WERDEN SIE AUS MEINEM SCHUH HERAUSGUCKEN? UNWTO sich diesen Monat für immer ändern? …auf saudische Art

Saudi-Arabien lanciert einen Tourismusentwicklungsfonds in Höhe von 4 Milliarden US-Dollar
Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Die Welttourismuspolitik könnte sich diesen Monat für immer ändern – der saudische Weg. Das Kleingedruckte verrät es, und der Abstimmungsvorschlag liegt auf dem Tisch.

Das 24. UNWTO Generalversammlung trafen sich im November 2021 in Madrid Spanien nach a umstrittene Wiederbesetzung von seinem Generalsekretär Zurab Pololikashvili.

Saudi-Arabien und Spanien waren entschlossen, dies zu tun UNWTO eine flexiblere, fortschrittlichere und transparentere Organisation in der globalen Welt der Tourismuspolitik. Sie schlugen gemeinsam eine schlagkräftige Task Force vor, um genau dies zu tun. Im Gegenzug, Saudi-Arabien zog seine Ambitionen zurück, umzuziehen UNWTO Hauptsitz von Madrid nach Riad.

Insbesondere Saudi-Arabien hatte mit seinem Geld, seiner Entschlossenheit und seinem Einfluss die Mission, den Welttourismus neu zu erfinden. Heute haben Organisationen, die den Tourismus bewegen, „regionale Hauptquartiere“ im Königreich Saudi-Arabien. Zu solchen Organisationen gehören UNWTO und WTTC.

Der Einfluss auf Reisen und Tourismus in Saudi-Arabien hat während der COVID-Pandemie enorm zugenommen. Als Länder wegen des Tourismus während COVID in Schwierigkeiten waren Sie wandten sich an Saudi-Arabien und Hilfe war unterwegs.

Kein Land der Welt trat mit seinem Geld und einem frischen Geist so auf wie das saudische Königreich.

Gleichzeitig werden Fragen nach dem politischen Motiv für das Königreich gestellt, Milliarden von Dollar für den internationalen Tourismus auszugeben.

Saudi-Arabien stellte Markenberater ein, lockte Markennamen an seine Küsten und bezahlte, um Top-Events anzuziehen.

Gleichstellung der Frau? Eine stellvertretende Tourismusministerin und eine Top-Beraterin des einflussreichsten Tourismusministers der Welt, HE Ahmed Al-Khateeb sind nur einige der Bewegungen aus Riad.

Gleichzeitig war Saudi-Arabien in der politischen Welt nicht davor zurückgeschreckt, gegen die Interessen der Vereinigten Staaten und anderer westlicher Verbündeter vorzugehen. Sie bleiben konservativ in Bezug auf wechselnde Themen, die westliche Länder als gefährliche Menschenrechtsverletzungen ansehen.

Andererseits hat Saudi-Arabien nicht aufgehört, eine offenere Gesellschaft in seinem eigenen Stil zu werden. Noch vor wenigen Jahren war der westliche Tourismus im Königreich noch nicht einmal erlaubt.

Die arabische Gastfreundschaft ist ein Vorbild für die Welt, und Saudi-Arabien hat sich dafür eingesetzt und vielen anderen Ländern das eine oder andere beigebracht.

UNWTO Mitglieder sind nun aufgerufen, dEntscheiden Sie sich für Änderungen für UNWTO und Welttourismus.

Eine wichtige Entscheidung wird auf dem Tisch liegen UNWTO Treffen des Exekutivrates in Marrakesch, Marokko später in diesem Monat. Wenn es genehmigt wird, würde es den enormen Einfluss besiegeln, den Saudi-Arabien in der Welt des globalen Tourismus gewinnen wird, aber auch Spanien und die USA behalten UNWTO Generalsekretär als Kopiloten und UNWTO Mitgliedstaaten zuständig. Die Task Force berichtet direkt an die Generalversammlung.

Es ist jedoch überraschend, das zu sehen UNWTO Generalsekretär auf dem Kopilotensitz einer Task Force, da die Task Force der Generalversammlung und nicht dem Generalsekretär Bericht erstattet.

Laut eTurboNews Quellen zufolge wurde diese Änderung von Zurabs Rechtsteam aggressiv vorangetrieben. Die Quelle stimmte zu, dass dieser Schritt ungewöhnlich ist und nicht Teil der Idee war, bei der Steuerung zu helfen UNWTO auf eine unabhängigere Art und Weise.

