WaterWipes kann keine Behauptungen über Windelausschlag aufstellen

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Geschrieben von Linda Hohnholz

Die National Advertising Division (NAD) der BBB National Programs empfahl WaterWipes, Behauptungen einzustellen, in denen es heißt:

• WaterWipes ist das „Wischtuch Nr. 1 gegen die Ursachen von Windelausschlag“

• WaterWipes sind die „#1 Reinigungstücher, die gegen die Ursachen von Windelausschlag helfen“

• „Es ist offiziell, wir haben uns klinisch als das Wischtuch Nr. 1 gegen die Ursache von Windelausschlag erwiesen.“

Diese Behauptungen, die auf der Website des Werbetreibenden und in den sozialen Medien erschienen, wurden von der Kimberly-Clark Corporation, Hersteller konkurrierender Reinigungstücher für Säuglinge, angefochten.

Zur Untermauerung seiner Behauptungen stützte sich der Werbetreibende auf die Ergebnisse seiner „Baby Skin Integrity Comparison Survey“ (BaSICS-Studie), die darauf ausgelegt war, drei verschiedene Marken von Babyfeuchttüchern anhand von Beobachtungen der Eltern zum Auftreten von Windelausschlag bei Säuglingen von Geburt an zu vergleichen bis zum Alter von acht Wochen.

Bei der Prüfung, ob die BaSICS-Studie ein ausreichend zuverlässiger Beweis war, um die angefochtenen Behauptungen zu stützen, äußerte NAD mehrere Bedenken hinsichtlich seiner Methodik, darunter:

• Das Studienuniversum war zu eng, um die breiten Behauptungen Nr. 1 zu unterstützen;

• das Versäumnis der Studie, die Verwendung von Hautcremes und -lotionen zur Behandlung von Säuglingen mit Windelausschlag zu kontrollieren, was die Rolle der Tücher bei der Vorbeugung von Windelausschlag erheblich beeinflussen könnte; und

• Die Studie versuchte nicht, das Branding und Marketing auf der Verpackung selbst zu verdecken, was die Antworten der Umfrageteilnehmer hätte verzerren können.

Die NAD stellte fest, dass die Studie keine angemessene Begründung für die weit gefassten Behauptungen der Überlegenheit oder die Behauptung der Einrichtung liefert, um die es in dieser Anfechtung geht.

NAD stellte fest, dass weitreichende Überlegenheitsansprüche wie ein „#1-Anspruch“ eine starke Unterstützung erfordern, während ein „klinisch nachgewiesener“ Anspruch zuverlässige und gut kontrollierte klinische Tests des beworbenen Produkts erfordert. Während es dem Werbetreibenden freisteht, allgemein für die Wirksamkeit seiner Tücher zu werben, empfahl NAD angesichts seiner Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der BaSICS-Studie, die angefochtenen Behauptungen einzustellen.

In seiner Erklärung als Werbetreibender erklärte WaterWipes, dass es zwar „den Selbstregulierungsprozess respektiert, aber von der Schlussfolgerung der NAD enttäuscht ist, dass die in ihren US-Werbungen verwendeten Aussagen „#1 Tücher gegen Windelausschlag“ und „klinisch erprobte“ Aussagen nicht unterstützt werden die BaSICS-Studie.“ Der Werbetreibende erklärte, dass „WaterWipes im Interesse der Unterstützung der Selbstregulierung dennoch Änderungen an den beanstandeten Behauptungen vornehmen wird, wenn dies erforderlich ist, um der Empfehlung der NAD nachzukommen.“

Alle Fallentscheidungszusammenfassungen der BBB National Programs finden Sie in der Fallentscheidungsbibliothek. Für den vollständigen Text der NAD-, NARB- und CARU-Entscheidungen abonnieren Sie das Online-Archiv.

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Über den Autor

Linda Hohnholz

Chefredakteur für eTurboNews mit Sitz im eTN-Hauptquartier.

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