Warum verurteilt das Parlament der Europäischen Union Simbabwe erneut?

Simbabwe
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Geschrieben von Jürgen T Steinmetz

Die Europäische Union hat gestern erneut Sanktionen gegen Simbabwe verhängt, nachdem sie die chaotische Situation von Menschenrechtsverletzungen in diesem südafrikanischen Land verurteilt hatte.

Hier ist, was die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments sagt, und der genaue Grund, worauf sie basiert.

1. unterstreicht seinen einstimmigen Wunsch, dass Simbabwe eine friedliche, demokratische und prosperierende Nation wird, in der alle Bürger nach dem Gesetz gut und gleich behandelt werden und in der die Staatsorgane im Namen der Bürger und nicht gegen sie handeln;

2. verurteilt nachdrücklich die Gewalt, die während der jüngsten Proteste in Simbabwe stattgefunden hat; ist der festen Überzeugung, dass friedlicher Protest Teil eines demokratischen Prozesses ist und dass übermäßige Gewalt unter allen Umständen vermieden werden muss;

3. fordert Präsident Mnangagwa nachdrücklich auf, seinen Antrittsversprechen treu zu bleiben, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle über die Situation zu übernehmen und Simbabwe wieder auf einen Weg der Versöhnung und Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu bringen;

4. fordert die simbabwischen Behörden nachdrücklich auf, den Missbrauch durch Sicherheitskräfte unverzüglich zu beenden und alle Vorwürfe des übermäßigen Einsatzes von Gewalt durch Polizei und Staatsbeamte unverzüglich und unparteiisch zu untersuchen, um individuelle Verantwortlichkeiten festzulegen, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen; erinnert daran, dass die Verfassung des Landes eine unabhängige Stelle zur Untersuchung von Beschwerden über polizeiliches und militärisches Fehlverhalten einrichtet, die Regierung diese jedoch noch nicht eingerichtet hat.

5. fordert die Regierung von Simbabwe nachdrücklich auf, dringend alle im ganzen Land stationierten Militärangehörigen und Jugendmilizen abzuziehen, die die Bewohner terrorisieren, was eindeutig gegen die simbabwische Verfassung verstößt;

6. ist der Ansicht, dass Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit wesentliche Bestandteile jeder Demokratie sind; betont, dass die gewaltfreie Meinungsäußerung ein Verfassungsrecht für alle simbabwischen Bürger ist, und erinnert die Behörden an ihre Verpflichtung, das Recht aller Bürger zu schützen, gegen ihre sich verschlechternden sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen zu protestieren; fordert die Regierung auf, die gezielte Ausrichtung von Führern und Mitgliedern der ZCTU zu beenden;

7. unterstreicht die grundlegende Rolle, die die Opposition in einer demokratischen Gesellschaft spielt;

8. fordert die simbabwischen Behörden nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen;

9. fordert die simbabwische Regierung auf, die Bestimmungen der UN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern und der von Simbabwe ratifizierten internationalen Menschenrechtsinstrumente einzuhalten;

10. ist zutiefst besorgt über gemeldete Verstöße gegen das ordnungsgemäße Verfahren durch Schnellverfolgung und Massenversuche; besteht darauf, dass die Justiz die Rechtsstaatlichkeit wahren und sicherstellen muss, dass ihre Unabhängigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren unter allen Umständen gewahrt bleiben; prangert alle Verhaftungen an, ohne Anklage zu erheben;

11. fordert die simbabwischen Behörden auf, unverzüglich eine gründliche, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen und -verletzungen, einschließlich Vergewaltigung und sexueller Gewalt durch Sicherheitskräfte, durchzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert, dass den Opfern solcher sexueller Gewalt der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen allgemein gewährt wird, ohne Angst vor Vergeltung zu haben;

12. verurteilt die Internet-Abschaltung, die es den Behörden ermöglichte, die von der Armee und den internen Sicherheitskräften begangenen Menschenrechtsverletzungen zu verbergen und die unabhängige Meldung und Dokumentation von Verstößen während der Niederschlagung und unmittelbar nach der Wahl zu behindern; betont, dass der Zugang zu Informationen ein Recht ist, das von den Behörden im Einklang mit ihren verfassungsmäßigen und internationalen Verpflichtungen respektiert werden muss;

13. verurteilt den missbräuchlichen Gebrauch und den restriktiven Charakter von POSA und fordert die simbabwischen Behörden nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften an internationale Standards zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte anzupassen;