UNWTO Brief

Gleichzeitig können solche Änderungen den Weg sehr gut verbessern UNWTO besser funktionieren könnte, um sein Mandat für den globalen Tourismus zu erfüllen.


In seiner Entschließung stimmte er der Schaffung einer Task Force zur Neugestaltung des Tourismus für die Zukunft zu, die unter anderem neue Impulse geben würde UNWTO und seine Arbeitsmethoden zu verbessern. 

Wie wird es funktionieren?


Der Exekutivrat hat die Aufgabe, das Mandat, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Task Force festzulegen.

Der 116. Exekutivrat in Jeddah beschloss im Juni 2022, die Prüfung und Bewertung des Vorschlags zur Einrichtung der Task Force auf seine nächste Sitzung zu verschieben. 

Die nächste Sitzung, die 117. Sitzung, findet vom 23. bis 25. November in Marrakesch, Marokko, statt und könnte die Zukunft des Tourismus prägen.

unwto Logo
World Tourism Organization

Am 25. Oktober wurden die Tagesordnungspunkte gemeinsam von der eingereicht UNWTO Generalsekretär, des Königreichs Saudi-Arabien und des Königreichs Spanien und schlagen Mandat, Zusammensetzung und Vorgehensweise der Task Force zur Genehmigung durch den Exekutivrat vor.

Dieser Vorschlag wurde von Anfang an mit dem konsultiert UNWTO Generalsekretär, um sicherzustellen, dass es mit dem rechtlichen Rahmen übereinstimmt UNWTO. Sein Ziel ist es, eine Vision und einen Plan zur Stärkung zu liefern UNWTO den globalen Tourismussektor bei seiner Erholung von der COVID-19-Krise zu einem Tourismussektor zu führen, der integrativer, widerstandsfähiger und nachhaltiger als je zuvor ist. Diese wichtige Aufgabe sollte unverzüglich beginnen. 


Der Exekutivrat

In Anbetracht dessen, dass der Minister für Tourismus des Königreichs Saudi-Arabien, SE Herr Ahmed Al Khateeb, dem mitgeteilt hat UNWTO Generalsekretär einen Vorschlag des Königreichs Saudi-Arabien zur Einrichtung einer Task Force, die unter anderem die Arbeit des Saudi-Arabiens neu beleben würde UNWTO und Verbesserung ihrer Arbeitsmethoden und konsultierte die UNWTO Generalsekretär ausführlich in Bezug auf diesen Vorschlag, 

in der Erkenntnis, dass der Tourismus ein lebenswichtiger Sektor für die Weltwirtschaft ist, der vor der Pandemie 10 % zum globalen BIP beitrug, und dass eine globale Führungsrolle unerlässlich ist, um den Tourismussektor als wichtigen Motor für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen wiederherzustellen, 

feststellend, dass die Wiederherstellung des Tourismus zu seiner früheren Position in der Weltwirtschaft Voraussicht, Planung und engagierte Führung erfordern wird, insbesondere seitens der einzigen Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich dem Tourismus widmet, UNWTO, 

Unter Hinweis darauf, dass die Generalversammlung auf ihrer 24. Sitzung in ihrer Entschließung der Einrichtung der Task Force zugestimmt und den Exekutivrat aufgefordert hat, das Mandat, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Task Force festzulegen, und das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien empfohlen hat als Co-Vorsitzende der Task Force zu ernennen, 

Nach Prüfung des Vorschlags, der nach Rücksprache mit dem UNWTO Generalsekretär, wurde von der eingereicht UNWTO Generalsekretär, des Königreichs Saudi-Arabien und des Königreichs Spanien bezüglich des Mandats, der Zusammensetzung und der Vorgehensweise (einschließlich Finanzierungsmodalitäten) der Task Force, die in der Geschäftsordnung der Task Force enthalten sind.

EINFÜHRUNG

1. Dank an das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien für die Initiative zur Ausarbeitung eines Plans für die Task Force und für die Konsultation des UNWTO Generalsekretär zu diesem Vorschlag; 

2. erinnert an den Beschluss der Generalversammlung, der Einsetzung der Task Force auf ihrer 24. Tagung durch ihre Entschließung zuzustimmen, und an den Beschluss des Exekutivrats, die Prüfung und Bewertung des Vorschlags zur Task Force auf seine nächste (117.) Sitzung durch seine Entscheidung.

