Ausstellerentschädigung der ITB Berlin? Kann die ITB dies vermeiden?

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Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Wie erhalten Aussteller von der ITB Berlin, Messe Berlin, eine Entschädigung für die Absage der ITB-Messe? Gibt es eine Entschädigung für Besucher, die nicht erstattungsfähige Tickets und Hotels gekauft haben?

10,000 Aussteller aus über 180 Ländern haben viel investiert, um ihre Reiseprodukte auf der ITB Berlin zu präsentieren. Einige geplante zusätzliche Veranstaltungen an der Seitenlinie, wie Nepal Night, Uganda Night, Coronavirus Seminar und vieles mehr.

ITB wartete bis Freitag außerhalb der Geschäftszeiten, um die Veranstaltung abzusagen eTurboNews bereits am 11. Februar ITB berichtet kann gezwungen sein, abzubrechen. Am 24. Februar diese Veröffentlichung sagte eine Stornierung voraus. Dies wurde von der ITB entschieden abgelehnt Berlin/ Ausstellungsleiter bei Messe BerlinDavid Ruetz.

Anstatt zu konfrontieren eTurboNewsHerr Ruetz besuchte zahlreiche konkurrierende Veröffentlichungen der Reisebranche und diskreditierte die Ergebnisse von eTN, wurde jedoch nie konfrontiert eTurboNews direkt.

eTurboNews Außerdem wurde vorgeschlagen, dass die Vertragsbedingungen, die ITB mit den Ausstellern unterzeichnet hat, eine vollständige Rückerstattung der für die Standmiete gezahlten Beträge vorsehen.

17 Tage nach dem ersten eTN-Bericht wurde die ITB offiziell storniert und es wurde kein Wort über Erstattungen erwähnt. Das Warten bis zur letzten Minute verursachte jedem Aussteller und Besucher enorme Kosten und Unannehmlichkeiten. Viele von ihnen kauften nicht erstattungsfähige Flugtickets oder waren bereits nach Berlin abgereist.

Viele hatten nicht erstattungsfähige Hotelarrangements und stellten zusätzliches Personal ein, versendeten Werbematerial, gedruckte Broschüren - die Liste geht weiter.

Die ITB hatte ein Wochenende Zeit, um eine Antwort darauf zu finden, wie Rückerstattungen und Entschädigungen behandelt werden.

Die Reaktion eines ITB-Sprechers auf die Nachrichtenagentur DPA ist alarmierend für viele Aussteller, die das größte Budget eines Jahres für die ITB aufgewendet haben.

Die Antwort der ITB: Wir müssen jeden einzelnen Fall betrachten und bewerten. Solche Verträge basieren auf dem Zivilrecht zwischen Privatunternehmen und können unterschiedliche Klauseln enthalten.

Die Geschäftsbedingungen zwischen Ausstellern und ITB in Paragraph 9 besagen, dass für den Fall, dass die Veranstaltung aus einem von der ITB Berlin oder dem Aussteller nicht zu kontrollierenden Grund abgesagt wird, eine volle Rückerstattung der Standmiete fällig wird. Die Ausstellungsfirma kann jedoch zusätzlich zur Miete bestellte Arbeiten in Rechnung stellen. Es kann offensichtlich sein, dass solche Gebühren für obligatorische Auftragnehmer anfallen könnten, um Displays, Catering und andere oft hochpreisige Artikel einzurichten und bereitzustellen.

Dies bedeutet auch, dass die ITB nicht beabsichtigt, nicht erstattungsfähige Flug- und Hotelkosten sowohl für Aussteller als auch für Besucher zu erstatten.

Es wird erwartet, dass die Anwälte in Berlin damit beschäftigt sein werden, beide Seiten zu streiten und Argumente für Maßnahmen vorzulegen, die Verluste hätten verhindern können. Die Geschichte wird fortgesetzt.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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