14. äußert besondere Besorgnis über die wirtschaftliche und soziale Situation in Simbabwe; erinnert daran, dass die Hauptprobleme des Landes Armut, Arbeitslosigkeit, chronische Unterernährung und Hunger sind; ist der Auffassung, dass diese Probleme nur durch die Umsetzung ehrgeiziger Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Landwirtschaft gelöst werden können;

15. fordert alle politischen Akteure auf, Verantwortung und Zurückhaltung zu üben und insbesondere keine Gewalt anzuregen;

16. erinnert die Regierung von Simbabwe daran, dass die Unterstützung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Cotonou-Abkommens sowie für Handel, Entwicklung und wirtschaftliche Unterstützung von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der internationalen Übereinkommen abhängig ist Verträge, an denen es beteiligt ist;

17. erinnert daran, dass die langfristige Unterstützung eher von umfassenden Reformen als von bloßen Versprechungen abhängt; fordert, dass das europäische Engagement für Simbabwe wertorientiert und fest gegenüber den simbabwischen Behörden positioniert wird;

18. fordert die Regierung nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Untersuchungskommission zu Gewalt nach den Wahlen unverzüglich umzusetzen, insbesondere die Förderung der politischen Toleranz und der verantwortlichen Führung sowie die Einrichtung eines nationalen Dialogs, der glaubwürdig, inklusiv, transparent und transparent geführt wird rechenschaftspflichtiger Weg;

19. nimmt den Willen der Regierung zur Kenntnis, Reformverpflichtungen nachzukommen; betont jedoch, dass diese Reformen sowohl politisch als auch wirtschaftlich sein sollten; ermutigt die Regierung, die Opposition, Vertreter der Zivilgesellschaft und religiöse Führer, sich gleichberechtigt in einem nationalen Dialog zu engagieren, in dem die Menschenrechte respektiert und geschützt werden;

20. fordert die Regierung auf, die Empfehlungen der EU-EOM, insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und ein integratives politisches Umfeld, vollständig umzusetzen; unterstreicht die zehn vorrangigen Empfehlungen, die von der EOM festgelegt und im Schreiben des Chief Observer an Präsident Mnangagwa vom 10. Oktober 2018 dargelegt wurden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien zu schaffen und einen klareren und kohärenteren Rechtsrahmen zu gewährleisten ;; die ZEC zu stärken, indem sie wirklich unabhängig und transparent gemacht wird, wodurch das Vertrauen in den Wahlprozess wiederhergestellt wird; sicherzustellen, dass die Stärkung der Unabhängigkeit der ZEC bei der Genehmigung ihrer Vorschriften frei von staatlicher Kontrolle ist; und einen integrativeren Wahlprozess zu schaffen;

21. fordert die EU-Delegation und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Simbabwe auf, die Entwicklungen im Land weiterhin genau zu überwachen und alle geeigneten Instrumente zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften einzusetzen, um die wesentlichen Elemente der EU zu fördern Cotonou-Abkommen und Unterstützung demokratiefreundlicher Bewegungen;

22. fordert die EU auf, ihren politischen Dialog mit Simbabwe über Menschenrechte auf der Grundlage von Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zu intensivieren;

23. fordert den Europäischen Rat auf, seine restriktiven Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Organisationen in Simbabwe, einschließlich der derzeit suspendierten Maßnahmen, im Lichte der Rechenschaftspflicht für die jüngste staatliche Gewalt zu überprüfen;

24. fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC) und die Afrikanische Union (AU) nachdrücklich auf, Simbabwe aktiver zu unterstützen, um eine nachhaltige demokratische Lösung für die aktuelle Krise zu finden;

25. fordert die Nachbarländer nachdrücklich auf, die Bestimmungen des Völkerrechts einzuhalten und diejenigen, die vor Gewalt in Simbabwe fliehen, durch Asyl zu schützen, insbesondere kurzfristig;

26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an den Rat, die Kommission, den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den EAD, die Regierung und das Parlament von Simbabwe, die Regierungen von die südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft und die Afrikanische Union sowie der Generalsekretär des Commonwealth.