3. erkennt an, dass die Generalversammlung den Exekutivrat aufgefordert hat, das Mandat, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Task Force festzulegen; 


4. Stimmt Mandat, Zusammensetzung und Arbeitsweise (einschließlich Finanzierungsmodalitäten) der Task Force ab.

5. ernennt die UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien als Ko-Vorsitzende der Task Force gemäß der Empfehlung der Generalversammlung in ihrer Entschließung und der Geschäftsordnung der Task Force.

6. Delegiert der Task Force Befugnisse, die zur Ausführung ihres Mandats, ihrer Funktionen und anderer Aktivitäten erforderlich sind, die in der Geschäftsordnung der Task Force vorgesehen sind

7. Vielen Dank im Voraus UNWTO Generalsekretär und die Vorsitzenden der UNWTO Regionalkommissionen zur Auswahl der Mitglieder der Task Force gemäß der Geschäftsordnung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der UNWTO.

Darin werden das vorgeschlagene Mandat, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Task Force dargelegt. Es enthält auch die Geschäftsordnung der Task Force.

5. Auf Antrag des UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien, die UNWTO Der Generalsekretär übermittelt diesen Vorschlag zu Mandat, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Task Force zur Entscheidung an den Exekutivrat.

MANDAT

6. Wie im Tagesordnungspunkt vorgesehen, ist der Tourismus ein wichtiger Motor der Weltwirtschaft. Die COVID-19-Pandemie hatte jedoch weltweit verheerende Auswirkungen und hat diesen lebenswichtigen Sektor ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen. Damit sich der Sektor erholt, floriert, widerstandsfähig gegen zukünftige globale Schocks wird und die Arbeitsplätze und das Wachstum bietet, die für eine wachsende Weltbevölkerung erforderlich sind, braucht er Veränderungen, Engagement und Investitionen, von denen Menschen weltweit profitieren. 

7. Das UNWTO Der Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen vor, das Mandat der Task Force zu stärken UNWTO und stellen Sie sicher, dass UNWTO kann die bestehenden und zukünftigen Bedürfnisse des Tourismussektors bedienen. Zu diesem Zweck kann die Task Force eine Fünfjahresstrategie zur Reformierung und Stärkung der UNWTO das wird von der vorbereitet werden UNWTO Generalsekretär mit dem Feedback der stimmberechtigten Mitglieder und Ko-Vorsitzenden der Task Force. 

8. Unbeschadet der Aufgaben, die der Task Force durch Regel 5 der Geschäftsordnung der Task Force in Anhang II übertragen und in Absatz 7 oben beschrieben sind, schließt das Mandat der Task Force die in Artikel 38.2(d) aufgeführten Angelegenheiten aus ), 38.2(e) und 38.3 der Geschäftsordnung der Generalversammlung 

ZUSAMMENSETZUNG

Das UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen drei Ko-Vorsitzende der Task Force vor.

Die Generalversammlung empfahl in ihrer Entschließung das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien als Ko-Vorsitzende

Darüber hinaus und um die Abstimmung zwischen der Task Force und sicherzustellen UNWTO, der UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen vor, dass die UNWTO Der Generalsekretär fungiert auch als Co-Vorsitzender. 

12. Wie im Tagesordnungspunkt vorgesehen, setzt sich die Task Force auch aus ausgewählten Vollmitgliedern zusammen UNWTO Regionale Kommissionen.

Das UNWTO Der Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen vor, dass der Task Force acht Vollmitglieder zur Auswahl vorgeschlagen werden UNWTO Generalsekretär in Absprache mit den Vorsitzenden der UNWTO Regionale Kommissionen.

Die acht Mitglieder werden unter Berücksichtigung einer gerechten und gerechten geografischen Verteilung wie folgt ausgewählt:

– zwei von den Vollmitgliedern der Kommission für Afrika;
– zwei von den Vollmitgliedern der Kommission für Amerika;
– eines von den Vollmitgliedern der Kommission für Ostasien und den Pazifik
– einer von den Vollmitgliedern der Kommission für Europa
– eines von den Vollmitgliedern der Kommission für den Nahen Osten
– und eines von den Vollmitgliedern der Kommission für Südasien. 

