Sollten Fluglinien- und Gesundheitsbeamte von Pakistan lernen

Gestern haben die pakistanischen Behörden neue Vorschriften erlassen, um den sicheren Betrieb ihres Luftverkehrssektors zu gewährleisten.

1. Jedes Flugzeug wird vor dem Horten von Passagieren an jeder Station gemäß den von der PCAA vorgeschriebenen Verfahren desinfiziert. Das Desinfektionszertifikat der Fluggesellschaft / des Betreibers muss vom CAA-Personal gegengezeichnet und überprüft werden. Die Desinfektion ist in Flugzeugunterlagen einzutragen. Der Kapitän des Luftfahrzeugs muss sich von der vollständigen Einhaltung der PCAA-Anweisungen zur Desinfektion überzeugen. Ein ähnlicher Desinfektionsstandard ist auch vor der Einschiffung von einem ausländischen Flughafen zum Flug nach Pakistan obligatorisch.

2. In jedem Luftfahrzeug ist ein Inventar der wesentlichen PSA zu führen, das Schutzanzüge, Handschuhe, chirurgische Masken, Schutzbrillen und N-1-Masken usw. umfasst

3. Das Formular zur internationalen Erklärung zur Passagiergesundheit wird vor dem Einsteigen in den Flug an alle potenziellen Reisenden nach Pakistan verteilt.

4. Das Ausfüllen der internationalen Passagiergesundheitserklärung durch Passagiere / Erziehungsberechtigte (bei Säuglingen / Behinderten) liegt in der Verantwortung des Betreibers. Das Formular wird vor dem Einsteigen in den Flug ausgefüllt und unterschrieben.

5. Die Fluggesellschaft ist über ihren Stationsleiter / oder gegebenenfalls die GHA dafür verantwortlich, das Passagiermanifest vor dem Start des Fluges dem Zielflughafen in Pakistan zur Verfügung zu stellen. Der Flughafenmanager am Zielflughafen übermittelt dieses Passagiermanifest an den Betroffenen! PCT / Provinzregierung Ansprechpartner sofort.

6. Passagiere müssen vor dem Einsteigen durch thermische Geräte auf COVID-19 gescannt werden. Zu diesem Zweck ist entweder ein Wärmescanner oder ein kalibriertes berührungsloses Wärmegerät zu verwenden. Jeder Passagier oder jedes Besatzungsmitglied mit erhöhter Körpertemperatur muss von einem medizinischen Fachpersonal am Einschiffungsflughafen untersucht werden.

7. Bordkarten müssen mit einem Abstand von mindestens einem benachbarten Sitzplatz ausgestellt werden. Die dienstfreie Besatzung wird so auf den Sitzen untergebracht, dass der oben genannte Abstand von mindestens einem Sitz beibehalten wird. Es ist obligatorisch, die hinteren drei Reihen frei zu halten, und darf nur in medizinischen Notfällen verwendet werden.

8. Fluggäste müssen bei Flugreisen nach Pakistan die folgenden Anweisungen befolgen. Dies gilt zusätzlich zu allen anderen Anweisungen, die anderweitig für einen sicheren Flugverkehr vorgeschrieben sind oder von der Kabinenbesatzung von Zeit zu Zeit während des Fluges erteilt werden:

ein. Alle Passagiere müssen während der gesamten Flugdauer OP-Masken tragen. Die Masken werden von der Fluggesellschaft am Check-in-Schalter des Flughafens zur Verfügung gestellt. Die Passagiere haben keine eigenen.

b. Die Passagiere dürfen nur die ihnen zugewiesenen Plätze belegen und auf keinen Fall die Plätze wechseln. Sie dürfen sich auch während des Flugverkehrs nicht im Flugzeug versammeln

c. Die Flugtemperatur jedes Passagiers ist nach einem Abstand von 90 Minuten zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist ein kalibriertes berührungsloses thermisches Gerät zu verwenden.

d. Jeder Passagier, der Symptome oder Gefühle von COVID-19 hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Atemnot, Husten, hohes Fieber und Halsschmerzen, muss das Kabinenpersonal unverzüglich informieren.

9. Alle Cockpit- und Kabinenbesatzungen tragen während der gesamten Flugdauer geeignete PSA-Kleidung und OP-Masken, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.

