WASHINGTON, DC - Die Association for Airline Passenger Rights (AAPR) hat heute die neuen Vorschriften des US-Verkehrsministeriums begrüßt, die den Flugverkehr für Passagiere mit Behinderungen zugänglicher machen sollen. Die Vorschriften gewährleisten einen gleichberechtigten Zugang zu Websites von Fluggesellschaften und automatisierten Flughafenkiosken und verbessern bestimmte Anforderungen an die Stauung von Rollstühlen.
AAPR ist die einzige Verbraucherrechtsgruppe für Fluggesellschaften, deren Ziel die „Zugänglichkeit“ ist. Die Zugänglichkeit hat zunehmend die Aufmerksamkeit des DOT auf sich gezogen, was sich in der Anzahl der Geldbußen in den letzten Jahren gegen Fluggesellschaften wegen Verstoßes gegen das Air Carrier Access Act zeigt. Laut dem Aviation Consumer Protection & Enforcement (ACPE) nehmen Verbraucherbeschwerden bei Passagieren mit Behinderungen zu.
"DOT hat erneut sein Engagement für Flugreisende mit Zugangs- und Funktionsbedürfnissen unter Beweis gestellt", sagte Brandon M. Macsata, Executive Director der Association for Airline Passenger Rights. "Diese neuen Vorschriften dienen dazu, den Schutz der Zugänglichkeit nach dem Air Carrier Access Act zu stärken, aber sie dienen auch dazu, die Fluggesellschaften dazu zu verleiten, einen der größten Reisemografien in den USA besser zu bedienen: Menschen mit Behinderungen."
Die DOT-Vorschriften enthalten im Allgemeinen die folgenden Bestimmungen:
Abgedeckte Fluggesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren Seiten ihrer Websites, die wichtige Reiseinformationen und -dienste enthalten, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und alle ihre Webseiten innerhalb von drei Jahren zugänglich zu machen.
Ticketagenturen, die Kunden, die ihre Websites aufgrund einer Behinderung nicht nutzen können, innerhalb von 180 Tagen nach dem Inkrafttreten der Regel webbasierte Rabatttarife offenlegen und anbieten können;
Alle an US-Flughäfen installierten automatisierten Kioske für Dienstleistungen wie das Drucken von Bordkarten und Gepäckanhänger müssen für Passagiere mit Behinderungen zugänglich sein, bis mindestens 25 Prozent aller Kioske an jedem Flughafenstandort zugänglich sind. und
Ermöglicht Fluggesellschaften den Transport von Passagierrollstühlen, indem sie mit einem Gurtsatz, der den geltenden Sicherheitsstandards entspricht, über eine Sitzreihe geschnallt und in einem Schrank oder einem ähnlichen Abteil verstaut werden.
Die aktuelle DOT-Mitteilung zu den neuen behindertenbezogenen Vorschriften finden Sie unter [Link einfügen].


