Die FAA verzichtet auf Drohnen mit Fallschirmen

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Geschrieben von Chefredakteur

Die Federal Aviation Administration (FAA) gab heute bekannt, dass sie am 107. Juni der Hensel Phelps Construction Company aus Washington, DC, einen Teil 1-Verzicht auf den Betrieb einer mit einem Fallschirm ausgestatteten DJI Phantom 4-Drohne über Menschen erteilt hat.

Ein Verzicht ist erforderlich, um eine Drohne zu betreiben, die gegen die Regeln in Teil 107 verstößt, der die Regel für kleine unbemannte Flugzeuge darstellt.

Die FAA hat den Fallschirm, der verwendet werden soll, nicht zertifiziert oder genehmigt. Die FAA stellte jedoch fest, dass der Antrag auf Verzicht die Standardkonstruktionsspezifikation (ASTM 3322-18) ausreichend erfüllte und dass der vorgeschlagene Betrieb eines kleinen unbemannten Flugzeugsystems (sUAS) unter den Bedingungen eines Verzichts sicher durchgeführt werden konnte.

Diese Ausnahmeregelung ist das erste Mal, dass die FAA mit der Industrie bei der Entwicklung eines öffentlich verfügbaren Standards zusammenarbeitet, mit einem Antragsteller zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass die gesammelten Tests und Daten den Standard annehmbar erfüllen, und eine Ausnahmeregelung auf der Grundlage eines Industriestandards als Grundlage für die Feststellung erlassen hat, dass a Der vorgeschlagene SUAS-Betrieb kann unter den Bedingungen eines Verzichts gemäß Teil 107 sicher durchgeführt werden.

Dieser Prozess ist skalierbar und steht anderen Antragstellern zur Verfügung, die dieselbe Kombination aus Drohne und Fallschirm verwenden möchten. Die FAA verlangt von jedem Antragsteller, dass er die in ASTM3322-18 aufgeführten Tests, Unterlagen und Konformitätserklärungen in seinen Anträgen mit derselben Kombination aus Drohne und Fallschirm vorlegt.

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