Sommer-Box- und Taschenembargo für American Airlines

Der Sommer rückt immer näher, daher erinnern American Airlines und American Eagle, ihre regionale Tochtergesellschaft, Kunden an das Box- und Bag-Embargo für Flüge zu bestimmten Zielen ab dem 6. Juni

Der Sommer rückt immer näher, daher erinnern American Airlines und American Eagle, ihre regionale Tochtergesellschaft, Kunden an das Box- und Bag-Embargo für Flüge zu bestimmten Zielen vom 6. Juni bis 25. August 2009.

Peter Dolara, Senior Vice President der USA - Mexiko, Karibik und Lateinamerika, sagte: „Die Menge des Gepäcks, das sowohl im Kabinen- als auch im Frachtbereich befördert werden kann, ist je nach Flugzeuggröße begrenzt.“

Aufgrund der hohen Sommerlasten und des hohen Volumens an aufgegebenem Gepäck können Kunden, die mit American oder American Eagle zu bestimmten Zielen in Mexiko, der Karibik, Mittelamerika und Südamerika reisen, während der Sperrfrist keine zusätzlichen Gepäckstücke oder Kisten aufgeben.

Das Gepäckembargo gilt für San Pedro Sula, Tegucigalpa und San Salvador in Mittelamerika. Maracaibo, Cali, Medellin, La Paz, Santa Cruz und Quito in Südamerika; Santo Domingo, Santiago, Port-au-Prince, Grenada und Kingston in der Karibik; Nassau, George-Town, Exuma, Marsh Harbour und Freeport auf den Bahamas; sowie Guadalajara, Aguascalientes, San Luis Potosi, Chihuahua und Leon in Mexiko. Alle American Eagle Flüge von und nach San Juan sind ebenfalls enthalten.

Für Flüge vom und zum New Yorker John F. Kennedy International Airport (JFK) zu allen Zielen in der Karibik und in Lateinamerika gilt ein ganzjähriges Box-Embargo. Ein ganzjähriges Embargo für Taschen und Kartons gilt auch für Flüge nach La Paz und Santa Cruz, Bolivien.

Übergröße, Übergewicht und Übergepäck werden für Flüge zu den Zielen, für die das Gepäck- und Box-Embargo gilt, nicht akzeptiert. Für Taschen mit einem Gewicht zwischen 51 und 70 Pfund wird eine Gebühr von jeweils 50 US-Dollar erhoben. Eine Handgepäcktasche ist mit einer maximalen Größe von 45 Zoll und einem maximalen Gewicht von 40 Pfund zulässig. Sportgeräte wie Golftaschen, Fahrräder, Surfbretter und andere Gegenstände können als Teil der gesamten Freigepäckmenge akzeptiert werden, es können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen. Wanderer, Rollstühle und andere Hilfsmittel sind für Kunden mit Behinderungen willkommen.

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Über den Autor

Linda Hohnholz

Chefredakteur für eTurboNews mit Sitz im eTN-Hauptquartier.

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