Lufthansa-Streik: Klarheit für alle Piloten

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Geschrieben von Linda Hohnholz

Das Angebot der Lufthansa zur künftigen Ausgestaltung des Übergangsgeldes stellt sicher, dass Piloten auch in Zukunft vorzeitig aus dem Flugdienst ausscheiden können.

Das Angebot der Lufthansa zur künftigen Ausgestaltung des Übergangsgeldes stellt sicher, dass Piloten auch in Zukunft vorzeitig aus dem Flugdienst ausscheiden können. Für alle Cockpit-Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2014 bei Lufthansa, Lufthansa Cargo oder Germanwings eingetreten sind, bleibt das System der Übergangsversorgung in der bisherigen Leistungsstufe bestehen.

Zwei Bedingungen für den Vorruhestand sollen jedoch geändert werden, um eine Kostenreduzierung zu erreichen und einen Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Lufthansa zu leisten. Diese Änderungen sind Gegenstand des konkreten Vorschlags der Lufthansa.

Das frühestmögliche individuelle Renteneintrittsalter für Piloten bei Lufthansa German Airlines soll stufenweise von 55 auf 60 Jahre angehoben werden. Dieses Mindestalter gilt bereits für Piloten bei Lufthansa Cargo und Germanwings. Der schrittweise Wechsel berücksichtigt die einzelnen Dienstjahre und sichert damit weitgehend die Positionen älterer Mitarbeiter. Für jedes Dienstjahr, das einzelne Piloten unter 30 Dienstjahren verfehlen, erhöht sich das Renteneintrittsalter um zwei Monate. Beispielsweise würde das frühestmögliche Renteneintrittsalter für einen Arbeitnehmer, der zum Stichtag 20 Jahre bei Lufthansa beschäftigt ist, nach dem Lufthansa-Vorschlag um 20 Monate angehoben. Sie könnten den Flugdienst frühestens im Alter von 56 Jahren und acht Monaten verlassen. Beschäftigte, die 30 oder mehr Jahre bei Lufthansa beschäftigt sind, sind von dieser Änderung überhaupt nicht betroffen und können wie bisher mit 55 Jahren aus dem Flugdienst ausscheiden.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Piloten bei Lufthansa German Airlines soll bis 58 schrittweise von derzeit 61 auf 2021 Jahre angehoben werden. Das konkrete Angebot sieht zudem vor, dass alle Mitarbeiter maximal ein Jahr länger arbeiten müssen, als ihnen lieb ist Zeitraum von zehn Jahren bis 2023, jedoch nur, wenn das durchschnittliche Rentenalter nicht erreicht wird.

„Diese Regelungen zum künftigen Übergangsgeld werden der Altersvorsorge unserer Piloten und den Wettbewerbsanforderungen der Lufthansa gerecht. Auch an dieser Stelle müssen wir uns unserem Wettbewerbsumfeld anpassen“, betonte Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht, Deutsche Lufthansa AG. „Im Rahmen dieses Angebots würde das frühestmögliche individuelle Rentenalter von 60 Jahren für keine Mitarbeiter der aktuellen Belegschaft gelten. Wir halten diesen Beitrag für angemessen und angemessen. Wir sind nach wie vor sehr an einer Einigung mit der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit interessiert“, betonte Volkens.

Das konkrete Angebot hat Lufthansa heute an die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit geschickt, zusammen mit Terminvorschlägen für die Wiederaufnahme der Gespräche.

Darüber hinaus hat Lufthansa dieses konkrete Angebot auch an die einzelnen Piloten verschickt, um jedem individuell aufzuzeigen, wie er von den vorgeschlagenen Änderungen des Übergangsgeldes betroffen wäre.

Lufthansa beabsichtigt auch weiterhin, Mitarbeitern, die nach dem 1. Januar 2014 in das Unternehmen eingetreten sind oder eintreten werden, den Vorruhestand aus dem Flugdienst zu ermöglichen. Lufthansa hat weitere Gespräche mit der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zur Frage der Übergangsversorgung für diese neuen Mitarbeiter vorgeschlagen zu finanzieren sind.

„Aus unserer Sicht stellt das Angebot eine gute Verhandlungsbasis mit der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit dar. Wir haben auch Gespräche zu allen noch strittigen Punkten vorgeschlagen. Wir hoffen, dass wir auf dieser Grundlage schnellstmöglich die Gespräche wieder aufnehmen und zu einem konstruktiven Dialog zurückkehren können“, sagte Bettina Volkens.

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Über den Autor

Linda Hohnholz

Chefredakteur für eTurboNews mit Sitz im eTN-Hauptquartier.

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