Tansania Travel Advisory für COVID-19 angepasst

Tansania-Flughafengebühren-1
Tansania-Flughafengebühren-1
Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Tansania gab heute bekannt, dass alle Reisenden, ob Ausländer oder zurückkehrende Einwohner, die das Land betreten oder verlassen, einem verstärkten Screening auf COVID-19-Infektionen unterzogen werden. Bei der Ankunft gibt es keine 14-tägige Quarantäne.

Alle Reisenden, ob Ausländer oder zurückkehrende Einwohner, deren Länder oder Fluggesellschaften verlangen, dass sie auf COVID-19 getestet werden und als Reisebedingung negativ werden, müssen bei ihrer Ankunft eine Bescheinigung vorlegen. Reisende aus anderen Ländern mit Symptomen und Anzeichen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion werden einem verstärkten Screening unterzogen und können auf RT-PCR getestet werden.

Während des Aufenthalts im Land sollten alle internationalen Reisenden die Einhaltung von Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle wie Händehygiene, Tragen von Masken und angemessene Distanzierung beachten.

Alle Reisenden müssen die an Bord oder in anderen Transportmitteln verfügbaren Überwachungsformulare für Reisende wahrheitsgemäß ausfüllen und bei der Ankunft bei den Hafengesundheitsbehörden einreichen.

Alle ankommenden und abfliegenden Beförderungen müssen vorab Passagierinformationen bereitstellen, damit die Einreisebehörden das Manifest auf eine mögliche Identifizierung von Passagieren mit hohem Risiko prüfen können.

Jeder in Tansania, der medizinische Hilfe benötigt, sollte die Gesundheitsnotrufnummer 199 wählen

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • All travelers whether foreigners or returning residents whose countries or airlines require them to get tested for COVID-19 and turn negative, as a condition for traveling, will be required to present a certificate upon arrival.
  • Während des Aufenthalts im Land sollten alle internationalen Reisenden die Einhaltung von Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle wie Händehygiene, Tragen von Masken und angemessene Distanzierung beachten.
  • Alle ankommenden und abfliegenden Beförderungen müssen vorab Passagierinformationen bereitstellen, damit die Einreisebehörden das Manifest auf eine mögliche Identifizierung von Passagieren mit hohem Risiko prüfen können.

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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