EU-Gerichtshof urteilt Kurzmieter müssen Daten liefern

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Bild mit freundlicher Genehmigung von Gerd Altmann von Pixabay

Der Gerichtshof der Europäische Union hat heute ein interessantes Urteil zu Kurzmieten erlassen. Der Fall betrifft das belgische Gesetz, das Vermittler, einschließlich Buchungsportale, verpflichtet, Gastgeberdaten, Kontakt, die Anzahl der Übernachtungen und im Vorjahr verwaltete Wohneinheiten an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um die Subjekte im Verhältnis zu Schuldnern einer Region zu identifizieren Steuer auf Beherbergungsbetriebe und deren zu versteuerndes Einkommen.

Nach Ansicht des Gerichts fällt die belgische Vorschrift in den Steuerbereich und muss folglich als vom Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie ausgenommen betrachtet werden, wie stattdessen von Airbnb gefordert. Die Portale müssen daher die von der Verwaltung angeforderten Daten übermitteln.

Das Gericht wird sich bald wieder mit der Angelegenheit befassen.

Die mündliche Verhandlung über das vom italienischen Staatsrat vorgeschlagene Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen des Rechtsstreits zum Gesetzesdekret Nr. 50 von 2017, wonach die Portale eine Quellensteuer von 21 % auf den Betrag der Gebühren erheben müssen, die im Namen der nicht gewerblichen Kurzmietverträge erhoben werden, und die Daten zu den über die Portale abgeschlossenen Kurzmietverträgen an das Finanzamt übermitteln müssen Agentur selbst.

Nach Schätzungen des Federalberghi Study Center, das den Online-Markt in Zusammenarbeit mit drei unabhängigen Unternehmen (der italienischen Incipit Consulting SRL, EasyConsulting Srl und der amerikanischen Inside Airbnb) ständig überwacht, in den fünf Jahren der Nichtanwendung des Regel, Airbnb hat über 750 Millionen Euro Steuern nicht gezahlt.

In einer heute auf der Website des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlichten Pressemitteilung steht die belgische regionale Gesetzgebung, die Anbieter von Immobilienvermittlungsdiensten und insbesondere Betreiber einer elektronischen Unterkunftsplattform verpflichtet, der Steuer bestimmte Angaben zu Transaktionen mit Beherbergungsbetrieben zu übermitteln, nicht entgegen zum EU-Recht.

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Mario Masciullo - Speziell für eTN

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