Der gemeinsame Antrag des Europäischen Parlaments auf eine Entschließung zur Lage in ZImbabwe basiert auf folgenden Punkten:

Das Europäische Parlament,

- unter Berücksichtigung seiner früheren Entschließungen zu Simbabwe,

- unter Berücksichtigung des Abschlussberichts der EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) zu den harmonisierten Wahlen 2018 in Simbabwe und des Schreibens des Hauptbeobachters der EU-EOM an Präsident Mnangagwa vom 10. Oktober über die wichtigsten Ergebnisse des Abschlussberichts ,

- unter Berücksichtigung der Erklärung des Sprechers des VP / HR vom 17. Januar 2019 zur Lage in Simbabwe,

- unter Berücksichtigung der Erklärungen des Sprechers des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Simbabwe vom 24. Juli 2018 und 18. Januar 2019,

- unter Berücksichtigung des gemeinsamen Kommuniqués, das nach dem Treffen der Außenminister der EU-Afrikanischen Union am 21. und 22. Januar 2019 herausgegeben wurde,

- unter Berücksichtigung des Überwachungsberichts der Menschenrechtskommission von Simbabwe nach dem 14. Januar bis 16. Januar 2019 „Ausbleiben“ und nachfolgenden Störungen;

- unter Berücksichtigung des Berichts der simbabwischen Untersuchungskommission über die Gewalt nach den Wahlen am 1. August

- unter Berücksichtigung der Erklärung des Sprechers des VP / HR vom 2. August 2018 zu den Wahlen in Simbabwe,

- unter Berücksichtigung der gemeinsamen Erklärung der internationalen Wahlbeobachtungsmissionen vom 2. August 2018 zu den harmonisierten Wahlen in Simbabwe, in denen der übermäßige Einsatz von Gewalt durch Polizei und Armee zur Unterdrückung von Protesten angeprangert wird,

- unter Berücksichtigung der gemeinsamen lokalen Erklärung der EU-Delegation vom 9. August 2018, der in Harare anwesenden Missionschefs der EU-Mitgliedstaaten und der Missionschefs von Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten zum Ziel der Opposition in Simbabwe;

- unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des EU-Rates vom 22. Januar 2018 angesichts des anhaltenden politischen Übergangs in Simbabwe

- unter Berücksichtigung des Beschlusses (GASP) 2017/288 des Rates vom 17. Februar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/101 / GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe1,

1 ABl. L 42 vom 18.2.2017, S. 11. XNUMX.

- unter Berücksichtigung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker vom Juni 1981, RC \ 1177049DE.docx 4/9 PE635.335v01-00} PE635.343v01-00} PE635.344v01-00} PE635.345v01-00} PE635.349v01-00} PE635.350v01-00} RC1 EN

was Simbabwe ratifiziert hat,

- unter Berücksichtigung der Verfassung von Simbabwe,

- unter Berücksichtigung des Cotonou-Abkommens

- unter Berücksichtigung der Regeln 135 (5) und 123 (4) seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Menschen in Simbabwe viele Jahre unter einem autoritären Regime unter Präsident Mugabe gelitten haben, das seine Macht durch Korruption, Gewalt, von Unregelmäßigkeiten geplagte Wahlen und einen brutalen Sicherheitsapparat aufrechterhalten hat;

B. in der Erwägung, dass Simbabwe am 30. Juli 2018 nach dem Rücktritt von Robert Mugabe im November 2017 seine ersten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten hat; in der Erwägung, dass die Wahlen dem Land die Gelegenheit boten, mit der Geschichte umstrittener Wahlen zu brechen, die durch Missbrauch politischer und Menschenrechte sowie staatlich geförderte Gewalt gekennzeichnet waren;

C. in der Erwägung, dass die Wahlkommission von Simbabwe (ZEC) am 3. August 2018 Emmerson Mnangagwa mit 50.8% der Stimmen gegen 44.3% für den Oppositionskandidaten Nelson Chamisa zum Gewinner der Präsidentschaftswahlen erklärt hat; in der Erwägung, dass die Ergebnisse sofort von der Opposition bestritten wurden, die behauptete, die Wahlen seien manipuliert worden; in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht diese Anschuldigungen mangels Beweisen zurückwies und Präsident Mnangagwa am 26. August offiziell für ein neues Mandat reinvestiert wurde;

D. in der Erwägung, dass im Abschlussbericht der EU-EOM festgestellt wurde, dass die vom ZEC vorgelegten Zahlen viele Anomalien und Ungenauigkeiten enthielten und genügend Fragen aufwarfen, um Zweifel an der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der vorgelegten Zahlen aufkommen zu lassen;

