 19 Stunden nach dem Einsteigen ein negatives COVID-72-PCR-Testzertifikat vorlegen.

Das Richtlinien gültig am 27. Oktober 2021, wurden bis auf Weiteres mit der Mitteilung Civil Aviation Authority Uganda, Aeronautical Information Service wie folgt herausgegeben:

1. Alle ankommenden Passagiere am Internationaler Flughafen Entebbe wird unabhängig von Herkunftsland oder Impfstatus einem COVID-19-Test unterzogen.

2. Die einzigen Ausnahmen sind:

– Kinder unter 6 Jahren.

– Flugbesatzung mit Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung.

3. Passagiere, die bei der Ankunft positiv auf COVID-19 getestet wurden, erhalten psychologische Unterstützung und werden in die öffentlichen und privaten Behandlungseinrichtungen gebracht, wo sie sieben Tage lang betreut und mit einem negativen PCR-Test entlassen werden.

4. Die Behandlung von Passagieren gemäß (3) oben ist in den öffentlichen Krankenhäusern kostenlos. Passagiere, die sich für private Krankenhäuser entscheiden, tragen jedoch ihre Kosten.

5. Ankommende Touristen, die asymptomatisch sind oder eine leichte Erkrankung haben, werden in den ausgewiesenen Touristenhotels betreut.

6. Die unter (5) genannten Touristen, die eine schwere Erkrankung entwickeln, werden in die Krankenhäuser ihrer Wahl verlegt.

7. Ankommende Passagiere zahlen 30 US-Dollar oder den Gegenwert in Uganda-Schilling für den COVID-19-PCR-Test.

8. Die Zahlungen gemäß (7) oben können online oder bei der Ankunft mit Verkaufsautomaten, mobilem Geld oder Bargeld erfolgen.

9. Allen Reisenden, deren Körpertemperatur NICHT über 37.5°C (99.5°F) liegt, die keinen anhaltenden Husten, Atembeschwerden oder andere grippeähnliche Symptome haben, ist die Einreise oder Ausreise nach Uganda gestattet.

10. Entebbe International Airport Port Health genehmigt für die Ankunft oder den Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat, das innerhalb von 72 Stunden nach der Probenentnahme durchgeführt wurde. Dies schließt die Transitzeit am Terminalgebäude aus.

11. Reisende, die eine COVID-19-Impfung erhalten haben und im Besitz eines Zertifikats sind, müssen dennoch ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme bis zum Einsteigen in das Flugzeug ausgestellt wurde. Dies liegt daran, dass der Impfstoff nicht zu 100% schützt und es auch mehrere Tage/Wochen dauert, bis der Schutz beginnt.

12. Passagiere, die aus dem Land reisen, müssen innerhalb von 19 Stunden nach der Probenentnahme ein negatives COVID-72-PCR-Testzertifikat vorlegen. Sie halten sich an die Gesundheitsreisebestimmungen des Ziellandes.

13. Passagiere, die innerhalb der Ausgangssperre und/oder aus Distrikten außerhalb von Kampala mit einem gültigen Flugticket und einer gültigen Bordkarte ankommen, dürfen zu ihren Hotels und/oder Residenzen fahren.

14. Fluggästen, die in der Ausgangssperre abfliegen und/oder aus Bezirken außerhalb von Kampala mit einem gültigen Flugticket abfliegen, wird die Weiterreise zu ihrem Zielflughafen durch Vorlage des Fluggasttickets bei den Behörden als Nachweis für die Ankunft am Flughafen gestattet.

15. Die Fahrer sollten einen Nachweis darüber haben, dass sie vom Flughafen gekommen sind (z. B. ein Flughafen-Parkticket oder ein Passagierticket), um Passagiere abzusetzen oder abzuholen.

16. Der Lufttransport von menschlichen Überresten in das Land ist erlaubt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

– Ärztliche Bescheinigung über die Todesursache.

– Obduktionsbericht oder umfassender medizinischer Bericht des behandelnden Arztes/der Gesundheitseinrichtung.

– Einbalsamierungszertifikat (einschließlich Einbalsamierungszertifikat für den Tod aufgrund von COVID-19).

– Kopie des Reisepasses/Ausweisdokuments des Verstorbenen (das Original des Reisepasses/Reisedokuments/Ausweisdokuments, das den Einwanderungsbehörden vorzulegen ist) v. Einfuhrlizenz/Einfuhrgenehmigung des Generaldirektors des Gesundheitswesens.

– Angemessene Verpackung – in einen wasserdichten Leichensack eingewickelt, dann in einen mit Zink ausgekleideten Sarg und eine äußere Metall- oder Holzkiste gelegt.

– Das Dokument wird von Port Health überprüft und der Sarg bei der Ankunft wird von Port Health dekontaminiert.

– Die Bestattung der Leichen von COVID-19-Opfern wird nach den bestehenden Verfahren für wissenschaftliche Bestattungen durchgeführt.

17. Um menschliche Überreste in das Land zu bringen, MUSS eine Genehmigung vom Gesundheits- und Außenministerium eingeholt werden.

Touristen schnell verfolgt

Die Priorität wurde wie folgt auf die schnelle Verfolgung von Touristen gelegt:

Bei der Ankunft werden die Touristen zum Touristenabstrich-Stand gebracht, wo ihre Proben zum Testen entnommen werden. 

Sie begeben sich dann zur Verifizierung in die Tourist Lounge, wo Vertreter von AUTO (Association of Uganda Tour Operators) und UTB (Uganda Tourism Board) sich um sie kümmern, und sie können zu Hotels ihrer Wahl in Entebbe gehen.

Die Ergebnisse werden je nach Wunsch innerhalb von 2 1/2 Stunden per Mail oder WhatsApp verschickt. 

Transittouristen müssen am Flughafen maximal 1 1/2 Stunden auf ihre Ergebnisse warten. 

Touristen werden ermutigt, hier für ihren Test buchen.

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • Passengers departing in the curfew time, and/or from districts beyond Kampala with a valid air ticket shall be allowed to proceed to their destination airport by presentation of the passenger ticket to the authorities as evidence of going to the airport.
  • Passengers who test positive for COVID-19 on arrival will be provided psychological support and transferred to the gazetted public and private treatment facilities where they will be managed for seven days and discharged on a negative PCR test.
  • Passengers traveling out of the country will be required to have a negative COVID-19 PCR test certificate taken within 72 hours from the time of sample collection.

Über den Autor

Tony Ofungi – eTN Uganda

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