13. Außerdem die UNWTO Der Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen vor, dass Vollmitglieder an den Diskussionen der Task Force als nicht stimmberechtigte Mitglieder und andere Personen oder Vertreter als Beobachter an den Sitzungen der Task Force teilnehmen können.

Eine solche Konsultation wird es der Task Force ermöglichen, mit allen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um sich vor zukünftigen Herausforderungen für den Tourismussektor zu schützen und UNWTO's Arbeit.14. Das Vorstehende spiegelt sich in den Regeln 2 und 3 der Geschäftsordnung der Task Force in Anhang II wider. 

IV. Arbeitsweise der Task Force:

15. Der Entschließungsentwurf im Tagesordnungspunkt enthält einen Vorschlag für die Arbeitsweise der Task Force.

16. In Anbetracht des vorgeschlagenen Mandats und der Amtszeit der Task Force, wie oben dargelegt, wird die UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien schlagen vor, dass die Task Force:

(a) regelmäßig und flexibel zusammentreten, mindestens zweimal jährlich; 
(b) im Einklang mit ihrem Mandat und in der in der Geschäftsordnung der Task Force festgelegten Weise Änderungen empfehlen UNWTO's Arbeitsweise, Strategie und Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung UNWTO's Programme und Initiativen; 
(c) im Rahmen des Budgets der Task Force Berater mit der Durchführung von Recherchen und finanziellen, verfahrenstechnischen und administrativen Bewertungen beauftragen UNWTO; 
(d) in der in Anhang II der Geschäftsordnung der Task Force festgelegten Weise Zwischen- und Abschlussberichte über ihre Tätigkeiten mit Änderungsvorschlägen vorlegen UNWTO's aktuelle Arbeitsmethoden, Strategie (einschließlich einer Strategie für UNWTO und einen Fünfjahresplan für die Umsetzung dieser Strategie) und Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung UNWTO's Programme und Initiativen und/oder Reformen von UNWTO zur 25. ordentlichen Sitzung der Generalversammlung; Und 
(e) Vorlage von Berichten über die Umsetzung der Vorschläge in den Berichten in Unterabsatz (d) oben. 

17. Der Exekutivrat delegiert der Task Force die Befugnisse, die zur Erfüllung ihres Mandats und ihrer Aufgaben erforderlich sind. 

18. Sitzungen, Mitteilungen, Diskussionen und Dokumentationen der Task Force werden transparent sein und dem zur Verfügung gestellt UNWTO Mitglieder und Sekretariat, in Übereinstimmung mit den üblichen Verfahren von UNWTO. Eine solche Transparenz wird umfassende und offene Diskussionen erleichtern, ohne den Inhalt informeller Beratungen und/oder Dokumentenentwürfe öffentlich zu machen.

19. Das UNWTO Der Generalsekretär wird in Absprache mit den Ko-Vorsitzenden auch andere Aufgaben als Sekretär wahrnehmen, die normalerweise dem Generalsekretär anvertraut sind UNWTO Generalsekretär durch andere Gremien oder Organe der UNWTO. 

20. Die Vorgehensweise basiert auf dem Tagesordnungspunkt und wird in der Geschäftsordnung der Task Force in Anhang II wiedergegeben und ausführlicher dargelegt (siehe beispielsweise die Regeln 5, 6, 7, 10 und 12 des die Geschäftsordnung in Anlage II). 

FINANZIERUNG

Brief vom UNWTO Generalsekretär, der Minister für Tourismus des Königreichs Saudi-Arabien und der Minister für Industrie, Handel und Tourismus des Königreichs Spanien; 

Regel 2 Zusammensetzung 
1. Die Task Force besteht aus einem Vertreter jedes Mitglieds. Stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, über Angelegenheiten der Task Force abzustimmen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder können an den Funktionen der Task Force teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht in Angelegenheiten der Task Force. 