E. in der Erwägung, dass die Verzögerung bei der Bekanntgabe der Ergebnisse bereits am Tag nach der Wahl zu einem Ausbruch von Gewalt nach den Wahlen geführt hatte, bei dem sechs Menschen bei Protesten der Opposition ums Leben kamen und viele verletzt wurden; in der Erwägung, dass internationale Beobachter, einschließlich der EU, die Gewalt und den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch die Armee und die internen Sicherheitskräfte verurteilten;

F. in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommission von Simbabwe am 10. August 2018 eine Erklärung zu den harmonisierten Wahlen 2018 und zum Umfeld nach den Wahlen veröffentlicht hat, in der bestätigt wird, dass Demonstranten von Streitkräften angegriffen wurden, und die tiefe Besorgnis über die Brutalität und das gewalttätige Verhalten der Polizei und der Polizei zum Ausdruck gebracht hat Feststellung, dass die Grundrechte der Demonstranten verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Kommission die Regierung aufgefordert hat, einen nationalen Dialog aufzunehmen;

G. in der Erwägung, dass Präsident Emmerson Mnangagwa bei seinem Amtseid in Harare am 26. August 2018 eine bessere, gemeinsame Zukunft für alle Simbabwer versprach, die über die Parteilinien hinausging und deren Regierung sich unerschütterlich für den Konstitutionalismus einsetzte und die Rechtsstaatlichkeit festigte Grundsatz der Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz und Politik, die sowohl nationales als auch globales Kapital anziehen würde;

H. in der Erwägung, dass Präsident Mnangagwa im September 2018 eine Untersuchungskommission eingesetzt hat RC \ 1177049DE.docx 5/9 PE635.335v01-00} PE635.343v01-00} PE635.344v01-00} PE635.345v01-00} PE635.349v01-00} PE635.350v01-00} RC1 EN

die im Dezember 2018 zu dem Schluss kam, dass die Demonstrationen, die zu erheblichen Sach- und Verletzungsschäden führten, sowohl von Sicherheitskräften als auch von Mitgliedern der MDC-Allianz angestiftet und organisiert wurden und dass der Einsatz des Militärs gerechtfertigt und verfassungskonform war; in der Erwägung, dass der Bericht von der Opposition abgelehnt wurde; in der Erwägung, dass die Kommission eine Untersuchung innerhalb der Sicherheitskräfte und die Verfolgung derjenigen, die Verbrechen begangen hatten, forderte und eine Entschädigung für die Opfer empfahl;

I. in der Erwägung, dass die politischen Spannungen seit den Wahlen und Berichten über Gewalt dramatisch zugenommen haben und die im Land eingeleitete demokratische Entwicklung ernsthaft gefährden;

J. in der Erwägung, dass der Zusammenbruch der Wirtschaft, der mangelnde Zugang zu sozialen Diensten und der Preisanstieg für die grundlegendsten Waren die Menschen zum Zorn trieben; in der Erwägung, dass Simbabwe zwischen dem 14. und 18. Januar 2019 während eines so genannten nationalen Stillstands auf Initiative des Gewerkschaftskongresses von Simbabwe (ZCTU) nach einem Anstieg der Kraftstoffpreise um 150% einen Anstieg der Proteste und Demonstrationen erlebte; in der Erwägung, dass die Proteste auch auf die zunehmende Armut, den schlechten Zustand der Wirtschaft und den sinkenden Lebensstandard zurückzuführen waren;

K. in der Erwägung, dass die Regierung angesichts dieser Protestbewegung am 14. Januar 2019 einen "absichtlichen Plan zur Untergrabung der Verfassungsordnung" anprangerte und versicherte, dass sie "angemessen auf diejenigen reagieren wird, die sich zur Sabotage des Friedens verschwören";

L. in der Erwägung, dass die Bereitschaftspolizei mit übermäßiger Gewalt und Menschenrechtsverletzungen reagierte, einschließlich des Einsatzes von scharfer Munition, willkürlichen Verhaftungen, Entführungen, der Razzia in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Opfern der Repression, der Verfolgung und Massenprozessen der Verhafteten sowie der Folter von Verhafteten, Vergewaltigungsfällen und der Zerstörung von privatem und öffentlichem Eigentum;

M. in der Erwägung, dass die von der Regierung ernannte Menschenrechtskommission einen Bericht veröffentlicht hat, aus dem hervorgeht, dass Soldaten und Polizei systematische Folter angewendet haben;

N. in der Erwägung, dass mehr als 17 Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden; in der Erwägung, dass rund tausend Menschen festgenommen wurden, darunter Kinder zwischen 9 und 16 Jahren, und etwa zwei Drittel der Festgenommenen die Kaution verweigert wurde; in der Erwägung, dass viele immer noch illegal inhaftiert sind und angeblich während ihrer Haft geschlagen und angegriffen wurden;

