Nepalesische Fluggesellschaften in Europa: Jahrzehntlanges Verbot, immer noch in Kraft

Nepalesische Fluggesellschaften in Europa: Jahrzehntlanges Verbot, immer noch in Kraft
CAAN | CTTO
Geschrieben von Binayak Karki

Nepal bleibt aufgrund von Bedenken hinsichtlich seiner Fluggesellschaften, insbesondere Nepal Airlines und Shree Airlines, auf der schwarzen Liste der EU.

Das Europäische Union hat sein Verbot für nepalesische Fluggesellschaften aufgrund anhaltender Bedenken hinsichtlich der Flugsicherheit verlängert. Diese Entscheidung betrifft alle bei Nepal registrierten Fluggesellschaften Zivilluftfahrtbehörde derzeit in Betrieb.

Nepalesische Fluggesellschaft Unternehmen stehen seit 2013 auf der schwarzen Liste der Europäischen Union und dürfen daher nicht im Luftraum der EU-Mitgliedstaaten tätig werden. Auslöser dieser Aktion war die Aufnahme Nepals in die Liste „Serious Security Concern“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Jahr 2013.

Obwohl nepalesische Fluggesellschaften die von der ICAO hervorgehobenen Probleme gelöst haben und seit Juli 2017 von der Liste der schwerwiegenden Sicherheitsbedenken gestrichen wurden, stehen sie immer noch auf der schwarzen Liste der Europäischen Union. Dies weckte Hoffnungen auf eine Aufhebung des Verbots, doch leider hat die EU diese Entscheidung noch nicht getroffen.

Nepals nationale Fluggesellschaft Nepal Airlines hat unter diesen Einschränkungen am meisten gelitten. Früher war die Fluggesellschaft auf europäische Städte als wichtige Verbindungen für Langstreckenflüge ab Nepal angewiesen, doch seit sie auf die schwarze Liste gesetzt wurde, ist ein spürbarer Rückgang dieser Strecken zu verzeichnen. Trotz der Bemühungen, seine Flotte zu vergrößern und zu modernisieren, ist Nepal Airlines weiterhin nicht in der Lage, in Europa zu operieren, solange es auf der schwarzen Liste der EU steht.

Warum sind nepalesische Fluggesellschaften in der EU verboten?

Nepal bleibt aufgrund von Bedenken hinsichtlich seiner Fluggesellschaften, insbesondere Nepal Airlines und Shree Airlines, auf der schwarzen Liste der EU.

Die EU hat die Notwendigkeit erheblicher Verbesserungen der Strukturen dieser Unternehmen betont, die den organisatorischen Rahmen, den Betrieb, die Finanzen, die technischen Fähigkeiten, die Belegschaft und die Servicequalität umfassen.

Dies unterstreicht den Fokus der EU auf umfassende Verbesserungen in verschiedenen Aspekten von Nepal Airlines, um internationale Sicherheits- und Betriebsstandards zu erfüllen.

CAAN-Beamte erwähnen, dass die EU die Betriebsabläufe von Shree Airlines als zufriedenstellend erachtet, empfiehlt jedoch die Umsetzung konkreter Initiativen zur weiteren Verbesserung der Abläufe.

Der Informationsbeauftragte der CAAN, Gyanendra Bhul, erwähnt, dass die EU zusätzliche Bedenken hinsichtlich des Engagements der Regierung für die Flugsicherheit und die operativen Fähigkeiten der nepalesischen Fluggesellschaften geäußert hat. Er weist darauf hin, dass CAAN zwar Fortschritte bei der Flugsicherheit gemacht hat, Einigkeit und Abstimmung aller Beteiligten jedoch von entscheidender Bedeutung sind, um Nepal von der schwarzen Liste der EU zu streichen.

Ein ehemaliger CAAN-Generaldirektor weist jedoch anonym darauf hin, dass CAAN für die Regulierung und das Vorgehen gegen Fluggesellschaften verantwortlich sei. Er stellt die Frage, warum CAAN nicht umgehend gegen Fluggesellschaften vorgeht, die an Fehlverhalten beteiligt sind, und weist darauf hin, dass die EU den Schwerpunkt darauf legt, dass die Regierung der Flugsicherheit Priorität einräumt.

Ehemalige CAAN-Beamte diskutieren die Idee, CAAN in separate Einheiten für Regulierung und Dienstleistungserbringung aufzuteilen, ein Schritt, der mit der Empfehlung der ICAO übereinstimmt. Devananda Upadhyay, eine ehemalige stellvertretende Generaldirektorin, erwähnt, dass die EU diese Aufteilung zwar nicht ausdrücklich gefordert hat, es aber eine klare Richtlinie gegen Mitarbeiter gibt, die eine Doppelrolle als Regulierungsbehörde und Dienstleister innehaben.

Es wird eine Analogie zwischen der Untersuchung von Straftaten durch die Verkehrspolizei und dem Wunsch der EU gezogen, dass Nepal innerhalb der CAAN unterschiedliche Verantwortlichkeiten für die Regulierungsbehörde und den Dienstleister festlegt. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung von Klarheit durch Gesetzgebung und nicht auf einer kategorischen organisatorischen Spaltung.

Ein ehemaliger Generaldirektor weist auf Fälle früherer EU-Prüfungen hin, bei denen Mitarbeiter zwischen Dienstleistern und Regulierungsbehörden wechselten, und äußerte Bedenken hinsichtlich ungelöster Probleme, denen es in der aktuellen Struktur an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen mangelt.

Bemühungen zur Verbesserung und Aufhebung des EU-Verbots

Im Februar 2020 wurden in der nepalesischen Nationalversammlung Gesetzesentwürfe eingebracht, die die Aufteilung der CAAN in einen Dienstleister und eine Regulierungsbehörde vorsahen. Bis zum Ende der Wahlperiode wurden jedoch keine Fortschritte erzielt, sodass die Gesetzesentwürfe hinfällig wurden. Der Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr 2023/24 weist auf das Ziel der Regierung hin, die Struktur der CAAN zu verbessern, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Wiedereinführung des Gesetzentwurfs für die Aufteilung.

Der Vorschlag, CAAN zu spalten, stößt bei den Mitarbeitern, die sich gegen die Trennung aussprechen, auf Widerstand. Darüber hinaus fehlt es seitens der politischen Führung an einer klaren Richtung oder Weiterentwicklung dieser Initiative.

(Beiträge lokaler Medien)

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Über den Autor

Binayak Karki

Binayak – ansässig in Kathmandu – ist Redakteur und Autor für eTurboNews.

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