2. Die Task Force setzt sich wie folgt aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

a. drei Co-Vorsitzende der Task Force, die die UNWTO Generalsekretär, das Königreich Saudi-Arabien und das Königreich Spanien; Und 
B. acht Vollmitglieder, die unter Berücksichtigung einer fairen und gerechten geografischen Verteilung wie folgt ausgewählt werden:

(a) zwei Vollmitglieder, die aus den Vollmitgliedern der Kommission für Afrika ausgewählt werden;

(b) zwei Vollmitglieder, die aus den Vollmitgliedern der Kommission für Amerika ausgewählt werden;

(c) ein Vollmitglied, ausgewählt aus den Vollmitgliedern der Kommission für Ostasien und den Pazifik;

(d) ein Vollmitglied, das aus den Vollmitgliedern der Kommission für Europa ausgewählt wird;

(e) ein Vollmitglied, das aus den Vollmitgliedern der Kommission für den Nahen Osten ausgewählt wird; Und

(f) ein Vollmitglied, das aus den Vollmitgliedern der Kommission für Südasien ausgewählt wird. 

3. Die acht stimmberechtigten Mitglieder, die keine Ko-Vorsitzenden sind, wie in Regel 2(2)(b) oben dargelegt, werden der Task Force vom vorgeschlagen UNWTO Generalsekretär in Absprache mit den Vorsitzenden der Regionalkommissionen. Die Vollmitglieder, die von der so empfohlen werden UNWTO Generalsekretäre werden in die Task Force berufen, wenn ihre Auswahl von den Ko-Vorsitzenden genehmigt wird. Die UNWTO Der Generalsekretär legt seine Empfehlungen nach dieser Regel bis zum 23. Dezember 2022 vor. 

4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind Vollmitglieder, mit Ausnahme der gemäß Artikel 2(2) der Geschäftsordnung ausgewählten stimmberechtigten Mitglieder, die der Task Force beitreten, nachdem sie (1) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder empfohlen wurden ; dann (2) von der gebilligt UNWTO Generalsekretär, und dann (3) durch die einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. Nicht stimmberechtigte Mitglieder können an den Beratungen der Task Force in Bezug auf die Diskussionen, zu denen sie von den Ko-Vorsitzenden eingeladen werden, teilnehmen, dürfen aber nicht darüber abstimmen. 

5. Wenn ein stimmberechtigtes Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied zurücktritt, wird die UNWTO Der Generalsekretär ernennt ein Vollmitglied, das seinen Platz einnimmt, und das nominierte Mitglied wird ein stimmberechtigtes Mitglied, sofern die Ko-Vorsitzenden dieser Ersetzung einstimmig zustimmen. 

6. Stimmberechtigte Mitglieder dürfen durch benannte Vertreter an allen Sitzungen der Task Force teilnehmen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder dürfen über benannte Vertreter an allen Diskussionen teilnehmen, zu denen sie von den Co-Vorsitzenden eingeladen werden. 

Beobachter 


Vertreter von Organisationen, die keine Mitglieder sind, können als Beobachter ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Task Force teilnehmen, wenn sie: (1) von den anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitgliedern empfohlen werden; dann (2) von der gebilligt UNWTO Generalsekretär, und dann (3) durch die einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. Zu diesen Beobachtern können Vertreter von Vollmitgliedern, assoziierten Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen des Privatsektors mit ähnlichen Interessen gehören UNWTO. Beobachter dürfen nur nach Ermessen der Co-Vorsitzenden auf einer Sitzung der Task Force sprechen, an der sie teilnehmen.

Regel 4 Mandat und Dauer 

1. Gemäß Ziffer 7 des Tagesordnungspunktes 11 soll das Mandat der Task Force gestärkt werden UNWTO und stellen Sie sicher, dass UNWTO kann die bestehenden und zukünftigen Bedürfnisse des Tourismussektors bedienen. Zu diesem Zweck kann die Task Force, wie in dieser Geschäftsordnung festgelegt, eine Fünfjahresstrategie zur Reform und Stärkung befürworten UNWTO das wird von der vorbereitet werden UNWTO Generalsekretär mit dem Feedback der stimmberechtigten Mitglieder und Ko-Vorsitzenden der Task Force. 

2. Wie in Absatz 9 von Tagesordnungspunkt 11 vorgesehen, wird die Task Force ihre Empfehlungen auf der 25. ordentlichen Tagung der Versammlung vorlegen. Die Amtszeit der Task Force wird wie vom (1) empfohlen fortgesetzt UNWTO Generalsekretär; dann (2) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt und dann (3) durch einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. 

