Genaue Bestimmungen für Reisen von und nach Indien

Modi sperrt Indien für 21 Tage vollständig ein
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Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Wie reise ich als Tourist während COVID-19 nach Indien?

Indien erlässt im Vergleich zum Rest der Welt sehr unterschiedliche Einreisebestimmungen für Passagiere, die aus Großbritannien, Europa und dem Nahen Osten nach Indien kommen.

  1. Das indische Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge hat am 17. Februar 2021 neue Richtlinien für die internationale Ankunft von Passagieren in Indien veröffentlicht
  2. Indien erkannte eine erhöhte Übertragbarkeit neuer Virusstämme an, wie von der Weltgesundheitsorganisation berichtet
  3. Die Bestimmungen enthalten Regeln vor dem Einsteigen, während des Fluges, bei der Ankunft und nach der Ankunft in Indien

Einleitung

Indien vor kurzem iEinführung einer Impfbescheinigung für Touristen, wie in dieser Veröffentlichung berichtet.

Im Rahmen von COVID-19 folgt die indische Regierung den Einreiseverfahren zur Identifizierung internationaler Reisender, insbesondere gefährdeter Reisender nach Indien, durch eine vielschichtige Strategie des thermischen Screenings und Testens.

Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass die mutierte Variante von SARS-CoV-2 in vielen Ländern im Umlauf ist und diese mutierten Varianten die Pandemie in ihrem Herkunftsland auslösen. Bisher waren die drei im Umlauf befindlichen SARSCoV-2-Varianten nämlich (i) UK-Variante [VOC 202012/01 (B.1.1.7)] (ii) Südafrika-Variante [501Y.V2 (B.1.351)] und (iii) Brasilien-Variante [P.1 (P.1)] - wurden in 86, 44 bzw. 15 Ländern nachgewiesen.

Alle drei Varianten haben eine erhöhte Übertragbarkeit gezeigt, wie von World HealthOrganization berichtet.

Geltungsbereich

Das Gesundheits- und Sozialministerium des Ministeriums hat in Absprache mit dem Ministerium für Zivilluftfahrt die Situation im Hinblick auf Einreisebestimmungen überprüft, die erforderlich sind, um das Risiko der Einfuhr von SARS-CoV-2-Mutantenstämmen zu minimieren. Dieses Dokument behandelt alle Maßnahmen, die in zwei Teilen ergriffen werden müssen:

• Teil (A) Standardarbeitsanweisungen für alle internationalen Reisenden, die nach Indien kommen

• Teil (B) Zusätzliche Verfahren für Personen aus dem Vereinigten Königreich, Europa und dem Nahen Osten.

Die Einreise Flughäfen für Flugdienste würde vom Ministerium für Zivilluftfahrt auf der Grundlage der

Bilaterale / Vande Bharat Mission (VBM) Flüge.

Diese Standardarbeitsanweisung gilt ab dem 22. Februar 2021 (23.59 Uhr IST) bis zur weiteren Bestellung. Auf der Grundlage der Risikobewertung wird dieses Dokument von Zeit zu Zeit überprüft.

Teil A - Für alle internationalen Reisenden mit Ausnahme von Reisenden mit Flügen aus Großbritannien, Europa und dem Nahen Osten

A.1. Reiseplanung

ich. Alle Reisenden sollten (i) ein Selbsterklärungsformular im Online-Air Suvidha-Portal einreichen (www.newdelhiairport.in) vor der geplanten Reise (ii) einen negativen COVID-19 RT-PCR-Bericht hochladen. Dieser Test sollte innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt worden sein.

Jeder Passagier muss auch eine Erklärung zur Echtheit des Berichts abgeben und wird strafrechtlich verfolgt, sofern nichts anderes festgestellt wird.

ii. Sie sollten sich auch auf dem Portal oder auf andere Weise gegenüber dem Ministerium für Zivilluftfahrt, Regierung, verpflichten. von Indien über betroffene Fluggesellschaften, bevor sie die Reise unternehmen dürfen, auf der sie die Entscheidung der zuständigen Regierungsbehörde einhalten würden, sich 14 Tage lang oder wie gerechtfertigt einer Quarantäne / Selbstüberwachung ihrer Gesundheit zu unterziehen.

iii. Die Ankunft in Indien ohne negative Meldung ist nur für Personen gestattet, die nach Indien reisen, um den Tod in der Familie zu erzwingen.

iv. Wenn sie eine solche Befreiung gemäß Absatz (iii) beantragen möchten, wenden sie sich an das Online-Portal (www.newdelhiairport.in) mindestens 72 Stunden vor dem Einsteigen. Die Entscheidung der Regierung, wie sie auf dem Online-Portal mitgeteilt wird, ist endgültig.

