Die FAA kündigt Änderungen für Freizeitdrohnen an

0a1a-169
0a1a-169
Avatar des Chefredakteurs für Aufgaben
Geschrieben von Chefredakteur

Die Federal Aviation Administration (FAA) setzt Änderungen für Freizeitdrohnenflieger um, die vom Kongress im FAA Reauthorization Act von 2018 vorgeschrieben wurden.

Während Freizeitflieger ohne uneingeschränkte Zertifizierung oder Betriebserlaubnis der FAA weiterhin unter 400 Fuß in einem unkontrollierten Luftraum fliegen können, müssen sie jetzt eine vorherige Genehmigung der FAA einholen, bevor sie in einem kontrollierten Luftraum um Flughäfen fliegen. Darüber hinaus müssen sie alle Luftraumbeschränkungen und -verbote einhalten, wenn sie in einem kontrollierten und unkontrollierten Luftraum fliegen.

Die neue Anforderung, vor dem Fliegen einer Drohne im kontrollierten Luftraum eine Luftraumgenehmigung zu erhalten, ersetzt die alte Anforderung, den Flughafenbetreiber und den Flughafen-Flugsicherungsturm vor dem Flug innerhalb von fünf Meilen um einen Flughafen zu benachrichtigen.

Bis auf weiteres akzeptieren Flugsicherungseinrichtungen von Fall zu Fall keine Anfragen mehr, Freizeitdrohnen im kontrollierten Luftraum zu betreiben. Stattdessen erteilt die FAA vorübergehende Luftraumgenehmigungen für den Flug an bestimmten „festen Standorten“ im kontrollierten Luftraum im ganzen Land, um Operationen im Rahmen der vom Kongress vorgeschriebenen Ausnahme für begrenzte Freizeitdrohnenoperationen zu ermöglichen. Die festen Sites werden online aufgelistet und regelmäßig aktualisiert.

Die Standorte werden auch als blaue Punkte auf den Anlagenkarten für unbemannte Flugzeugsysteme angezeigt. Die Karten zeigen die maximale Höhe über dem Boden, in der eine Drohne für jeden Ort im kontrollierten Luftraum sicher geflogen werden kann.

In Zukunft können Freizeitflieger die Genehmigung der FAA erhalten, im kontrollierten Luftraum zu fliegen. Die FAA verfügt derzeit über ein System namens LAANC (Low Altitude Authorization and Notification Capability), das Nicht-Freizeitpiloten zur Verfügung steht, die nach der FAA-Regel für kleine Drohnen operieren (Teil 107). Die FAA rüstet LAANC auf, damit Freizeitflieger das System nutzen können. Derzeit dürfen Freizeitflieger, die im kontrollierten Luftraum operieren möchten, dies jedoch nur an den festgelegten Standorten tun.

Eine weitere neue Bestimmung des Gesetzes von 2018 schreibt vor, dass Freizeitflieger einen Luftfahrtwissens- und Sicherheitstest bestehen müssen. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie bestanden haben, und ihn der FAA oder den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die FAA entwickelt derzeit ein Trainingsmodul und testet in Abstimmung mit der Drohnengemeinschaft. Der Test stellt sicher, dass Freizeitflieger über die grundlegenden Luftfahrtkenntnisse verfügen, die für ein sicheres Fliegen erforderlich sind.

Einige Anforderungen haben sich nicht wesentlich geändert. Freizeitnutzer können nicht nur ohne FAA-Genehmigung unter 400 Fuß im unkontrollierten Luftraum fliegen, sondern auch ihre Drohnen registrieren, innerhalb der Sichtlinie fliegen, andere Flugzeuge jederzeit meiden und für die Einhaltung des gesamten FAA-Luftraums verantwortlich sein Einschränkungen und Verbote.

Darüber hinaus können Freizeitflieger weiterhin fliegen, ohne ein Fernpiloten-Zertifikat zu erhalten, sofern sie die acht gesetzlichen Bedingungen von § 349 des Gesetzes erfüllen, die in einer Bekanntmachung des Bundesregisters beschrieben sind.
Wenn Freizeitflieger keine der Bedingungen erfüllen, können sie sich dafür entscheiden, unter Teil 107 mit einer Fernpiloten-Zertifizierung zu operieren. Drohnenbetreiber, die die entsprechende Betriebsbehörde nicht einhalten, können von der FAA durchgesetzt werden.

Darüber hinaus kann das unachtsame oder rücksichtslose Fliegen einer Drohne auch zu Durchsetzungsmaßnahmen der FAA führen.

Die FAA wird Freizeitfliegern helfen, die Änderungen zu lernen und zu verstehen, indem Aktualisierungen und zusätzliche Anleitungen, einschließlich regulatorischer Änderungen, auf der FAA-Website veröffentlicht werden.

Über den Autor

Avatar des Chefredakteurs für Aufgaben

Chefredakteur

Chefredakteur von Assignment ist Oleg Siziakov

Teilen mit...