3. Unbeschadet der der Task Force durch diese Regel übertragenen Aufgaben schließt das Mandat der Task Force die in den Regeln 38.2(d), 38.2(e) und 38.3 der Geschäftsordnung der Versammlung aufgeführten Angelegenheiten aus . 

Regel 5 Funktionen 

1. Unbeschadet anderer Aufgaben, die ihr vom Rat übertragen werden, wird die Task Force:

A. im Einklang mit seinem Auftrag und Absatz (c) unten, Änderungen an empfehlen UNWTOaktuelle Arbeitsmethoden, Strategie und Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung UNWTO's Programme und Initiativen; 

B. Beauftragen Sie im Rahmen des Budgets der Task Force Berater mit der Durchführung von Recherchen und finanziellen, verfahrenstechnischen und administrativen Bewertungen von UNWTO nach solchen Beratern sind:


(1) empfohlen von der UNWTO Generalsekretär; Dann
(2) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt; und dann
(3) durch einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt; 


C. Zwischen- und Abschlussberichte über seine Tätigkeit mit Änderungsvorschlägen vorzulegen UNWTO's aktuelle Arbeitsmethoden, Strategie (einschließlich einer Strategie für UNWTO und einen Fünfjahresplan für die Umsetzung dieser Strategie) und Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung UNWTO's Programme und Initiativen und/oder Reformen von UNWTO zur 25. ordentlichen Tagung der Versammlung. Diese Berichte werden dem Rat vorgelegt, nachdem sie:


(1)hergestellt von der UNWTO Generalsekretär mit dem Feedback der stimmberechtigten Mitglieder und Ko-Vorsitzenden der Task Force; dann (2) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt und dann (3) durch einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt; Und 

D. Berichte über die Umsetzung der Vorschläge in den in Regel 5(1)(c) oben beschriebenen Berichten vorlegen. Diese Berichte werden dem Rat vorgelegt, nachdem sie: (1) vom Generalsekretär mit dem Feedback der stimmberechtigten Mitglieder und Ko-Vorsitzenden der Task Force erstellt wurden; dann (2) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt und dann (3) durch einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. 

2. Die Task Force kann sich schriftlich oder mündlich oder in einer Kombination davon mit relevanten Interessenträgern, einschließlich Vollmitgliedern, assoziierten Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern, dem Sekretariat, internationalen Organisationen, NGOs und Einrichtungen des Privatsektors („Drittparteien“), beraten die Erfüllung seiner Funktionen. Solche Drittparteien werden nur konsultiert, nachdem sie: (1) von einer Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder empfohlen wurden; dann (2) von der gebilligt UNWTO Generalsekretär, und dann (3) durch die einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. 

3. Auf Antrag, der von der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder genehmigt oder durch die einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt wird, erhält die Task Force Zugang zu allen Dokumenten, Informationen und Materialien von UNWTO. Das Sekretariat ist verpflichtet, allen derartigen Informationsersuchen innerhalb der von der Task Force vorgegebenen Fristen und vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Anforderungen nachzukommen. 

4. Die Generalversammlung einigte sich in einer Resolution der Versammlung auf die Einrichtung einer Task Force.

5. Die Task Force kann ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich der Co-Vorsitzenden) ausgewählt wurde. Zur Klarstellung: Die Task Force kann somit ihre Arbeit aufnehmen, wenn zusätzlich zu den drei Ko-Vorsitzenden drei stimmberechtigte Mitglieder ausgewählt wurden. 

Regel 6 Rolle des Sekretariats 

1. Das UNWTO Der Generalsekretär wird in Absprache mit den Ko-Vorsitzenden die ihm oder ihr in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und andere Aufgaben als Sekretär wahrnehmen, die normalerweise dem Generalsekretär übertragen werden UNWTO Generalsekretär durch andere Gremien oder Organe der UNWTO. 

2. Neben der Teilnahme an den Sitzungen der Task Force als Co-Vorsitzender und stimmberechtigtes Mitglied, der UNWTO Der Generalsekretär wird auch als Sekretär der Task Force an den Sitzungen der Task Force teilnehmen. 

Regel 7 Sitzungen 

1. Die Task Force tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und häufiger, wenn dies von den Ko-Vorsitzenden beschlossen wird. Die Task Force legt bei jeder Sitzung das Datum ihrer nächsten Sitzung fest. 