O. in der Erwägung, dass Beweise zeigen, dass die Armee weitgehend für Mord, Vergewaltigung und bewaffneten Raub verantwortlich war; in der Erwägung, dass sich Hunderte von Aktivisten und Oppositionsbeamten versteckt halten;

P. in der Erwägung, dass die Reaktion der Regierung auf Proteste von Menschenrechtsbeobachtern sowie lokalen und internationalen Akteuren, einschließlich der EU, allgemein als „unverhältnismäßig“ und „übertrieben“ verurteilt wurde;

Q. in der Erwägung, dass die Unterbrechung der Telekommunikation zu einem Instrument des Regimes geworden ist, um die Koordinierung der in sozialen Netzwerken organisierten Demonstrationen zu blockieren; während mobil RC \ 1177049DE.docx 6/9 PE635.335v01-00} PE635.343v01-00} PE635.344v01-00} PE635.345v01-00} PE635.349v01-00} PE635.350v01-00} RC1 EN

Festnetzkommunikation sowie Internet- und Social-Media-Kanäle wurden wiederholt blockiert, um den Zugang zu Informationen und Kommunikation zu verhindern und um die massiven Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern, die der Staat vorbereiten wollte. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof von Simbabwe die Anwendung des Gesetzes über das Abfangen von Kommunikation zur Aussetzung der Online-Kommunikation für illegal erklärt hat;

R. in der Erwägung, dass die Behörden eine massive Tür-zu-Tür-Suche nach Demonstranten organisiert haben, bei der friedliche Demonstranten, Menschenrechtsverteidiger, politische Aktivisten, prominente Führer der Zivilgesellschaft und ihre Verwandten aus ihren Häusern gezogen wurden;

S. in der Erwägung, dass Nachbarländer wie Südafrika zu einer Drehscheibe für Simbabwer geworden sind, die vor politischer Unterdrückung und wirtschaftlicher Not fliehen;

T. in der Erwägung, dass die Polizei bestehende Gesetze wie das Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit (POSA) ständig missbraucht hat, um die Beschränkung von Oppositionsmitgliedern und Menschenrechtsaktivisten zu rechtfertigen und rechtmäßige und friedliche Demonstrationen zu verbieten;

U. in der Erwägung, dass Simbabwes Bilanz in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie eine der ärmsten der Welt ist; in der Erwägung, dass die Menschen in Simbabwe und Menschenrechtsverteidiger weiterhin Angriffe, Hassreden, Schmierkampagnen, Einschüchterungs- und Belästigungshandlungen erleiden und regelmäßig über Folterhandlungen berichtet wird;

V. in der Erwägung, dass der Präsident einen nationalen Dialog forderte, der am 6. Februar begann und alle politischen Parteien zur Teilnahme einlud, die Bewegung für demokratischen Wandel (MDC), die wichtigste Oppositionspartei, sich jedoch weigerte, daran teilzunehmen;

W. in der Erwägung, dass Simbabwe das Abkommen von Cotonou unterzeichnet hat, in dem Artikel 96 festlegt, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU ist;

WAS SIE AUS DIESEM ARTIKEL MITNEHMEN KÖNNEN:

  • erinnert die Regierung Simbabwes daran, dass die Unterstützung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Cotonou-Abkommens sowie für Handel, Entwicklung und Wirtschaftshilfe davon abhängt, dass sie die Rechtsstaatlichkeit und die internationalen Übereinkommen und Verträge respektiert was es ist Party;.
  • fordert die simbabwischen Behörden nachdrücklich auf, den Misshandlungen durch Sicherheitskräfte unverzüglich ein Ende zu setzen und alle Vorwürfe übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizei und Staatsbeamte umgehend und unparteiisch zu untersuchen, um individuelle Verantwortlichkeiten festzustellen und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen.
  • fordert Präsident Mnangagwa nachdrücklich auf, seinen Antrittsversprechen treu zu bleiben, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und Simbabwe wieder auf den Weg der Versöhnung und der Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu bringen;

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Über den Autor

Jürgen T Steinmetz

Jürgen Thomas Steinmetz ist seit seiner Jugend in Deutschland (1977) kontinuierlich in der Reise- und Tourismusbranche tätig.
Er gründete eTurboNews 1999 als erster Online-Newsletter für die weltweite Reisetourismusbranche.

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