Bei der Sitzung teilte der Rechtsberater von GVB, Joseph McDonald, dem Vorstand mit, dass 11 der 12 Vorstandsmitglieder von GVB notwendig seien, um das 12. Vorstandsmitglied auszuwählen, da das Ermächtigungsgesetz von GVB dieses Verfahren ausdrücklich vorsehe. Am 11. März 2023 beantragte Präsident Gutierrez die Generalstaatsanwalt eine Stellungnahme zur Auswahl des 12. Direktors der GVB abzugeben.
Am 23. März 2023 hielt der Vorstand seine reguläre Sitzung ab, um den 12. Direktor auszuwählen. Wieder einmal riet der Rechtsberater dem Vorstand, dass 11 Direktoren erforderlich seien, um den 12. Direktor auszuwählen. Ungeachtet der Ratschläge des Rechtsbeistands bestand der Vorstandsvorsitzende George Chiu darauf, mit der Auswahl des 12. Direktors auf der Grundlage einer Abstimmung von 9 Direktoren fortzufahren.
Direktor Jeff Jones stimmte dem Vorsitzenden Chiu zu und schlug vor, mit der Auswahl fortzufahren, bis der Rat des Generalstaatsanwalts vorliegt. Direktor Jones argumentierte, dass der Vorstand die Auswahl später bestätigen könne, wenn 11 Mitglieder anwesend seien, wenn die Auswahl der Meinung des Generalstaatsanwalts widerspreche. Der Vorstand fuhr dann mit der Auswahl des 12. Direktors fort und wählte Monte Mesa aus.
Der Generalstaatsanwalt wägt ab
Am April 28, 2023, die Guam Die Generalstaatsanwaltschaft gab ihre Stellungnahme ab und bestätigte die Ansicht des GVB-Rechtsberaters, dass das Gesetz 11 Direktoren vorschreibt, um den 12. Direktor auszuwählen. Der Generalstaatsanwalt meinte, dass „[t]o die Teilnahme von weniger als 11 Direktoren gemäß 12 GCA § 9106 (a) bei der Auswahl des 12. Direktors zu verlangen, der Befugnis widerspricht, die dem GVB-Vorstand in den Ermächtigungssatzungen der GVB.“
Der Generalstaatsanwalt meinte weiter, dass „[a]jede Handlung einer Behörde, die außerhalb des Geltungsbereichs der ausdrücklichen Befugnis liegt, die dieser Behörde durch ihr Ermächtigungsgesetz übertragen wurde, als nicht autorisiert zu betrachten ist.“ Als Ergebnis der Stellungnahme des Generalstaatsanwalts war die Auswahl von Monte Mesa als 12. Direktor nicht autorisiert und rechtswidrig. Monte Mesa ist bis auf Weiteres kein Vorstandsmitglied der GVB, und seine bisherige Mitwirkung im Vorstand verstieß gegen das Gesetz.
WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:
- Der Generalstaatsanwalt meinte, dass „die Forderung, bei der Auswahl des 11. Direktors die Beteiligung von weniger als 12 Direktoren gemäß 9106 GCA § 12 (a) zu verlangen, im Widerspruch zu der dem GVB-Vorstand in den GVB-Ermächtigungsstatuten erteilten Befugnis steht.“
- Am 28. April 2023 gab die Generalstaatsanwaltschaft von Guam ihre Stellungnahme ab und bestätigte die Meinung des GVB-Rechtsberaters, dass das Gesetz vorschreibt, dass 11 Direktoren den 12. Direktor auswählen müssen.
- „Aufgrund der Stellungnahme des Generalstaatsanwalts war die Wahl von Monte Mesa als 12. Direktor nicht autorisiert und gesetzeswidrig.