Die Deutsche Lufthansa AG gibt am 4. Mai die virtuelle Hauptversammlung bekannt

Die Deutsche Lufthansa AG gibt am 4. Mai die virtuelle Hauptversammlung bekannt
Die Deutsche Lufthansa AG gibt am 4. Mai die virtuelle Hauptversammlung bekannt
Geschrieben von Harry Johnson

Die Versammlung wird virtuell abgehalten und erkennt die Notwendigkeit an, die aktuellen Vorschriften zur Infektionskontrolle anzuwenden, um die Gesundheit der Aktionäre zu schützen

  • Aktionäre können dem Vorstand bis zum 2. Mai Fragen stellen
  • Drei Aufsichtsratsmitglieder stehen zur Wahl
  • Die Hauptversammlung wird live übertragen

Heute, Deutsche Lufthansa AG lud seine Aktionäre zur 68. Hauptversammlung am 4. Mai 2021 um 10:00 Uhr ein. Die Versammlung wird erneut virtuell abgehalten, wobei die Notwendigkeit anerkannt wird, die geltenden Vorschriften zur Infektionskontrolle anzuwenden, um die Gesundheit der Aktionäre zu schützen.

Die Hauptversammlung wird live auf lufthansagroup.com übertragen. Aktionäre, die sich im Voraus für Online-Dienste angemeldet haben, können auch online an der Abstimmung teilnehmen.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, bis zum 2. Mai um Mitternacht Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand zu richten. Zum ersten Mal können Aktionärserklärungen auch als Video- oder Audio-Nachricht eingereicht werden.

Angela Titzrath und Dr. Michael Kerkloh, die beiden vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland ernannten und zuvor vom Gericht ernannten Aufsichtsratsmitglieder, stehen am 4. Mai zur Wahl.

Stephan Sturm scheidet mit Wirkung zum Abschluss der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Als sein Nachfolger empfiehlt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Wahl von Britta Seeger.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals C gemäß §7b WStBG von bis zu 5.5 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Ermächtigung ermöglicht es der Deutschen Lufthansa AG, Finanzierungsmöglichkeiten flexibel zur Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt zu nutzen. Die Höhe des genehmigten Kapitals C ist eine technische Maßnahme, die sich aus der Höhe der stillschweigenden Beteiligungen I und II des Fonds für wirtschaftliche Stabilisierung ergibt, da eine potenzielle Kapitalerhöhung im Rahmen des genehmigten Kapitals C direkt mit der Rückzahlung von Stabilisierungsmaßnahmen verbunden wäre. Im Falle einer Kapitalerhöhung würden den Aktionären Bezugsrechte gewährt. Die Gesellschaft hat keine Entscheidung über eine Kapitalerhöhung bei der Verwendung des genehmigten Kapitals C getroffen.

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Über den Autor

Harry Johnson

Harry Johnson war der Zuweisungsredakteur für eTurboNews seit mehr als 20 Jahren. Er lebt in Honolulu, Hawaii, und stammt ursprünglich aus Europa. Er schreibt und berichtet gerne über Nachrichten.

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