Das Ministerium für Tourismus und Tourismus auf den Turks- und Caicosinseln arbeitet weiterhin mit dem Gesundheitsministerium zusammen, während wir uns auf die Möglichkeit vorbereiten Coronavirus (COVID-19) Erreichen der Turks- und Caicosinseln. Ab 10th Im März 2020 meldete das Gesundheitsministerium null verdächtige und null bestätigte Fälle auf den Turks- und Caicosinseln.
Das Ministerium für Tourismus und Tourismus auf den Turks- und Caicosinseln arbeitet eng mit seinen Partnern aus dem Gesundheitsministerium zusammen, der federführenden Agentur zur Prävention dieses Virus. Im Namen aller unserer Partner informieren wir hiermit Besucher und Partner der Reisebranche über die jüngsten Änderungen der Vorschriften, die sich auf die Reise zum Ziel auswirken können. Die Sicherheit unserer Besucher ist von größter Bedeutung und wir empfehlen allen Besuchern, dies zu beachten Verordnung über die öffentliche Gesundheit und Umweltgesundheit (Kontrollmaßnahmen) der Turks- und Caicosinseln (COVID-19) 2020, die am 10. März 2020 in Kraft trat:
Die allgemeine und reisende Öffentlichkeit wird hiermit gebeten, die folgenden Bestimmungen der am 19. März 2020 in Kraft getretenen Verordnung 10 über die öffentliche Gesundheit und die Umweltgesundheit (Kontrollmaßnahmen) der Turks- und Caicosinseln (COVID-2020) zur Kenntnis zu nehmen:
- Verweigerung der Einreise von Direktflügen zu den Inseln aus dem infizierten Land
Kein Flug aus einem infizierten Land darf auf den Inseln landen.
Infiziertes Land bezeichnet China, Iran, Südkorea, Italien, Singapur, Macau, Japan und jedes andere Land, das der Gouverneur von Zeit zu Zeit durch Bekanntmachung im Amtsblatt als ein Land erklärt, in dem bekannt ist oder angenommen wird, dass es sich um einen nachhaltigen Menschen handelt - Übertragung von Covid-19 auf den Menschen oder von der CDC berichtet, dass ein hohes Risiko für die Einfuhr von Infektionen oder Kontaminationen (mit Covid-19) durch Reisen von diesem Land auf die Inseln besteht;
2. Verweigerung der Einreise von Kreuzfahrtschiffen, die Passagiere aus infizierten Ländern befördern
Kein Kreuzfahrtschiff darf die Inseln betreten, auf denen dieses Kreuzfahrtschiff einen Passagier befördert, der innerhalb von einundzwanzig Tagen oder weniger unmittelbar vor der beabsichtigten Ankunft auf den Inseln in, aus oder durch ein infiziertes Land gereist ist.
3. Verweigerung der Einreise auf die Inseln durch Besucher nach einem Besuch in einem infizierten Land
Es ist keinem Besucher gestattet, die Inseln mit dem Schiff oder Flugzeug zu betreten, wenn diese Person innerhalb von einundzwanzig Tagen oder weniger unmittelbar vor der Ankunft des Besuchers auf den Inseln in, aus oder durch ein infiziertes Land gereist ist.
4. Personen auf den Inseln, die in, aus oder durch ein infiziertes Land gereist sind, können unter Quarantäne gestellt werden
(I) Ein Inselbewohner der Turks- und Caicosinseln oder Einwohner der Inseln, der nach einer Reise in, aus oder durch ein infiziertes Land auf den Inseln ankommt, muss:
a) im Einreisehafen einer Kontrolle und Rückverfolgung von Passagieren unterzogen werden;
b) im Einreisehafen einer klinischen Untersuchung unterzogen werden; und
(c) nach Bedarf für einen Zeitraum von vierzehn Tagen unter Quarantäne gestellt werden.
(II) Eine in Unterregulierung (1) genannte Person, bei der aufgrund von Reise- oder Kontaktinformationen ein hohes Risiko für das Virus durch einen Gesundheitsbeauftragten besteht, die jedoch asymptomatisch ist, dient der Überwachung durch den Chief Medical Officer , an einem bestimmten Ort bis zu vierzehn Tage unter Quarantäne gestellt und täglich von einem Gesundheitsbeauftragten auf Symptome und Anzeichen einer Viruserkrankung überwacht werden.