10. Das Kabinenpersonal stellt jedem Passagier während des Fluges stündlich Händedesinfektionsmittel zur Verfügung, außer während des Speise- / Getränkeservices

11. Bei Flügen mit einer Dauer von weniger als 150 Minuten wird von Speisen und Getränken dringend abgeraten.

12. Drei Achternreihen sind für Passagiere und Besatzungsmitglieder mit Krankheitssymptomen frei zu halten.

13. Die Passagiere und Besatzungsmitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, werden zum Heck des Flugzeugs isoliert und dort bis zur Beendigung des Fluges aufbewahrt. Diese Personen bleiben an diesem Platz im Flugzeug, bis das Gesundheitspersonal vom Kabinenpersonal zur medizinischen Evakuierung hinzugezogen wird.

14. Nach Abschluss des Einsteigens macht das Senior Purser / Lead Cabin Crew ein Foto von jeder Flugzeugzone und zeigt Passagiere an, die mit Masken sitzen. Das Foto des Passagiersitzplatzes, das vom Senior Purser / Lead Cabin Crew nach dem Einsteigen aufgenommen wurde, wird dem betroffenen Gesundheitspersonal am Flughafen außerhalb des Ausschiffungspersonals elektronisch / über WhatsApp übermittelt. Die Fluggesellschaft wird Kopien dieser Bilder in ihren Unterlagen aufbewahren.

15. Das Kabinenpersonal sprüht alle 60 Flugminuten Desinfektionsmittel in die Toilette.

16. Vor der Landung bestätigt der Kapitän des Flugzeugs dem betroffenen Fluglotsen, dass das Formular für die Erklärung der internationalen Passagiergesundheit von allen ausgefüllt wurde. Das ausgefüllte Formular wird am Eingang zur Bordbrücke am Flughafen vom PCAA / ASF-Personal überprüft. Der Kapitän des Flugzeugs muss dem A TC bestätigen, dass alle Passagiere an Bord die Fonn gefüllt haben; Andernfalls darf niemand das Flugzeug aussteigen.

17. Das Kabinenpersonal muss zum Reinigen und Desinfizieren seiner Hände Desinfektionstücher auf Alkoholbasis verwenden. Nach dem Berühren oder Entsorgen von Abfällen sollten die Hände mit Händedesinfektionsmittel oder Seife gereinigt werden. 18. Bei Kontaktaufnahme mit kranken Passagieren (mit Symptomen von COVID-19) müssen die Flugbegleiter die Verwendung von N95-Masken sicherstellen. Handschuhe und Schutzbrillen zusätzlich zu ihren PSA-Anzügen.

19. Die Ausschiffung erfolgt reihenweise von vorne nach hinten, um soziale Distanz zu gewährleisten.

20. Der Sitzplan wird vom Personal der Fluggesellschaft zusammen mit einer Kopie des Passagiermanifests an das Personal der PCAA und des Gesundheitswesens übermittelt, und die Quittung wird von der empfangenden Partei zusammen mit Name und Bezeichnung eingeholt.

21. Das gesamte Passagiergepäck und die Fracht müssen von der Fluggesellschaft kurz nach dem Entladen aus dem Luftfahrzeug desinfiziert werden. Die Fluggesellschaft ist für die Bereitstellung geeigneter Masken und Handschuhe für das mit der Abfertigung des aufgegebenen Gepäcks und der Fracht befasste Personal verantwortlich.

22. Passagiere dürfen ihr Gepäck nicht selbst vom Gepäckband abholen. Stattdessen muss das jeweilige Personal der Fluggesellschaft / GHA das Gepäck von der Glocke abholen und so platzieren, dass sich jedes Stück in sicherem Abstand zum anderen befindet. Die Fahrgäste müssen hinter Hindernissen warten, die so aufgestellt sind, dass die soziale Distanz gewahrt bleibt. Gruppen von Passagieren, jeweils nicht mehr als IO, dürfen ihr Gepäck gleichzeitig abholen. Das für die Gepäckabfertigung zuständige Personal der Fluggesellschaft / GHA muss Schutzmasken und Handschuhe tragen.

23. Alle Passagiere und Flugbesatzungen, einschließlich gecharterter Flugzeuge, müssen über das Passagierterminalgebäude ankommen. Bei der Ankunft werden alle Passagiere von PCAA-Mitarbeitern zur Ankunftshalle geführt.

24. Das Formular zur Erklärung der Passagiergesundheit wird von jedem Passagier vom Gesundheitspersonal in der Ankunftshalle abgeholt.