2. Zwischen den Sitzungen der Task Force, der UNWTO Der Generalsekretär kann eine außerordentliche Sitzung der Task Force einberufen oder das Datum einer bereits anberaumten Sitzung ändern. Keine Sitzung darf mit einer Frist von weniger als zehn Werktagen einberufen werden. 

3. Die Ko-Vorsitzenden entscheiden über den Ort jeder Sitzung der Task Force. Die Ko-Vorsitzenden können beschließen, eine Sitzung der Task Force persönlich oder virtuell abzuhalten. Nichtsdestotrotz können Mitglieder virtuell an jeder Sitzung teilnehmen.

4. Die Co-Vorsitzenden erstellen gemeinsam eine vorläufige Tagesordnung und die UNWTO Der Generalsekretär wird den Teilnehmern die vorläufige Tagesordnung mindestens sieben Tage vor der Sitzung elektronisch übermitteln. 

5. Die Task Force nimmt ihre Tagesordnung bei jeder Sitzung der Task Force an. Jedes Mitglied kann zu Beginn der Sitzung Änderungen der Tagesordnung vorschlagen, bevor die Task Force ihre endgültige Tagesordnung für die Sitzung annimmt. 


6. Das Sekretariat überprüft die Beglaubigungen der Personen, die die Mitglieder bei der ersten Sitzung der Task Force vertreten, an der diese Personen teilnehmen. Sofern sich die Person, die ein Mitglied vertritt, nicht ändert, müssen diese Personen bei späteren Sitzungen der Task Force keine Beglaubigungsschreiben vorlegen. 

Regel 8 Ko-Vorsitz 

1. Die Ko-Vorsitzenden üben eine Amtszeit aus, die der Dauer des in Artikel 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung festgelegten Mandats entspricht. 
2. Bei Fortsetzung des Mandats wird automatisch auch die Amtszeit der Co-Vorsitzenden im gleichen Umfang fortgesetzt. 
3. Gemeinsam werden die Co-Vorsitzenden: a. Gewährleistung der Einhaltung der Geschäftsordnung; 
b. erklärt die Eröffnung und den Abschluss jeder Sitzung der Task Force; 
C. die Diskussionen der Task Force leiten, einschließlich Eröffnung und Abschluss von Debatten; 
D. Rederecht auch befristet einräumen; 
e. Entscheidung über alle Geschäftsordnungspunkte der Task Force-Sitzungen; 
F. die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte bei jeder Sitzung der Task Force sicherzustellen; 
G. Fragen zur Abstimmung stellen; 
H. die Entscheidungen der Task Force und der Co-Vorsitzenden bekannt geben; 
ich. vertritt die Task Force (sofern von der Task Force so bestimmt) zwischen ihren Sitzungen; Und 
J. nehmen alle anderen Aufgaben wahr, die ihnen durch die Geschäftsordnung oder durch einen Beschluss der Task Force übertragen werden. 

Regel 9 Geschäftsführung 
1. Zur Beschlussfähigkeit bei Sitzungen der Task Force ist die Anwesenheit einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder (dh sechs stimmberechtigte Mitglieder) erforderlich. 

2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung kann die Task Force jede ihrer Aufgaben an eines oder mehrere ihrer stimmberechtigten Mitglieder delegieren. Die UNWTO Der Generalsekretär wird die Arbeit dieses stimmberechtigten Mitglieds/dieser stimmberechtigten Mitglieder neben anderen Verwaltungsangelegenheiten koordinieren, um sicherzustellen: (a) Kohärenz der delegierten Funktion und ordnungsgemäße Handhabung von Funktionen, die andere Funktionen der Task Force überschneiden; (b) Einhaltung der von der Task Force festgelegten Fristen durch das bzw. die betreffende(n) stimmberechtigte(n) Mitglied(er); (c) Zugang zu und Zusammenarbeit mit UNWTO, einschließlich des Sekretariats und aller Organe der UNWTO; und (d) gegebenenfalls einheitlicher formeller Berichterstattung durch dieses/diese stimmberechtigte(n) Mitglied(er). 

