Die FAA beschränkt Drohnenoperationen auf bestimmte Militärbasen

Die Federal Aviation Administration (FAA) nutzt ihre bestehende Befugnis gemäß Titel 14 des Code of Federal Regulations (14 CFR) § 99.7 - „Besondere Sicherheitsanweisungen“ -, um nationale Sicherheitsbedenken hinsichtlich nicht autorisierter Drohnenoperationen in 133 militärischen Einrichtungen auszuräumen.

Dies ist das erste Mal, dass die Agentur Luftraumbeschränkungen einführt, die speziell nur für unbemannte Flugzeuge gelten, die im Volksmund als „Drohnen“ bekannt sind. Die Befugnis gemäß § 99.7 ist auf Anfragen beschränkt, die auf nationalen Sicherheitsinteressen des Verteidigungsministeriums und der US-amerikanischen Sicherheits- und Geheimdienste beruhen.

US-Militäreinrichtungen sind für die Sicherheit der Nation von entscheidender Bedeutung. Die FAA und das Verteidigungsministerium haben vereinbart, Drohnenflüge innerhalb der seitlichen Grenzen dieser 400 Einrichtungen auf bis zu 133 Fuß zu beschränken. Die Beschränkungen treten am 14. April 2017 in Kraft. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die Drohnenflüge innerhalb dieser Beschränkungen erlauben, und sie müssen mit der jeweiligen Einrichtung und / oder der FAA koordiniert werden.

Betreiber, die gegen die Luftraumbeschränkungen verstoßen, können Durchsetzungsmaßnahmen unterliegen, einschließlich potenzieller zivilrechtlicher Sanktionen und strafrechtlicher Anklagen.

Um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit über diese eingeschränkten Standorte informiert ist, hat die FAA online eine interaktive Karte erstellt. Der Link zu diesen Einschränkungen ist auch in der mobilen B4UFLY-App der FAA enthalten. Die App wird innerhalb von 60 Tagen aktualisiert, um diese Luftraumbeschränkungen widerzuspiegeln. Weitere Informationen, einschließlich häufig gestellter Fragen, finden Sie auf der UAS-Website der FAA.

Gemäß Abschnitt 2209 des FAA Extension, Safety and Security Act von 2016 wird der Verkehrsminister außerdem angewiesen, ein Verfahren zur Annahme von Petitionen zum Verbot oder zur Einschränkung des UAS-Betriebs über kritische Infrastrukturen und andere Einrichtungen festzulegen. Das Verkehrsministerium und die FAA prüfen derzeit Optionen zur Umsetzung eines solchen Prozesses.

Die FAA erwägt zusätzliche Anträge von Sicherheits- und Geheimdiensten des Bundes auf Einschränkungen unter Verwendung der § 99.7-Behörde der FAA, sobald diese eingehen.

<

Über den Autor

Nell Alcántara

Teilen mit...