25. Bei der Ankunft in der Ankunftshalle werden die Passagiere und die Flugbesatzung einer thermischen Untersuchung unterzogen.

26. Alle Passagiere und Besatzungsmitglieder müssen so bald wie möglich nach der Landung in Pakistan auf Covid-19 getestet werden. Die Passagiere werden bei der Ankunft zur Quarantäneeinrichtung gebracht. Eingehende Passagiere können zwischen zwei Quarantänemodi bevorzugen, die kostenlose Quarantänezentren der Regierung oder bezahlte staatlich regulierte Botels / Einrichtungen sind. Die Tests werden nach Ankunft in der Quarantäneeinrichtung durchgeführt.

ein. Passagiere mit negativen Covid-19-Ergebnissen können nach Ablauf der 14-tägigen Frist mit Richtlinien zur Isolierung ihres Zuhauses abreisen. b. Passagiere mit positiven Covid-19-Ergebnissen werden wie folgt aufgelöst:

1. Symptomatische Patienten, die gemäß den vorgeschriebenen Gesundheitsprotokollen behandelt werden sollen.

27. Asymptomatische Patienten aus anderen Provinzen müssen gemäß den vorgeschriebenen Gesundheitsprotokollen behandelt und bis zum Ablauf von 14 Tagen in Isolations- / Quarantäneeinrichtungen gehalten werden. Positive Fälle dürfen erst nach Ablauf der Quarantänezeit in die Heimatprovinz zurückgeschickt werden.
iii Asymptomatische Patienten aus der Gastprovinz, um die Quarantänefähigkeit zu Hause überprüfen zu lassen. Wenn die Provinzbehörden eine Quarantäne für möglich halten. Ein Patient kann 14 Tage lang mit Richtlinien zur Isolierung nach Hause geschickt werden. Andernfalls müssen die Patienten gemäß den vorgeschriebenen Gesundheitsprotokollen behandelt und bis zum Abschluss von 14 Tagen in Isolations- / Quarantäneeinrichtungen gehalten werden.

28. Vorrangig zu prüfende Flugbesatzung. Die Testpriorität gilt auch für andere Fälle. wie die, die Leichen begleiten. Es sind keine Ausnahmen für Quarantäne- / Testprotokolle zulässig, außer dass in obligatorischen Fällen eine Testpriorität festgelegt wird.
Flugbesatzungsmitglieder für Positionierungs- oder Frachtkämpfe, die von einem Ursprung zurückkehren, an dem die Besatzung das Flugzeug für längere Zeit nicht verlassen hat, werden bei ihrer Ankunft in Pakistan von den Quarantäne- und Testprotokollen befreit.

29. Der Transport zum Quarantänestandort wird von den betroffenen Behörden arrangiert. Am Flughafen ist kein Meet and Greet gestattet.

30. Passagiere werden. Sie sind für alle Kosten ihres Aufenthalts verantwortlich, wenn sie sich für einen Aufenthalt in einem Hotel / einer kostenpflichtigen Einrichtung entscheiden. Staatliche Quarantänezentren sind kostenlos. Passagiere können die Einrichtungen nach Beginn ihrer Quarantäne nicht mehr wechseln, es sei denn, dies wird von den Behörden als notwendig erachtet. Während die Regierung ihr Bestes geben wird, um die Passagiere nach ihren Wünschen unterzubringen, sind die bezahlten Einrichtungen begrenzt und können nicht garantiert werden. Die Behörden vor Ort haben das letzte Wort darüber, wo Passagiere unter Quarantäne gestellt werden.

31. Die Daten aller Passagiere und Flugbesatzungen mit ihren Handynummern werden zur Aufzeichnung und weiteren Nachverfolgung aufbewahrt.

#wiederaufbaureisen

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • Die Fluggesellschaft ist über ihren Stationsleiter/oder gegebenenfalls die GHA dafür verantwortlich, das Passagiermanifest vor dem Abflug des Fluges am Zielflughafen in Pakistan bereitzustellen.
  • Passagiere und Besatzungsmitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, werden im hinteren Teil des Flugzeugs isoliert und dort bis zum Ende des Fluges festgehalten.
  • Die außerdienstliche Besatzung wird auf Sitzplätzen so untergebracht, dass der oben genannte Abstand von mindestens einem Sitzplatz eingehalten wird.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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