(III) Ein Einwanderungsbeauftragter alarmiert die Gesundheitsbehörden über alle Turks- und Caicosinseln oder Einwohner der auf den Inseln ankommenden Inseln.
(a) der innerhalb der letzten einundzwanzig Tage in, aus oder durch ein infiziertes Land gereist ist;
(b) mit Symptomen, die auf das Virus hinweisen; oder
(c) wenn er den Verdacht hat, dass eine Person dem Virus ausgesetzt war.
(IV) Eine Person, bei der der Verdacht besteht, dass sie dem Virus ausgesetzt war oder Symptome des Virus aufweist, wird zur Beurteilung und Bewertung durch die Gesundheitsbehörden in einen Isolationsraum gebracht.
(V) Eine Person, die symptomatisch ist oder unter einer Quarantäne zu Hause symptomatisch wird, muss in einer dafür vorgesehenen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden, wobei Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen, um nicht infizierte Personen vor der Exposition gegenüber dem Virus zu schützen.
(VI) Wo -
(a) jede Person auf den Inseln, die zum Zeitpunkt des Beginns dieser Bestimmungen innerhalb eines Zeitraums von einundzwanzig Tagen oder weniger unmittelbar vor der Ankunft der Person auf den Inseln in ein infiziertes Land gereist ist; und
(b) diese Person zeigt respiratorische Symptome oder Symptome des Virus, die Person
(c) wird unter der Leitung des Chief Medical Officer verwaltet und in einer vom Chief Medical Officer festgelegten Quarantäneeinrichtung für einen Zeitraum von bis zu vierzehn Tagen oder bis der Chief Medical Officer feststellt, dass die Person vollständig genesen ist, unter Quarantäne gestellt je nachdem, was später ist.
- Ärzte, Gesundheitsbeamte und andere Personen können unter Quarantäne gestellt werden
Ein Heilpraktiker, ein Gesundheitsbeauftragter oder eine andere Person, die möglicherweise direkten Kontakt zu einer Person hatte, bei der der Verdacht auf das Virus oder die Körperflüssigkeiten einer solchen Person besteht, muss nach Einschätzung vierzehn Tage lang oder bis zum Chief Medical unter Quarantäne gestellt werden Der Beamte stellt fest, dass die Person vollständig wiederhergestellt ist, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
2. Befugnis des Gerichts, die Quarantäne anzuordnen
Wenn das Gericht auf Antrag eines Gesundheitsbeauftragten davon überzeugt ist, dass eine Person, die unter Quarantäne gestellt wird, gegen diese Anweisung verstoßen hat, kann das Gericht anordnen, dass sie für einen in der Anordnung festgelegten Zeitraum unter Quarantäne gestellt wird, und ein Gesundheitsbeauftragter und Jeder Polizeibeamte kann alles Notwendige tun, um den Befehl auszuführen.
3. Informationspflicht
Der Chief Medical Officer kann jede Person auffordern, dem Chief Medical Officer solche Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Chief Medical Officer für notwendig hält, um zu beurteilen, welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollten, um die Ausbreitung des Virus auf den Inseln zu verhindern.
4. Beleidigung
Eine Person, die keine Informationen gemäß Unterregulierung 9 zur Verfügung stellt oder einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Einrichtung verlässt, wenn sie dort unter Quarantäne gestellt wird, begeht eine Straftat und wird wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt .
Erklärung zum Coronavirus des Tourismusministeriums der Turks- und Caicosinseln
Grand Turk, Turks- und Caicosinseln (10. März 2020) - Das Tourismusministerium der Turks- und Caicosinseln, der Tourismusverband und relevante Industriepartner arbeiten mit dem Gesundheitsministerium zusammen, der federführenden Behörde, die mit der Überwachung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) beauftragt ist. Bis heute haben die Turks- und Caicosinseln keine vermuteten oder bestätigten Fälle des neuartigen Coronavirus.