A.2. Vor dem Einsteigen

v. Do's and Don'ts werden den Reisenden von den betreffenden Fluggesellschaften / Agenturen zusammen mit dem Ticket zur Verfügung gestellt.

vi. Die Fluggesellschaften dürfen nur diejenigen Passagiere einsteigen, die das Selbsterklärungsformular auf dem Air Suvidha-Portal ausgefüllt und den negativen RT-PCR-Testbericht hochgeladen haben.

vii. Zum Zeitpunkt des Einsteigens in den Flug dürfen nur asymptomatische Reisende nach dem thermischen Screening einsteigen.

viii. Allen Passagieren wird empfohlen, die Aarogya Setu-App auf ihre Mobilgeräte herunterzuladen.

ix. An den Flughäfen sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen wie Umwelthygiene und Desinfektion zu gewährleisten.

x. Während des Einsteigens sind alle möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung der physischen Distanzierung zu gewährleisten.

A.3. Während der Reise

xi. An Flughäfen, auf Flügen und während des Transits muss eine geeignete Ankündigung zu COVID-19 einschließlich der zu befolgenden Vorsichtsmaßnahmen erfolgen.

xii. Während des Fluges sind die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen von Masken, Umwelthygiene, Atemhygiene, Händehygiene usw. vom Personal der Fluggesellschaft, der Besatzung und allen Passagieren zu beachten.

A.4. Bei der Ankunft

xiii. Das Deboarding sollte durchgeführt werden, um eine physische Distanzierung zu gewährleisten.

xiv. Die am Flughafen anwesenden Gesundheitsbeamten würden für alle Passagiere ein thermisches Screening durchführen. Das online ausgefüllte Selbsterklärungsformular ist dem Gesundheitspersonal des Flughafens vorzulegen.

xv. Die Passagiere, die während des Screenings als symptomatisch eingestuft wurden, müssen sofort isoliert und gemäß dem Gesundheitsprotokoll in eine medizinische Einrichtung gebracht werden.

xvi. Die Passagiere, die für RT-PCR-Tests vor der Ankunft freigestellt wurden [Abs. (Iii) und (iv) von

A.1 oben] (wie genehmigt und im Voraus im Online-Portal angegeben) zeigt dies den jeweiligen staatlichen Schaltern an. Sie werden für die Probenentnahme in dem ausgewiesenen Bereich priorisiert, Proben entnommen und dürfen den Flughafen verlassen. Sie überwachen ihren Gesundheitszustand 14 Tage lang (vorbehaltlich eines negativen Prüfberichts über die am Flughafen entnommene Probe, die diesen Reisenden von den betroffenen staatlichen Behörden / Flughafenbetreibern übermittelt würde).

xvii. Alle anderen Passagiere, die RT-PCR-Negativzertifikate auf das Air Suvidha-Portal hochgeladen haben, dürfen den Flughafen verlassen / Transitflüge unternehmen und müssen 14 Tage lang eine Selbstüberwachung ihrer Gesundheit durchführen.

xviii. Allen diesen Passagieren wird auch die Liste der Überwachungsbeamten auf nationaler und staatlicher Ebene sowie die jeweiligen Callcenter-Nummern zur Verfügung gestellt, um die staatlichen / nationalen Callcenter zu informieren, falls sie während der Quarantäne oder Selbstüberwachung ihrer Symptome zu irgendeinem Zeitpunkt Symptome entwickeln Gesundheit.

Internationale Reisende, die in Seehäfen / Landhäfen ankommen

xix. Internationale Reisende, die über Seehäfen / Landhäfen anreisen, müssen ebenfalls das gleiche Protokoll wie oben durchlaufen, mit der Ausnahme, dass für diese Passagiere derzeit keine Möglichkeit zur Online-Registrierung verfügbar ist.

xx. Diese Reisenden müssen das Selbsterklärungsformular bei ihrer Ankunft den betroffenen Behörden der indischen Regierung in Seehäfen / Landhäfen vorlegen.

