Verlängerungen von Touristenvisa für Thailand jetzt eingeschränkt

Thailand | eTurboNews | eTN
Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Gestern war der letzte Tag für Besucher in Thailand, um eine 60-tägige Visumsverlängerung für COVID-19 zu beantragen
Es wurde erwartet, dass es verlängert wird, aber die thailändische Einwanderungsbehörde bestätigte am Mittwoch, dem 26. Januar, dass Visumverlängerungen auf der Grundlage des Ermessens von Covid jetzt eingeschränkt sind. Noch Eligierbar sind Ausländer, die ursprünglich mit einem 60-tägigen Touristenvisum in das Königreich eingereist sind, das von einer thailändischen diplomatischen Vertretung im Ausland erteilt wurde, oder mit einer am Flughafen Bangkok abgestempelten 30-tägigen Visumbefreiung.

Inhaber von Nichteinwanderungsvisa von jede Form kann nicht mehr erweitern oder verlängern Sie ihren Aufenthalt über die Covid-Route.

Ausländer können jedoch weiterhin Aufenthaltsverlängerungen erhalten, wenn sie qualifizieren gemäß den Regeln dieses Nichteinwanderungsvisums. Beispielsweise können Inhaber von Nichteinwanderungsvisa auf der Grundlage des Ruhestands weiterhin ihre jährlichen Verlängerungen erhalten, sofern sie wie in der Vergangenheit über die erforderlichen Bank- oder Botschaftsdokumente verfügen.

Das Begründung Denn die neue Covid-bezogene Regel besteht darin, dass vor zwei Jahren ein Ermessensspielraum eingeführt wurde, um den Aufenthalt von „Touristen“ zu verlängern, die durch die Pandemie gestrandet waren. Personen mit einem Nichteinwanderungsvisum gelten nicht mehr als im Urlaub.

Besucher, die ihr Visum in Thailand nicht verlängern oder erneuern können, haben 7 Tage Zeit, um das Land zu verlassen. Die Covid-Verlängerungen für noch berechtigte „Touristen“ sind bis zum 25. März 2022 verfügbar

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • Beispielsweise können Inhaber von Nichteinwanderungsvisa aufgrund des Ruhestands weiterhin ihre jährlichen Verlängerungen erhalten, sofern sie wie bisher über die erforderlichen Bank- oder Botschaftsdokumente verfügen.
  • Anspruchsberechtigt sind weiterhin Ausländer, die ursprünglich mit einem 60-Tage-Touristenvisum in das Königreich eingereist sind, das von einer thailändischen diplomatischen Vertretung im Ausland erteilt wurde, oder mit einem 30-Tage-Visumbefreiungsstempel am Flughafen Bangkok.
  • Der Grund für die neue Covid-Regel ist, dass vor zwei Jahren ein Ermessen eingeführt wurde, um den Aufenthalt von „Touristen“, die aufgrund der Pandemie gestrandet waren, zu verlängern.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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