Tourismusminister der Turks- und Caicosinseln Hon. Ralph Higgs erklärte: „Wir vertrauen auf die Maßnahmen und Protokolle des Gesundheitsministeriums zur Behandlung dieser Krankheit. Wir unterstützen die Aktualisierungen und Veröffentlichungen des Gesundheitsministeriums, um Anwohner und Besucher gleichermaßen zu schützen. Bis heute werden die Turks- und Caicosinseln das Risiko weiterhin überprüfen und überwachen, da das Gesundheitsministerium aggressive Protokolle umsetzt, wie sie von regionalen und internationalen Gesundheitsbehörden festgelegt wurden. “
Reisebeschränkungen in der Pressemitteilung vom 2. Märznd des für Gesundheit zuständigen Ministeriums bleiben in folgenden Punkten bestehen:
- Alle zurückkehrenden Einwohner, die in den letzten 14 bis 20 Tagen infizierte Länder mit hoher Übertragungsrate wie China, Hongkong, Thailand, Singapur, Macau, Südkorea, Japan oder Italien besucht haben, haben Landeprivilegien, unterliegen jedoch einer Gesundheitsprüfung und Quarantäne .
- Personen, die in den letzten 14 bis 20 Tagen China, Hongkong, Thailand, Singapur, Macau, Südkorea, Japan oder Italien besucht haben und auf Turks- und Caicosinseln keinen ständigen Wohnsitz oder keine Heiratsbefreiung haben, erhalten keine Landeprivilegien bei einen der Einreisehäfen des Landes (Meer / Luft).
Am Dienstag, dem 10. März, veröffentlichte das Kabinett der Regierung der Turks- und Caicosinseln aktualisierte Vorschriften zur Kontrolle der Einreise von Personen aus verschiedenen Ländern, in denen COVID-19 ausbricht, auf die Turks- und Caicosinseln. Diese Einschränkungen ähneln denen regionaler und benachbarter Gebiete, um unseren Ansatz zu stärken und Besucher und Anwohner gleichermaßen zu schützen. Diese Beschränkungen stehen im Einklang mit den am 19. März 2020 in Kraft getretenen Vorschriften 10 für öffentliche Gesundheit und Umweltgesundheit (Kontrollmaßnahmen) der Turks- und Caicosinseln (COVID-2020). Weitere Informationen zu den Anforderungen können bei einem Besuch abgerufen werden Kabinett genehmigt Kontrollmaßnahmen.
Die Tourismusbranche auf den Turks- und Caicosinseln wird verstärkt überwacht, um die Sicherheit der Besucher des Reiseziels und unserer Bewohner gleichermaßen zu gewährleisten. Eine landesweite Aufklärungskampagne ist im Gange, um Anwohner und Besucher an grundlegende Hygienepraktiken zu erinnern, mit denen die Ausbreitung des Virus verhindert werden kann, darunter:
- Waschen Sie Ihre Hände häufig mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife, insbesondere nachdem Sie sich die Nase geputzt, gehustet oder geniest haben. zum Badezimmer gehen; und vor dem Essen oder Essen zubereiten.
- Berühren Sie Augen, Nase und Mund nicht mit ungewaschenen Händen.
- Bleib zu Hause, wenn du krank bist und reise nicht.
- Decken Sie Ihren Husten oder Ihr Niesen mit einem Papiertaschentuch ab und werfen Sie das Papiertaschentuch in den Müll.
- Es wird empfohlen, zu jeder Grippesaison zu Hause zu bleiben, wenn Sie krank sind, aber jetzt besonders wichtig.
Die Turks- und Caicosinseln befolgen das in der Internationalen Gesundheitsverordnung (IGV) festgelegte Protokoll und melden dies gegebenenfalls an Public Health England / PAHO. Ebenso sind alle erforderlichen Protokolle für die Kreuzfahrtindustrie und die Bewohner und Besucher von Grand Turk vorhanden.
Das Gesundheitsministerium betreibt derzeit von 6 bis 11 Uhr (EST) Notfall-Hotlines, um Anwohner und Besucher dringend über das Coronavirus zu informieren. Die Hotline erreichen Sie unter der Rufnummer 649-333-0911 oder 649-232-9444. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.gov.tc/moh/coronavirus
Das Tourismusministerium wird auch mit Partnern zusammenarbeiten, um das genaue Ausmaß der Auswirkungen dieser Krankheit auf die Branche zu ermitteln und geeignete Maßnahmen in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Marketingstrategien zu ergreifen, die zum Schutz dieser lebenswichtigen Branche erforderlich sind oder werden. Wir fordern alle auf, die erforderlichen Richtlinien zu befolgen und auf dem Laufenden zu bleiben, um Ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.