Teil B - Für alle internationalen Reisenden, die Flüge aus Großbritannien, Europa und dem Nahen Osten anreisen / durchqueren

Alle oben genannten Klauseln (Teil A) gelten für Reisende, die von Flügen mit Ursprung in Großbritannien, Europa und dem Nahen Osten kommen / abreisen, mit Ausnahme der nachstehend angegebenen Klauseln zu Prüfung, Quarantäne und Isolierung:

Alle internationalen Reisenden, die von Flügen aus dem Vereinigten Königreich, Europa und dem Nahen Osten kommen / abfliegen, wie im obigen Geltungsbereich beschrieben, sollten vor der geplanten Reise ein Selbsterklärungsformular (SDF) für COVID auf dem Online-Air Suvidha-Portal einreichen und müssen dies deklarieren ihre Reisegeschichte (der letzten 14 Tage).

ich. Neben der Bereitstellung aller anderen in der SDF erforderlichen Informationen müssen die Passagiere beim Ausfüllen von SDF Folgendes auswählen:

ein. Ob sie vorhaben, am Ankunftsflughafen von Bord zu gehen oder weitere Flüge zu unternehmen, um ihr endgültiges Ziel in Indien zu erreichen.

b. Basierend auf dieser Auswahl wird auf dem Empfang von SDF (online an die Transitreisenden versandt) "T" (Transit) in leicht lesbarer und größerer Schrift als anderer Text angezeigt.

c. Die Passagiere müssen diese Quittung den staatlichen Behörden / Regierungsbeamten am Flughafen zur Trennung vorlegen.

ii. Unter Berücksichtigung der Testanforderungen für Passagiere aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika, die Anschlussflüge absolvieren müssen, sollten die Fluggesellschaften die Passagiere über die Notwendigkeit einer Transitzeit von mindestens 6-8 Stunden am Einreiseflughafen (in Indien) auf dem Laufenden halten. bei der Buchung der Tickets für Anschlussflüge.

iii. Alle Passagiere aus dem Vereinigten Königreich, Europa und dem Nahen Osten müssen negativ befördert werden

RT-PCR-Testbericht, für den der Test innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt hätte durchgeführt werden müssen. Das gleiche soll auch auf das Online-Portal (www.newdelhiairport.in) hochgeladen werden.

iv. Die Fluggesellschaften dürfen nur diejenigen Passagiere einsteigen, die die SDF auf dem Air Suvidha-Portal ausgefüllt und den negativen RT-PCR-Testbericht hochgeladen haben.

v. Die betroffenen Fluggesellschaften stellen sicher, dass der Reisende vor dem Check-in über diese SOP, insbesondere Klausel (ix) von Teil B dieser SOP, informiert wird und diese in den Wartebereichen der Flughäfen gut sichtbar anzeigt.

vi. Die Fluggesellschaften sollten die internationalen Reisenden identifizieren, die aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien und Südafrika (in den letzten 14 Tagen) anreisen oder diese durchqueren, und sie während des Fluges oder beim Aussteigen trennen, um den Behörden die Einhaltung des für diese Reisenden geltenden Protokolls zu erleichtern.

vii. Es müssen auch Ankündigungen während des Fluges erfolgen, in denen den Passagieren die relevanten Informationen erläutert werden. Relevante diesbezügliche Informationen sind im Ankunftsbereich und im Wartebereich der Ankunftsflughäfen gut sichtbar anzuzeigen.

viii. Die Einwanderungsbeamten dieser identifizierten Flughäfen sorgen auch für die Identifizierung der Reisenden

(aus ihren Pässen), die (in den letzten 14 Tagen) aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika stammten oder aus Großbritannien kamen.

ix. Alle Reisenden, die von Flügen mit Ursprung in Großbritannien, Europa oder dem Nahen Osten anreisen oder diese durchfliegen, müssen bei ihrer Ankunft in obligatorisch selbstbezahlten molekularen Bestätigungstests unterzogen werden

die betroffenen indischen Flughäfen (Einreisehafen). Die Eingabe in die SDF bezüglich Telefonnummer und Adresse wird erneut bestätigt.

x. An den Flughäfen können in Zusammenarbeit mit den Flughafenbehörden auch angemessene Vorkehrungen für Passagiere getroffen werden, die auf ihren bestätigenden molekularen Test warten, sowie Testergebnisse, die ordnungsgemäß nach einer wirksamen Isolierung durchgeführt wurden.

xi. Die Flughafenbehörde sorgt für eine Straffung der Prüfsysteme an den betroffenen Flughäfen, um eine nahtlose Probenahme, Prüfung und Wartezeit zu gewährleisten und Überfüllungen und Unannehmlichkeiten für die Fluggäste zu vermeiden. Sobald die Passagiere am Eingangsflughafen ankommen, sollte der Flughafenbetreiber einen genau definierten Fluss für diese Passagiere an ihren jeweiligen Ankunftsterminals festlegen, der zu den Wartelounges und zum Ausgang des Terminals führt.