3. Stimmberechtigte Mitglieder, denen von der Task Force Aufgaben übertragen werden, legen der Task Force die abgeschlossene Arbeit innerhalb des von der Task Force festgelegten Zeitrahmens vor. 

4. Die endgültige Fassung jedes Berichts wird angenommen, nachdem er: (1) vom erstellt wurde UNWTO Generalsekretär mit dem Feedback der stimmberechtigten Mitglieder und Ko-Vorsitzenden der Task Force; dann (2) durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt; und dann (3) durch einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt. 

5. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Änderungen zu den endgültigen Entwürfen von Berichten und/oder Vorschlägen der Task Force vorschlagen, die der Versammlung vorgelegt werden sollen. Solche Änderungen werden den Ko-Vorsitzenden vorgelegt, die sie den Mitgliedern mitteilen. Änderungsanträge können nur so akzeptiert werden, wie es für die Annahme eines Abschlussberichts in Regel 9 (4) direkt oben beschrieben ist.

A. Die Co-Vorsitzenden werden die Sitzungen der Task Force leiten und über alle Fragen der Geschäftsordnung und die Führung der Geschäfte entscheiden. 
B. Mitglieder dürfen nur mit Erlaubnis der Co-Vorsitzenden sprechen. Die Co-Vorsitzenden können die Zeit begrenzen, die jedem Redner eingeräumt wird. 
c. Jedes Mitglied kann der Task Force einen Antrag stellen. 
d. Die stimmberechtigten Mitglieder stimmen gemäß Artikel 11 der Geschäftsordnung über die Billigung eines Berichts- und/oder Vorschlagsentwurfs ab, außer dass, wenn ein Berichts- und/oder Vorschlagsentwurf Gegenstand einer Änderung ist, die Änderung eingebracht wird zunächst zur Abstimmung. 

Regel 10 Durchführung von Sitzungen 
Während der Diskussion der Berichtsentwürfe und/oder Vorschläge der Task Force: 

Regel 11 Abstimmung 
1. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. 
2. Unter „Anwesenheit und Abstimmung“ im Sinne der Geschäftsordnung sind zu verstehen: a. „anwesend und dafür oder dagegen stimmen“. Stimmberechtigte Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, gelten als nicht stimmberechtigt; Und 
B. „persönlich und/oder virtuell anwesend sein und abstimmen“. 

3. Die Task Force trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder, mit Ausnahme von Entscheidungen über die Annahme des Abschlussberichts der Task Force, die die Task Force mit einer Zweidrittelmehrheit trifft die anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder.

Die Task Force trifft Entscheidungen durch Handaufheben (je nach Bedarf persönlich oder virtuell) der entsprechenden Mehrheit der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei virtuellen Versammlungen erfolgt die Abstimmung per Nennaufruf. 

Regel 12 Transparenz 
Sitzungen, Mitteilungen, Diskussionen und Dokumentationen der Task Force werden transparent sein und zugänglich gemacht UNWTO Mitglieder und Sekretariat, in Übereinstimmung mit den üblichen Verfahren der UNWTO. Zur Klarstellung, unter den üblichen Verfahren von UNWTO, kann die Task Force zur Erleichterung umfassender und offener Diskussionen beschließen, den Inhalt informeller Beratungen und/oder Dokumentenentwürfe nicht öffentlich zu machen. 

Regel 13 Arbeitssprache 
Die Arbeitssprache der Task Force ist Englisch. 

Regel 14 Finanzierung 
Das Budget der Task Force wird vom Rat aus freiwilligen Beiträgen der Mitglieder zugewiesen UNWTO (wie in den Statuten definiert). Das Budget wird koordiniert und den Funktionen der Task Force zugewiesen: (1) auf Empfehlung des UNWTO Generalsekretär in Absprache mit den Co-Vorsitzenden; dann (2) wie durch die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt; und dann (3) wie durch die einstimmige Zustimmung der Co-Vorsitzenden genehmigt.

Die Koordinierung und Zuweisung der Ausgaben und des Budgets der Task Force erfolgt in Übereinstimmung mit den Finanzierungsregeln und den Finanzregeln und -vorschriften. Die UNWTO Der Generalsekretär wird dem Rat bei jeder seiner Plenarsitzungen über die Zuweisung der Ausgaben und des Budgets der Task Force Bericht erstatten.


Regel 15 Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Rat in Kraft .

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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