China erleichtert die Einreisebestimmungen für einige Ausländer

China erleichtert die Einreisebestimmungen für Ausländer
China erleichtert die Einreisebestimmungen für Ausländer
Geschrieben von Harry Johnson

Inhaber gültiger APEC-Geschäftsreisekarten und ausländische Studierende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken müssen kein neues Visum für China beantragen

Die neuesten Aktualisierungen der Einreisevisumpolitik für einige Kategorien von Ausländern wurden von den Botschaften der Volksrepublik China in Singapur, Thailand, Irland und Mexiko sowie einigen anderen Ländern veröffentlicht.

Nach Angaben der Botschaften müssen ab dem 00. August 00, 24:2022 Uhr (Pekinger Zeit), Inhaber gültiger APEC-Geschäftsreisekarten und ausländische Studierende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken kein neues Visum beantragen China und könnten mit den oben genannten Karten oder Genehmigungen nach China einreisen.

Letzten Freitag haben die chinesischen Botschaften auch wieder X1-Visumanträge von Studenten angenommen, die länger als sechs Monate in China studieren werden. Anträge auf ein X2-Visum für Kurzzeitstudien werden derzeit nicht akzeptiert.

Außerdem können Familienmitglieder (Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Schwiegereltern) von ausländischen Studierenden, die über ein gültiges Studienvisum (X1) oder eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke verfügen, ein Visum für Privatangelegenheiten (S1 oder S2) beantragen zum Familientreffen.

Es ist fast zweieinhalb Jahre her, seit China im März 2020 nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie die vorübergehende Aussetzung der Einreise von Ausländern mit gültigen chinesischen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen angekündigt hat.

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  • 00 Uhr am 24. August 2022 (Pekinger Zeit) müssen Inhaber gültiger APEC-Geschäftsreisekarten und ausländische Studierende mit einer gültigen Studienaufenthaltserlaubnis kein neues Visum für China beantragen und könnten mit den oben genannten Karten oder Genehmigungen nach China einreisen.
  • Außerdem können Familienmitglieder (Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren, Schwiegereltern) von ausländischen Studierenden, die über ein gültiges Studienvisum (X1) oder eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke verfügen, ein Visum für Privatangelegenheiten (S1 oder S2) beantragen zum Familientreffen.
  • Es ist fast zweieinhalb Jahre her, seit China im März 2020 nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie die vorübergehende Aussetzung der Einreise von Ausländern mit gültigen chinesischen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen angekündigt hat.

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Über den Autor

Harry Johnson

Harry Johnson war der Zuweisungsredakteur für eTurboNews seit mehr als 20 Jahren. Er lebt in Honolulu, Hawaii, und stammt ursprünglich aus Europa. Er schreibt und berichtet gerne über Nachrichten.

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