xii. Flughäfen können den Passagieren die Möglichkeit bieten, den bestätigenden molekularen Test online über die jeweilige Website (Air Suvidha-Portal) oder andere geeignete Plattformen zu buchen sowie offline zu buchen. Soweit möglich sind digitale Zahlungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

xiii. Die Probenentnahme in der Wartelounge für die Passagiere sollte von Zeit zu Zeit alle vom Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge herausgegebenen Richtlinien zur Desinfektion und physischen Distanzierung befolgen.

xiv. Die betroffene Regierung der Staaten / UT sollte an den betroffenen Flughäfen Helpdesks einrichten, um die Umsetzung der SOP zu erleichtern.

xv. Reisende aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika nehmen Anschlussflüge vom internationalen Ankunftsflughafen ('T' in ihrer SDF).

ein. Geben Sie die Probe an dem dafür vorgesehenen Ort ab und verlassen Sie den Flughafen erst nach Bestätigung des negativen Testberichts, der 6-8 Stunden dauern kann.

b. Transitreisende aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika, die bei Tests am Flughafen als negativ eingestuft wurden, dürfen ihre Anschlussflüge in Anspruch nehmen. Sie werden 7 Tage lang zu Hause unter Quarantäne gestellt und regelmäßig von der betreffenden IDSP des Staates / Distrikts überwacht. Diese Reisenden müssen nach 7 Tagen und, falls negativ, aus der Quarantäne entlassen werden und ihre Gesundheit weitere 7 Tage lang überwachen.

c. Alle positiv getesteten Personen müssen das in Abschnitt (xviii) unten beschriebene Verfahren durchlaufen.

xvi. Alle am Ankunftsflughafen anwesenden Reisenden aus Großbritannien, Brasilien und Südafrika:

ein. Geben ihre Probe in dem dafür vorgesehenen Bereich und verlassen den Flughafen. Ihnen wird das staatliche Programm zur Überwachung integrierter Krankheiten (IDSP) folgen.

b. Die betroffenen staatlichen Behörden / Flughafenbetreiber sammeln den Prüfbericht und übermitteln ihn dem Reisenden.

c. Wenn sie negativ getestet werden, bleiben sie 7 Tage lang in der Quarantäne zu Hause und werden regelmäßig vom betroffenen IDSP des Staates / Distrikts überwacht. Diese Reisenden müssen nach 7 Tagen erneut getestet und, falls sie negativ sind, aus der Quarantäne entlassen werden und ihre Gesundheit weitere 7 Tage lang überwachen.

d. Alle positiv getesteten Personen müssen das in Abschnitt (xviii) unten beschriebene Verfahren durchlaufen.

xvii. Alle anderen Reisenden aus Europa und dem Nahen Osten (mit Ausnahme von Flügen aus Brasilien, Südafrika und dem Vereinigten Königreich), die den Zielflughafen verlassen oder Anschlussflüge zu ihrem endgültigen Inlandsziel nehmen müssen:

ein. Geben Sie an der dafür vorgesehenen Stelle Proben und verlassen Sie den Flughafen.

b. Die betroffenen staatlichen Behörden / Flughafenbetreiber sammeln den Prüfbericht und übermitteln ihn dem Reisenden.

c. Wenn der Testbericht negativ ist, wird ihnen empfohlen, ihren Gesundheitszustand 14 Tage lang selbst zu überwachen.

d. Wenn der Testbericht positiv ist, werden sie gemäß dem Standard-Gesundheitsprotokoll behandelt.

xviii. Reisende aus Brasilien, Südafrika und dem Vereinigten Königreich, die positiv getestet wurden (entweder am Flughafen oder später während der Quarantänezeit zu Hause oder ihre Kontakte, die positiv werden), werden in einer institutionellen Isolationseinrichtung in einer separaten (Isolations-) Einheit isoliert, die vom jeweiligen Staat koordiniert wird Gesundheitsbehörden. Sie würden spezifische Einrichtungen für eine solche Isolierung und Behandlung vorsehen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die positiven Proben an die indischen SARS-CoV-2 Genomics Consortium (INSACOG) Labs zu senden.

ein. Wenn der Bericht über die Sequenzierung mit dem aktuellen im Land zirkulierenden SARS-CoV-2-Virusgenom übereinstimmt; Das laufende Behandlungsprotokoll, einschließlich der Isolierung / Behandlung zu Hause auf Einrichtungsebene, je nach Schweregrad des Falls, kann befolgt werden.

