Kenia hat am 1. Januar 2024 das System der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) eingeführt, wodurch die Visumpflicht für alle internationalen Besucher abgeschafft wurde. Die eTA dient als Einreisegenehmigung und ermöglicht es der kenianischen Regierung, Reisende vor ihrer Reise zu identifizieren. Das System verlangt von allen Reisenden, auch Minderjährigen, vor ihrer Reise nach Kenia eine vorherige Genehmigung einzuholen. Die Gebühr für diese Genehmigung beträgt 30 $ (ca. 3,880 Schilling) und ermöglicht eine einmalige Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen.
Die eTA ist ein halbautomatisches System, das die Berechtigung von Besuchern prüft, die nach Kenia reisen möchten. Sie erteilt die Reiseerlaubnis und wird von der kenianischen Regierung genehmigt.
Das kenianische Kabinett hat heute einen Vorschlag genehmigt, Reisende aus Botswana, Eswatini, Äthiopien, Gambia, Ghana, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mosambik, Sierra Leone, Südafrika, Sambia, den Komoren, Eritrea und der Republik Kongo sowie weiteren Ländern von der eTA auszunehmen, mit dem Ziel, die Open-Skies-Politik zu fördern und das Tourismuswachstum anzukurbeln.
Aus Sicherheitsgründen sind Bürger und Einwohner Somalias und Libyens allerdings von der Ausnahmeregelung ausgenommen.
Nach dem überarbeiteten Rahmenwerk wird der Mehrheit der Besucher aus Afrika ein Aufenthalt von bis zu zwei Monaten gestattet. Im Gegensatz dazu dürfen Bürger aus Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) Die Mitgliedsländer können gemäß den Protokollen der EAC zur Freizügigkeit weiterhin von einem sechsmonatigen Aufenthalt profitieren.
Um das System weiter zu verbessern, hat das Kabinett eine beschleunigte eTA-Bearbeitungsoption eingeführt, die es Reisenden ermöglicht, eine sofortige Genehmigung zu erhalten. Die maximale Bearbeitungszeit für eTA-Anträge wird je nach Betriebskapazität auf 72 Stunden begrenzt.