Kasachstan verlängert die Aussetzung des visumfreien Regimes für Bürger aus 54 Ländern

Kasachstan verlängert die Aussetzung des visumfreien Regimes für Bürger aus 54 Ländern
Kasachstan verlängert die Aussetzung des visumfreien Regimes für Bürger aus 54 Ländern
Geschrieben von Harry Johnson

Kasachstan setzt die visumfreie Einreise bis zum 31. Dezember 2021 aus

  • Kasachstan verlängert die visumfreie Einreise zum dritten Mal
  • Die Aussetzung der visumfreien Einreise ist Teil der Bemühungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
  • Die Einschränkung gilt für Bürger aus 54 Ländern

Beamte der kasachischen Regierung kündigten an, dass die Republik Kasachstan die Aussetzung des einseitigen visumfreien Regimes für Bürger von 54 Ländern der Welt bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert. Nach Angaben der Behörden ist die Entscheidung, die Aussetzung der visumfreien Einreise zu verlängern, Teil der Bemühungen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des Coronavirus im Land.

Die visumfreie Einreise für die angegebene Kategorie von Ausländern ist in Absatz 17 der Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Einwanderern in der EU vorgesehen Republik Kasachstansowie deren Austritt aus der Republik Kasachstan, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Republik Kasachstan Nr. 148 vom 21. Januar 2012.

Zuvor wurde es durch das Regierungsdekret Nr. 220 vom 17. April 2020 (bis 1. November 2020) und später Nr. 727 vom 30. Oktober 2020 (bis 1. Mai 2021) ausgesetzt.

Die Beschränkung gilt für Staatsbürger folgender Länder: Australische Union, Republik Österreich, Königreich Bahrain, Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Kanada, Republik Chile, Republik Kolumbien, Republik Kroatien , die Republik Zypern, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Republik Finnland, die Französische Republik, Japan, Ungarn, den Staat Israel, die Republik Irland, die Republik Island, die Republik Indonesien, die Italienische Republik, der Staat Kuwait, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Fürstentum Liechtenstein, das Großherzogtum Luxemburg, Malaysia, die Republik Malta, die Vereinigte Staaten von Mexiko, das Fürstentum Monaco, das Königreich der Niederlande, Neuseeland, das Königreich Norwegen, das Sultanat Oman, die Republik der Philippinen, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, der Staat Q. atar, Rumänien, Königreich Saudi-Arabien, Republik Singapur, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Königreich Schweden, Schweizerische Eidgenossenschaft, Königreich Thailand, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten Staaten von Amerika, der Vatikan und die Sozialistische Republik Vietnam.

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • die Australische Union, die Republik Österreich, das Königreich Bahrain, das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, Kanada, die Republik Chile, die Republik Kolumbien, die Republik Kroatien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Republik Finnland, die Französische Republik, Japan, Ungarn, der Staat Israel, die Republik Irland, die Republik Island, die Republik Indonesien, die Italienische Republik, der Staat Kuwait, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Fürstentum Liechtenstein, das Großherzogtum Luxemburg, Malaysia, die Republik Malta, die Vereinigten Staaten von Mexiko, das Fürstentum Monaco, das Königreich der Niederlande, Neuseeland, das Königreich Norwegen, das Sultanat Oman, die Republik der Philippinen, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, der Staat Katar, Rumänien, das Königreich Saudi-Arabien, die Republik Singapur, die Slowakische Republik , die Republik Slowenien, das Königreich Spanien, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Königreich Thailand, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika, der Vatikan und die Sozialistische Republik Vietnam.
  • Die visumfreie Einreise für die angegebene Kategorie von Ausländern ist in Absatz 17 der durch einen Regierungserlass genehmigten Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Einwanderern in die Republik Kasachstan sowie deren Ausreise aus der Republik Kasachstan vorgesehen der Republik Kasachstan Nr.
  • Nach Angaben der Behörden ist die Entscheidung, die Aussetzung der visumfreien Einreise zu verlängern, Teil der Bemühungen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus im Land zu bekämpfen.

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Über den Autor

Harry Johnson

Harry Johnson war der Zuweisungsredakteur für eTurboNews seit mehr als 20 Jahren. Er lebt in Honolulu, Hawaii, und stammt ursprünglich aus Europa. Er schreibt und berichtet gerne über Nachrichten.

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