Montserrat reduziert die Quarantänebeschränkungen für geimpfte Reisende

Montserrat reduziert die Quarantänebeschränkungen für geimpfte Reisende
Montserrat reduziert die Quarantänebeschränkungen für geimpfte Reisende
Geschrieben von Harry Johnson

Wenn eine Person keinen Impfnachweis erbringt, wird sie als eine Person behandelt, die nicht vollständig geimpft ist.

  • Eine Person wird vierzehn Tage nach Erhalt der zweiten Dosis in einer 2-Dosis-COVID-19-Impfstoffserie betrachtet
  • Eine Person wird vierzehn Tage nach Erhalt einer Dosis eines Einzeldosis-COVID-19-Impfstoffs berücksichtigt
  • Eine vollständig geimpfte Person, die direkt zu einer bestimmten Quarantäneeinrichtung oder einem isolierten Ort geht, bleibt dort bis zum Ablauf von 10 Tagen

Am 16. Mai 2021 führte die Regierung von Montserrat Änderungen der Verordnung zur Unterdrückung der öffentlichen Gesundheit (COVID-19-Unterdrückung) durch, mit denen die Quarantäneanforderung für Personen, die auf die Insel reisen und gegen COVID-19 geimpft wurden, von 14 Tagen auf 10 Tage gesenkt wurde.

Personen, die eintreten dürfen Montserrat muss dem Arzt oder Gesundheitsbeauftragten den Nachweis erbringen, dass es sich um eine vollständig geimpfte Person handelt, sowie einen negativen PCR-COVID-19-Test, der 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt wird. Wenn eine Person keinen Impfnachweis erbringt, wird sie als eine Person behandelt, die nicht vollständig geimpft ist.

Gemäß den Statutory Rules & Orders (SRO) 30 von 2021 gilt eine Person als vollständig geimpft:

  • vierzehn Tage nach Erhalt der zweiten Dosis in einer COVID-2-Impfstoffserie mit zwei Dosen; oder
  • vierzehn Tage nach Erhalt einer Dosis eines Einzeldosis-COVID-19-Impfstoffs.

Eine vollständig geimpfte Person, die direkt zu ihrem Haus, ihrem Wohnort, ihrer ausgewiesenen Quarantäneeinrichtung oder ihrem Isolationsort geht, bleibt dort bis zum Ablauf von 10 Tagen, sofern sie einen PCR-COVID-19-Test oder einen RNA-COVID durchgeführt hat -19 zwischen 8 und 10 Tagen nach der Einreise in Montserrat und ist nicht mit COVID-19 infiziert. Wenn von der Person erwartet wird, dass sie Montserrat vor Ablauf der 10 Tage verlässt, darf sie abreisen.

Diese Quarantäne- und Testanforderungen gelten nicht für folgende Personen:

  • ein Rechtsanwalt, Richter oder ein anderer Beamter des Gerichts, der beabsichtigt, nach Montserrat zu kommen, um in Gerichtsverfahren zu erscheinen oder den Vorsitz zu führen;
  • ein Mitglied der Besatzung eines Luftfahrzeugs oder Schiffes (einschließlich Fracht-, Fracht- oder Kurierfahrzeuge oder -schiffe);
  • nicht ansässiger Techniker, sofern ihm vor seiner Reise nach Montserrat die Erlaubnis zur Einreise nach Montserrat erteilt wurde;
  • eine Person, der vom Minister die Erlaubnis erteilt wurde, nach Montserrat einzureisen, um bei den Vorbereitungen für eine Katastrophe oder nach einer Katastrophe zu helfen;

Eine Person, die Montserrat betritt und nicht vollständig geimpft ist, muss bei ihrer Ankunft einen PCR-COVID-19-Test durchführen. Nach den entsprechenden Einwanderungs- und Sicherheitskontrollen darf er / sie direkt zu seinem / ihrem Haus oder Wohnort gehen, um sich selbst unter Quarantäne zu stellen, oder zu einer bestimmten Quarantäneeinrichtung oder einem Ort der Isolation.

Diese Person muss 14 Tage in Quarantäne bleiben und muss zwischen 19 und 19 Tagen nach der Einreise in Montserrat einen zweiten PCR-COVID-12-Test oder einen RNA-COVID-14-Test durchführen. Sobald dieser Test negativ ist und die 14 Tage verstrichen sind, darf die Person die Selbstquarantäne oder die Quarantäneeinrichtung verlassen. Wenn von der Person erwartet wird, dass sie Montserrat vor Ablauf der 14 Tage verlässt, darf sie dies tun.

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Über den Autor

Harry Johnson

Harry Johnson war der Zuweisungsredakteur für eTurboNews seit mehr als 20 Jahren. Er lebt in Honolulu, Hawaii, und stammt ursprünglich aus Europa. Er schreibt und berichtet gerne über Nachrichten.

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