b. Wenn die genomische Sequenzierung das Vorhandensein einer neuen Variante von SARS-CoV-2 anzeigt, bleibt der Patient weiterhin in einer separaten Isolationseinheit. Während die notwendige Behandlung gemäß dem bestehenden Protokoll gegeben wird, muss der Patient am 14. Tag getestet werden, nachdem er im ersten Test positiv getestet wurde. Der Patient wird in der Isolationseinrichtung aufbewahrt, bis seine Probe negativ getestet wurde.

xix. Das staatliche Passagiermanifest der Flüge aus Europa und dem Nahen Osten, die für diesen Zeitraum auf den Flughäfen Delhi, Mumbai, Bengaluru, Hyderabad und Chennai in Indien landen, wird von der Einwanderungsbehörde an die staatliche Regierung / Integrierte Krankheit übermittelt

Überwachungsprogramm (IDSP) [[E-Mail geschützt] und von den jeweiligen Landesregierungen bereitgestellte E-Mails], damit diese Daten den Überwachungsteams zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten der von der Einwanderungsbehörde bereitgestellten Manifeste werden durch die Online-Selbsterklärungsformulare ergänzt, die auf dem Portal „AIR SUVIDHA“ verfügbar sind.

xx. Alle Kontakte * von Reisenden aus Großbritannien, Südafrika und Brasilien, die positiv getestet wurden (entweder am Flughafen oder später während der Quarantänezeit zu Hause), werden in separaten Quarantänezentren einer institutionellen Quarantäne unterzogen und am 7. Tag (oder am XNUMX. Tag) getestet früh, wenn Symptome auftreten). Kontakte, die positiv getestet werden, sind dementsprechend weiter zu verfolgen, wie in Abschnitt erwähnt

(xviii) oben.

xxi. Informationen zu Passagieren, die in den Geltungsbereich dieser SOP fallen und in einen anderen Staat gezogen sind, werden der betreffenden staatlichen Gesundheitsbehörde unverzüglich mitgeteilt. Wenn ein Passagier anfänglich oder während einer bestimmten Zeitspanne während der Nachverfolgung nicht rückverfolgbar ist, sollte dies dem Distriktüberwachungsbeauftragten unverzüglich der zentralen Überwachungseinheit von IDSP mitgeteilt werden.

Internationale Reisende bei kurzem Aufenthalt

xxii. Internationale Reisende (die unter Teil A oder Teil B fallen), die einen kurzen Aufenthalt (weniger als 14 Tage) haben und negativ getestet wurden und beschwerdefrei bleiben, müssen alle oben genannten Verfahren durchlaufen und dürfen Indien unter angemessener Andeutung ihres Distrikts verlassen / Staatliche Gesundheitsbehörden, sofern diese die Anforderungen der Fluggesellschaften und des Ziellandes erfüllen.

* Ansprechpartner des Verdächtigen sind die Mitreisenden, die in derselben Reihe sitzen, 3 Reihen vorne und 3 Reihen hinten, zusammen mit der identifizierten Kabinenbesatzung. Außerdem würden alle Community-Kontakte derjenigen Reisenden, die positiv getestet wurden (während der Quarantänezeit zu Hause), 14 Tage lang in separaten Quarantänezentren einer institutionellen Quarantäne unterzogen und gemäß dem ICMR-Protokoll getestet.

Note

• Die Staaten können (falls erforderlich) zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Prüfung, Quarantäne und Isolierung gemäß ihrer Risikobewertung berücksichtigen.

• Die Staaten sollten dies jedoch unter rechtzeitiger Andeutung des Ministeriums für Zivilluftfahrt und des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge tun.

• Darüber hinaus sollten die Staaten solche zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig auf ihren offiziellen Websites veröffentlichen, um Unannehmlichkeiten für die Reisenden zu vermeiden.

• Reisende, die in einen bestimmten Staat bestimmt sind, werden außerdem gebeten, auf landesspezifische offizielle Websites zuzugreifen, um über solche zusätzlichen Anforderungen gut informiert zu sein

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • Das Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge der indischen Regierung hat am 17. Februar 2021 neue Richtlinien für die Ankunft internationaler Passagiere in Indien veröffentlicht. Indien hat die erhöhte Übertragbarkeit neuer Virusstämme anerkannt, wie von der Weltgesundheitsorganisation gemeldet. Zu den Vorschriften gehören Regeln vor dem Einsteigen, während des Fluges, bei der Ankunft und danach Ankunft in Indien.
  • Die Einreise nach Indien ohne negativen Bericht ist nur denjenigen gestattet, die im Todesfall der Familie nach Indien reisen.
  • Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass die mutierte Variante von SARS-CoV-2 in vielen Ländern im Umlauf ist und diese mutierte Variante die Pandemie in ihrem Herkunftsland vorantreibt.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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